Fachkräfte finden über die Westbalkanregelung
Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt im Rahmen der Westbalkanregelung
Die Westbalkanregelung eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt unabhängig von ihrer Qualifikation, sofern es sich um nicht-reglementierte Berufe und zudem nicht um Tätigkeiten als Leiharbeitnehmer handelt.
Für die Beschäftigung ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig. Arbeitgeber müssen sich hierfür eine Vorabzustimmung einholen, die sie im Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit elektronisch beantragen können. Diese prüft Gehalt und Arbeitsbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt sie ihre Zustimmung. Die Daten werden daraufhin automatisch an das Ausländerzentralregister übermittelt und dem Arbeitgeber in seinem Online-Account zur Verfügung gestellt.
Die Zahl der Zustimmungen pro Kalenderjahr beträgt aktuell 50.000. Die Zustimmungen sind auf Monate und Staatsangehörigkeiten aufgeteilt, damit eine kontinuierliche Bearbeitung erfolgt und der Termin zur Beantragung des Visums in der zuständigen Auslandsvertretung zeitnah nach Erhalt der Vorabzustimmung gewährt werden kann. Anträge können nur so lange bearbeitet werden, wie das jeweilige Monatskontingent der betreffenden Staatsangehörigkeit noch nicht ausgeschöpft ist. Den aktuellen Bearbeitungsstand für Ihr Zielland finden Sie unter Westbalkanregelung | Bundesagentur für Arbeit.
Voraussetzungen:
- Sie als Arbeitgeber müssen ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland aussprechen.
- Ihr neuer Mitarbeiter darf in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben.
- Visarechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.