Förderprogramm

Neue Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft in Kraft

Seit dem 15. Februar 2024 ist die neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft. Mit dem Programm unterstützt das BAFA Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien zur Prozessoptimierung sowie in erneuerbare Energien zur Erzeugung von Prozesswärme investieren und damit nachhaltig zur sparsamen und rationellen Verwendung von Energie und Ressourcen in ihren Unternehmen beitragen.
Gefördert wird in den Modulen:
  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
  • Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemangement-Software
  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung
  • Modul 5: Transformationspläne
  • Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Bei der Novellierung der Richtlinie wurde das Förderprogramm an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen angepasst und die Praxiserfahrung der letzten Jahre genutzt, um das Förderprogramm noch besser an den Bedürfnissen des Marktes auszurichten. Die Änderungen zielen insbesondere auf die Vereinfachung der Antragstellung und der Antragsprüfung ab, um das Förderverfahren zu beschleunigen.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
  • Vereinfachung bei den Vorgaben zur Ermittlung der Höhe der förderfähigen Kosten bei den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb
  • Einführung der Basisförderung bei Modul 4. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird der Erwerb und Einbau bestimmter Technologien ohne das Erstellen eines umfangreichen Einsparkonzeptes gefördert
  • zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus in Modul 4 für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff
  • Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb
  • Förderanträge können ab dem 15. Februar beim BAFA für die Zuschussvariante und der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht werden.
Hier finden Sie weitere Informationen  Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW).
Quelle: BAFA