Förderung "CircularGlowUP" im Rahmen von Eureka
Ziel der Förderrichtlinie ist es, im Rahmen von Eureka Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zu unterstützen und Unternehmen hin zu einer kreislauffähigen Wertschöpfung zu begleiten.
Im Rahmen dieser Verbundprojekte werden Produkte, Dienstleistungen und Verfahren geschaffen, mit denen eine Basis zur Stärkung der Wertschöpfung in Deutschland entstehen und die Entwicklung von Systemen einer kreislauffähigen Wertschöpfung ermöglichen soll. Ein gemeinsames Verständnis von nachhaltigen Produkten, Produktion und Nutzung ist sowohl im Industriebereich (B2B) als auch im Konsumentenbereich (B2C) neu zu schaffen.
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. In der Regel gelten folgende Förderquoten:
- 40 Prozent für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
- 50 Prozent für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden
- 60 Prozent für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, mit weniger als 250 Mitarbeitenden
- 100 Prozent für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen (bei Hochschulen zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent)
Projektskizzen können bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen zur Antragstellung aufgefordert.
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie und in der Mitteilung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.