Strompreispaket

Änderung des Stromsteuergesetzes und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung

Der Bundestag hat am 15. Dezember 2023 die geplante Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen beschlossen. Die Senkung der Stromsteuer auf den Mindestsatz war Teil des sogenannten Strompreispaketes, das jedoch im Zuge der notwendigen Haushaltsanpassungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu bewertet wurde.
Im Wesentlichen wird mit der Änderung des Stromsteuergesetzes die geplante Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe umgesetzt. Zunächst befristet für zwei Jahre (2024 und 2025) wird die Steuerentlastung nach § 9b StromStG für Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Abschnitte C, D, E und F der Wirtschaftszweigklassifikation des Statistischen Bundesamtes in der Fassung WZ 2003) sowie der Land- und Forstwirtschaft von 5,13 Euro auf 20 Euro je Megawattstunde erhöht.
Zudem wird der sogenannte Spitzenausgleich (§ 10) gestrichen und sämtliche Bezüge und Ergänzungen zu § 10 werden eliminiert. Mit der Erweiterung der Steuerentlastung, bei gleichzeitigem Beibehalt des bisherigen Sockelbetrags von 250 Euro, ergibt sich faktisch auch eine Erweiterung des Begünstigten-Kreises – zukünftig sind versteuerte Stromentnahmen für betriebliche Zwecke bereits ab 12,5 MWh entlastungsfähig, bisher lag der Wert bei ca. 50 MWh.