Einwegkunststoffe

Einwegkunststofffonds-Plattform geht an den Start

Das Umweltbundesamt nimmt die Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID schrittweise in Betrieb. Ab dem 01. April 2024 können sich Verpflichtete registrieren. Die Website unterstützt die Einrichtung und den Betrieb eines Einwegkunststofffonds, der im Einwegkunststoff-Fondsgesetz verankert ist.
Bis dahin wird eine statische Abbildung zur Verfügung gestellt, über die insbesondere Herstellende Anträge zur Einordnung der Herstellereigenschaft und zur Einwegkunststoffprodukteinordnung stellen können.
Inverkehrbringer bestimmter Einwegkunststoffprodukte haben die Möglichkeit kostenlose Self-Checks zur Orientierung durchzuführen, die folgende Fragen bearbeiten:
  • Sie möchten wissen, ob Sie Hersteller im Sinne des EWKFondsG sind?
  • Sie möchten wissen, ob Ihr Produkt ein Einwegkunststoffprodukt im Sinne des EWKFondsG ist?
  • Sie sind sich sicher, dass das Produkt ein Einwegkunststoffprodukt im Sinne des EWKFondsG ist und möchten wissen, welcher Produktart dieses angehört?
Darüber hinaus kann ein kostenpflichtiger Einordnungsantrag gestellt werden.