Personalgewinnung

Fachkräfte über das Chancen-Aufenthaltsrecht beschäftigen

Angesicht des hohen Bedarfs an Arbeits- und Fachkräften in den Betrieben ist es dringend notwendig, alle Potenziale zu identifizieren und zu aktivieren. Eine Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung enthält viele Stellschrauben, an denen gedreht werden muss. Eine davon ist die nachhaltige Integration der Geflüchteten, die in den letzten Jahren nach Deutschland gekommen sind.
Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten Geduldete bei Erfüllung folgender Voraussetzungen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis:
  1. Aufenthaltsdauer von mindestens fünf Jahren zum Stichtag 31.Oktober 2022
  2. Keine Vorstrafen mit 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten)
  3. Keine vorsätzliche und wiederholte Identitätstäuschung
  4. Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Die Zeit in der Chancen-Aufenthaltserlaubnis soll es Flüchtlingen ermöglichen, die Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) oder für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) zu erfüllen.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG wird für maximal anderthalb Jahre gewährt und ist nicht verlängerbar. Sie ist gleichzeitig auch eine Arbeitserlaubnis. Sie können als Unternehmen unter diesen Voraussetzungen Geflüchtete beschäftigen.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht tritt am 31.12.2025 wieder außer Kraft.
Sie finden unter “Weitere Informationen” Details zu den gesetzlichen Regelungen. Die Infografiken wurden vom NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge entwickelt. Das NETZWERK unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen, und bietet Informationen und die Möglichkeit zum Austausch an.