Kreislaufwirtschaft

Digitaler Produktpass

Um die industrielle Kreislaufwirtschaft zu fördern und um die festgelegten Ziele des "European Green Deals" zu erreichen, veröffentlichte die EU-Kommission im Frühjahr 2023 den Vorschlag einer novellierten ESPR. Dadurch würde gleichzeitig der Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte geschaffen.
Dieser Entwurf würde die aktuell geltende Richtlinie 2009/125/EG ersetzen und die Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP) mit sich bringen. Der DPP ist zudem auf nationaler Ebene im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen.
Anders als die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie soll die neue Verordnung nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern für fast alle physischen Produkte gelten. Die Ökodesign-Verordnung wird künftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen für Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte gestellt werden können. Künftig werden in neuen Produktregelungen Anforderungen an zum Beispiel Haltbarkeit, Austauschbarkeit von Einzelteilen, Reparierbarkeit, Wiederverwendung Ressourceneffizienz oder CO2-Fußabdruck gestellt. Dabei nimmt die Ökodesign-Verordnung den gesamten Lebenszyklus in den Blick. Außerdem wird der Einsatz von Rezyklaten gestärkt. Das ist zentral, damit mehr Stoffe recycelt und im Kreislauf geführt werden.
Nach dem Beschluss ihrer "Allgemeinen Ausrichtung" werden die EU-Mitgliedstaaten mit Kommission und Europäisches Parlament im sogenannten Trilogverfahren den finalen Entwurf der Ökodesign-Verordnung verhandeln. Im Anschluss wird die Verordnung abschließend im EU-Parlament und im Ministerrat verabschiedet.
Der in der Verordnung (EU) 2023/1542 festgelegte Batteriepass wird den ersten Digitalen Produktpass in der EU darstellen. Ab dem 18. Februar 2027 muss jede in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene LV-Batterie, Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterie über eine elektronische Akte (Batteriepass bzw. DPP) verfügen.