Gründung
Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Sie sind aktuell arbeitslos und wollen sich selbstständig machen?
Die Agentur für Arbeit kann mit dem Gründungszuschuss den Sprung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) in die Selbstständigkeit fördern. Der Gründungszuschuss dient der Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung in der Startphase der Existenzgründung. Das Zuschussprogramm ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Die Rechtsgrundlage ist im § 93 SGB III geregelt.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG I)
- Mit einem Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen
Ausnahme: Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können einen Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. - Die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt (mind. 15 Stunden pro Woche)
Fragen rund um die Förderung sollten Sie im Vorfeld mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären.
Der Gründungszuschuss muss vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Ob der Gründungszuschuss gewährt wird, liegt in deren Ermessen.
Gründungszuschuss beantragen | Bundesagentur für Arbeit
Der Gründungszuschuss muss vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Ob der Gründungszuschuss gewährt wird, liegt in deren Ermessen.
Gründungszuschuss beantragen | Bundesagentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit kann Ihre Selbstständigkeit nur fördern, wenn eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft und bestätigt hat, dass Sie nach einer Anlaufphase in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten..
Welche fachkundigen Stellen können Ihre Geschäftsidee prüfen?
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammern
- Institut für freie Berufe (IFB)
- Fachverbände
- Kreditinstitute
- Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
- Einrichtungen der Existenzgründungsberatung (z.B. Hans Lindner Stiftung, Aktivsenioren, Alt hilft Jung)
Bitte im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit abstimmen, von welcher fachkundigen Stelle die erforderliche Stellungnahme akzeptiert wird.
Voraussetzungen
- Ihre Existenzgründung ist in der Oberpfalz bzw. Kelheim (Landkreis) geplant
- Es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit (kein Handwerk, kein Freiberufler)
- Ihr Gründungskonzept ist nachvollziehbar und tragfähig, das bedeutet, Sie können voraussichtlich Ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Welche Unterlagen benötigen wir für die Stellungnahme?
- Personalisierter Originalantrag der Agentur für Arbeit “Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung”
- Businessplan
- Privater Finanzbedarf
- Kapitalbedarf- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die ersten 3 Jahre (das 1. Jahr in Monate aufgeführt)
- Liquiditätsplan für mind. 1 Jahr
- Lebenslauf (aller Gründer)
- Qualifikationsnachweise (z.B. Zeugnisse, Zertifikate)
- Falls erforderlich, die Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
Die fachkundige Stellungnahme wird ausschließlich über die UWD (Unternehmenswerkstatt Deutschland) abgewickelt.
Bearbeitungsdauer
Die IHK benötigt ca. 1-2 Wochen ab Rechnungsstellung für die Stellungnahme.
Kosten
Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Gründungszuschuss erheben wir ein Entgelt in Höhe von 150 Euro. Die Rechnung erhalten Sie digital sowie per Post zugestellt.
UWD (Unternehmenswerkstatt Deutschland)
Die Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD) ist ein kostenfrei nutzbares Online-Portal, das u.a. Gründer/-innen sowie bei Unternehmensübernahmen unterstützt. Die UWD bildet die Brücke zwischen der Online- und Offline-Welt. Digitale Services werden niedrigschwellig gebündelt und mit persönlicher Beratung kombiniert. Auf Wunsch unterstützen Sie die IHK-Experten der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim über ein Online-Mentoring.
Step by Step durch die UWD
- Die fachkundige Stellungnahme wird ausschließlich über die UWD abgewickelt. Die Registrierung mit Ihren persönlichen Daten erfolgt hier, Link: Unternehmenswerkstatt Deutschland
- Legen Sie Ihr Projekt mit selbstgewählten Projektnamen an
- Wählen Sie, ob Sie alleine oder zusammen mit Ihrem Team arbeiten möchten.
- Erstellen Sie Dokumente wie Businessplan, privater Kapitalbedarf, Umsatzplanung, Liquiditätsplan, Kapitalbedarfsplan etc. (Vorlagen mit Erklärungen und Beispieltexten stehen zur Verfügung)
- Interne und externe Nachrichten können über Ihr UWD-Postfach verschickt werden.