Die EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten
Wer sich als Unternehmen in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, eventuell einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der sogenannten EU-Bescheinigung erbracht werden, den die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim ihren Mitgliedsunternehmen und deren Angestellten (personenbezogen) ausstellt.
Was ist die EU-Bescheinigung?
Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeit einer Person in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der EU. Die EU-Bescheinigung nach Artikel 16 bis 19 der Richtlinie 2005/36/EG ist eine personenbezogene Bescheinigung, in der pro Dokument für eine Person die der IHK nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten bescheinigt werden. Die EU-Bescheinigungen werden nur von ausländischen Behörden verlangt.
Welche Dokumente müssen Sie der IHK vorlegen?
Die IHK kann nur Tätigkeiten und Zeiträume bestätigen, die aus Ihren Unterlagen ersichtlich sind. Folgende Unterlagen können vorgelegt werden:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, aus der die aktuelle Wohnanschrift zu entnehmen ist
- eine Kopie der Gewerbeanmeldung
- eine Kopie der Handelsregistereintragung
- ein Arbeitszeugnis, in dem Ihre konkrete Tätigkeitsbeschreibung und deren Zeiträume zu entnehmen sind
- Zeugnisse/Diplome, um staatlich anerkannte Ausbildungen/Weiterbildungen anzuerkennen
Die IHK behält sich das Recht vor, weitere Nachweise und Unterlagen von Ihnen anzufordern.
Falls Sie eine EU-Bescheinigung benötigen, setzen Sie sich gerne mit den genannten Ansprechpartner in Verbindung um den weiteren Ablauf der Beantragung zu besprechen.
Der Dienstleistungskompass Bayern bietet eine erste wichtige Hilfestellung und Orientierung mit einer Übersicht aller wichtigen Informationen rund um die Entsendung von Mitarbeitern zur Dienstleistungserbringung im Ausland.