Energieeffizienzgesetz

Energieeffizienzgesetz – Erstes BAFA-Merkblatt veröffentlicht

Das BAFA hat ein erstes Merkblatt zum neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG)veröffentlicht. Es enthält Erläuterungen zum Unternehmensbegriff, der Bestimmung des Energieverbrauchs, den Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie den Umsetzungsplänen. Zudem enthält es Aussagen zu den Bußgeldvorschriften.
Erwartungsgemäß erfasst der Unternehmensbegriff „immer die kleinste rechtlich selbständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert, einschließlich ihrer Zweigniederlassungen, Filialen und Betriebe bzw. Betriebsteile.“
Die erfolgreiche Einrichtung eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystems „schließt mit dem ISO 50.001 Zertifizierung (ISO 50.001 Zertifikat) / dem Eintrag ins EMAS-Register (EMAS Urkunde) ab“.
Bei der Bestimmung des relevanten Endenergieverbrauchs wird im Wesentlichen auf die bestehenden Regelungen/Ausführungen der Energieauditpflicht (EDL-G) verwiesen – mit der Ausnahme, dass beim EnEfG auch Flugzeugtreibstoffe einzubeziehen sind. Auch hier stellt das BAFA ein entsprechendes Merkblatt zur Verfügung.