Menschen mit Einschränkungen

Die Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bietet Chancen zur Fachkräftesicherung. Eine Behinderung bedeutet nicht automatisch Leistungsminderung. Viele Betriebe beschäftigen freiwillig mehr schwerbehinderte Menschen als vorgeschrieben und schätzen deren Engagement, Motivation und Zuverlässigkeit.

Information und Unterstützung durch DIHK, ZDH und BDA

Die gemeinsame Plattform www.inklusion-gelingt.de unterstützt Betriebe bei Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen. Dort finden Sie Informationen zu Förderinstrumenten, rechtlichen Grundlagen, Handlungsempfehlungen sowie Praxisbeispiele. Besonders kleine und mittlere Unternehmen erhalten konkrete Hinweise, wie sie Menschen mit Einschränkungen als Fachkräfte gewinnen können.

EAA Bayern

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beraten bayerische Arbeitgeber bei Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Sie informieren, begleiten bei Anträgen und stehen als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EEA Bayern. Sie erreichen die EAA Oberpfalz unter: ansprechstelle.oberpfalz@eaa-bayern.de, Tel.: 0941-280 769 19. Für den Landkreis Kelheim ist die EAA-Stelle Niederbayern zuständig.

Integrationsamt und Integrationsfachdienste

Das Integrationsamt unterstützt Arbeitgeber bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen, z. B. durch Zuschüsse, Beratung und technischen Fachdienst. Es ist außerdem für den besonderen Kündigungsschutz zuständig.
Kontakt:
Oberpfalz: Tel. 0941 7809-00, integrationsamt.opf@zbfs.bayern.de
Niederbayern (Landkreis Kelheim): Tel. 0871 829-0, integrationsamt.ndb@zbfs.bayern.de
Die Integrationsfachdienste beraten bei Einstellung, Einarbeitung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Sie unterstützen bei Leistungsschwierigkeiten, längerer Krankheit, Konflikten oder drohender Kündigung.
Weitere Informationen finden Sie unter Integrationsfachdienst Bayern

Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Erfüllen Sie die vorgeschriebene Quote nicht, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Die Meldung über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geben Sie jedes Jahr bis spätestens 31. März für das Vorjahr bei der Agentur für Arbeit ab.
Seit 2024 gilt eine neue Staffelung. Für Betriebe ohne schwerbehinderte Beschäftigte fällt die höchste Abgabe an. Die Höhe richtet sich nach der Beschäftigungsquote:
  • 2024 (fällig 31. März 2025): 140 bis 720 Euro je unbesetztem Pflichtplatz
  • 2025 (fällig 31. März 2026): 155 bis 815 Euro je unbesetztem Pflichtplatz
Für kleinere Betriebe mit weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten reduzierte Sätze.
Die Ausgleichsabgabe wird zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt. In Bayern ist das ZBFS-Inklusionsamt Ihr Ansprechpartner.
Weitere Informationen und Beispiele finden Sie unter ZBFS – Ausgleichsabgabe

Wettbewerb JobErfolg 2026

Mit dem Preis „JobErfolg“ werden Arbeitgeber in Bayern geehrt, die sich beispielhaft für Inklusion in der Arbeitswelt einsetzen. Alle Arbeitgeber in Bayern, die Inklusion herausragend und beispielhaft (vor-)leben, können sich um den „JobErfolg“ bewerben bzw. für die Auszeichnung vorgeschlagen werden.
Landtag, Sozialministerium und Behindertenbeauftragte verleihen die Auszeichnung jedes Jahr im Dezember gemeinsam. Zu den Preisträgern gehören Arbeitgeber aus Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst, vom kleinen Familienbetrieb über die Stadtverwaltung bis zum Konzern.
Weitere Informationen finden Sie unter Auszeichnung JobErfolg