Ökosystem

Gesetz zur Renaturierung nimmt nächste Hürde

Das umstrittene und teils scharf kritisierte Gesetz zur Renaturierung (Nature Restoration Law) hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Das Parlament hat den Kompromisstext mit dem Rat mit 329 Stimmen zu 275 und 28 Enthaltungen angenommen.
Da sich 81% des europäischen Ökosystems in einem schlechten Zustand befinden, ist das Ziel des Gesetzes, zur Verbesserung der Biodiversität und zur Wiederherstellung von Lebensräumen beizutragen. Die Idee dahinter ist, ein übergeordnetes Wiederherstellungsziel für die langfristige Erholung der Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU mit verbindlichen Wiederherstellungszielen für bestimmte Ökosysteme und Arten zu verbinden.
Der jetzt angenommene Kompromiss beinhaltet eine Verpflichtung zur Einleitung von Renaturierungsmaßnahmen – bis 2023 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen und bis 2050 in allen zu renaturierenden Ökosystemen.
Zur Erreichung dieses Ziels sollen die EU-Mitgliedstaaten
  • bis 2030 mindestens 30 Prozent der Habitate, die das neue Gesetz erfasst, in einen guten Zustand versetzen,
  • bis 2040 60 Prozent und
  • bis 2050 90 Prozent.
Umstritten war das Gesetz v.a. wegen der geplanten Renaturierung von Agrarflächen. Dieses Vorhaben ist jetzt auch im Kompromiss enthalten, allerdings ohne strikte Zielvorgaben. Das Gesetz sieht auch eine Wiedervernässung von trockengelegten und landwirtschaftlich genutzten Mooren vor. Allerdings soll dies für Landwirte und private Grundbesitzer freiwillig bleiben. Es ist außerdem vorgesehen, dass bereits geschützte Natura 2000 Gebiete priorisiert werden. Sie sollen aber nicht alleiniges Ziel des Gesetzes sein.
Der Text enthält jetzt auch eine Notbremse im Falle von Lebensmittelknappheit, die von der Europäischen Kommission aktiviert werden kann. Sie würde es Mitgliedsländern erlauben, die Umsetzung des Gesetzes für ein Jahr auszusetzen.
Die finale Annahme durch den Rat wird für Ende März erwartet. Damit dürfte das Gesetz noch vor der Europawahl in Kraft treten.
Weiterführende Links:
Europäische Kommission, Vorschlag
Europäische Kommission, Hintergrund
Vorläufige Einigung von November 2023
Quelle: DIHK