Fachkraft aus dem Ausland

Fachkräfte finden über die Westbalkanregelung

Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung
Die Westbalkanregelung eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien für jede Beschäftigung einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Regelung war zunächst für die Jahre von 2016 bis Ende 2020 befristet. Aufgrund der hohen Nachfrage von Arbeitgebern in Deutschland nach Arbeitskräften aus diesen Staaten wurde die Regelung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die Beschäftigung ist nur möglich, wenn die Bundesagentur für Arbeit im Visumsverfahren in jedem Einzelfall zustimmt. Die Anzahl der Zustimmungen wird auf 25.000 je Kalenderjahr begrenzt. Die Anträge müssen von den Arbeitnehmern in der zuständigen deutschen Botschaft eines Westbalkanstaates gestellt werden.
Tätigkeiten als Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind weiterhin nicht zulässig. Für die Erteilung der Zustimmung prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob inländische oder Arbeitskräfte aus der Europäischen Union für den jeweiligen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und die Beschäftigungsbedingungen gleichwertig mit denen von inländischen Arbeitskräften sind.

Voraussetzungen:
  • Sie als Arbeitgeber müssen ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland aussprechen
  • Ihr neuer Mitarbeiter:in darf in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben
  • Visarechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden