Fachkraft aus dem Ausland

Fachkräfte finden über die Westbalkanregelung

Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt im Rahmen der Westbalkanregelung
Die Westbalkanregelung eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt unabhängig von ihrer Qualifikation, sofern es sich um nicht-reglementierte Berufe und zudem nicht um Tätigkeiten als Leiharbeitnehmer handelt. 
Für die Beschäftigung ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig. Ab Juni müssen sich Arbeitgeber hierfür eine Vorabzustimmung einholen. Die Vorrangprüfung entfällt künftig. Die Zahl der Zustimmungen pro Kalenderjahr wird ab Juni 2024  auf 50.000 erhöht. Die Visumsanträge müssen von den Arbeitnehmern in der deutschen Botschaft in ihren Heimatländern gestellt werden.  
Voraussetzungen:
  • Sie als Arbeitgeber müssen ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland aussprechen.
  • Ihr neuer Mitarbeiter darf in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben.
  • Visarechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.