Klimaschutzverträge

EU-Kommission billigt vier Milliarden Euro für Klimaschutzverträge

Die Europäische Kommission hat am 16.2.2024 die deutsche Beihilfe zur Unterstützung der Dekarbonisierung der Industrie (bekannt unter Klimaschutzverträge) in Höhe von 4 Milliarden Euro genehmigt. Das Förderprogramm, das teilweise durch den Wiederaufbau- und Resilienzfonds („RRF“) finanziert wird, soll Unternehmen, die dem EU-Emissionshandelssystem („ETS“) unterliegen, bei der klimaneutralen Umstellung ihrer industriellen Produktionsprozesse unterstützen.
Die geförderten Projekte reichen von der Errichtung von Schmelztanks für die Glasproduktion mit elektrischem Strom bis hin zur Ersetzung herkömmlicher Stahlproduktionsprozesse durch Anlagen mit direkter Reduktion mittels Wasserstoff. Begünstigt werden ausschließlich Unternehmen, die dem EU-ETS unterliegen, wie z. B. Chemie, Metall, Glas oder Papier. Um förderfähig zu sein, müssen Projekte innerhalb von 3 Jahren eine Emissionsreduktion von 60 % und innerhalb von 15 Jahren eine Emissionsreduktion von 90 % im Vergleich zu den besten verfügbaren konventionellen Technologien auf der Grundlage der ETS-Benchmarks erreichen.
Die Projekte werden durch einen Ausschreibungsprozess ausgewählt und nach zwei Kriterien bewertet: (i) der niedrigste beantragte Beihilfebetrag pro Tonne vermiedenem Kohlendioxid (CO2) (d. h. das Hauptkriterium) und (ii) die Geschwindigkeit, mit der die Projekte signifikante CO2-Emissionsreduzierungen erreichen können.
Die Beihilfe wird in Form von variablen jährlichen Zuschüssen im Rahmen von zweiseitigen Differenzverträgen gewährt mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Die Begünstigten erhalten jedes Jahr eine Zahlung oder leisten eine Zahlung an den Staat, basierend auf den Geboten der Begünstigten und der Entwicklung relevanter Marktpreise, wie z. B. Kohlenstoff- oder Energieeinträge, im Vergleich zur konventionellen Technologie. Wird der Betrieb der unterstützten Projekte günstiger, müssen die Unternehmen die Differenz an die deutschen Behörden zurückzahlen. Dadurch kann die insgesamt gewährte Beihilfe unter 4 Milliarden Euro liegen, dem maximalen Budget.
Quelle: DIHK