Richtlinien

CE-Kennzeichnung – Grundlagen

Die CE-Kennzeichnung gewährleistet den freien Verkehr von Waren im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Staaten + Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Türkei). Dieses Zeichen beweist, dass ein Produkt geprüft wurde und alle EU-weit gültigen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Es gilt für alle Produkte, die in- oder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums hergestellt und im europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden.
Die EU hat zur Festlegung der Standards für eine Anzahl von Produkten Richtlinien erlassen. Diese wurden in den Mitgliedstaaten in verbindliche Gesetze und Verordnungen umgesetzt. Die Richtlinien besitzen jedoch keinerlei Auskunft über die technischen Details des Produkts. Sie enthalten nur verbindliche grundlegende Anforderungen. Diese technischen Details sind in harmonisierten Normen (EN-Normen) festgelegt.

Verantwortliche Akteure

Bei der CE-Kennzeichnung existieren drei Hauptrollen:
  • Hersteller
  • Händler
  • Importeure (Einführer)
Der Hersteller kann außerdem einen Bevollmächtigen benennen, der in seinem Auftrag handelt.
Als Hersteller des Produkts sind Sie allein für die Erklärung der Konformität zuständig (d.h. der Übereinstimmung mit den Richtlinien). Sie führen die notwendigen Kontrollen und Prüfungen durch, erstellen die technischen Unterlagen, führen ein geeignetes Qualitätssicherungssystem ein und gewährleisten die Konformität des Produktionsprozesses. So weisen Sie nach, dass ein Produkt den Anforderungen der entsprechenden Rechtsvorschriften genügt.  Das CE-Zeichen stellt somit einen "technischen Reisepass" dar, den der Unternehmer eigenverantwortlich anbringt.
Als Importeur bringen Sie ein Produkt aus einem Drittland in der EU auf den Markt. Sie übernehmen somit wichtige Aufgaben, die einem in der EU niedergelassenen Hersteller gleichgestellt sind. Sie haften ebenfalls für fehlerhafte Produkte.
Als Händler vertreiben Sie Produkte, die bereits ein CE-Kennzeichen besitzen. Sie haben besondere Pflichten im Sinne der Marktüberwachung.

Richtlinien, Verordnungen und Normen

Insgesamt 25 EU-Richtlinien und Verordnungen legen fest, für welche Produktgruppen eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist. Für ein Produkt können gleichzeitig mehrere Richtlinien oder Verordnungen gelten, deren Anforderungen alle erfüllt werden müssen. Wichtig ist, dass sie nur grundlegende Sicherheitsanforderungen enthalten, keine technischen Details.
Beispiele sind die Bauprodukteverordnung, die Richtlinien für Maschinen, Medizinprodukte, Messgeräte, Persönliche Schutzausrüstung oder auch Spielzeuge.
Neben den Richtlinien und Verordnungen gibt es die harmonisierten EN-Normen. Darin sind die konkreten technischen Anforderungen an Produkte geregelt.

Abnahme Ihres Produkts durch eine notifizierte / benannte EU-Stelle

Nicht alle, aber viele Produkte, müssen von einer notifizierten Stelle geprüft werden. Dazu gehören u.a. sämtliche elektronischen Geräte. Wenn die Konformität eines Produkts durch eine solche Stelle bewertet und bestätigt wurde, gehört zur vollständigen Kennzeichnung neben dem CE-Zeichen auch die von der notifizierten Stelle vergebene vierstellige Kennnummer.
Eine Übersicht aller circa 200 in Deutschland gelisteter Stellen finden Sie im offiziellen EU-Register NANDO(ggf. müssen Sie noch nach Deutschland filtern).

CE ist gleich “Made in Europe”?

Nein! Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht automatisch, dass Produkte in Europa hergestellt wurden. CE ist auch kein Qualitätssiegel, sondern als Marktzulassungszeichen zu sehen. Es zeigt den zuständigen Behörden, dass ein Konformitätsnachweis erstellt wurde. Auch importierte Produkte, die in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer Richtlinien fallen, müssen gekennzeichnet werden.

Gibt es auch Produkte ohne CE-Kennzeichnung?

Ja! Nicht auf allen Produkten muss das CE-Kennzeichen angebracht werden. Es ist sogar verboten, Produkte mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, für die es keine spezifischen Richtlinien und Vorschriften gibt. Dennoch müssen alle Produkte in der EU Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dafür gilt die EU-Richtlinie “Allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG” und deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Schon gewusst?
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