REACH-Verordnung

Beschränkungsvorschlag für PFAS

Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine industriell hergestellte chemische Stoffgruppe. Aufgrund ihrer vielfältigen Eigenschaften im Hinblick auf Chemikalien-, Temperatur- und Druckbeständigkeit werden diese Stoffe in zahlreichen industriellen Prozessen und vielen Verbraucherprodukten eingesetzt.
Diese Stoffe sind jedoch aufgrund ihrer  Persistenz nur sehr schwer abbaubar. Dadurch können PFAS bis ans Ende der Nahrungskette gelangen und sich in der Umwelt anreichern. Einige Stoffe sind bereits in der Umwelt, in Lebensmitteln und im Trinkwasser sowie im Menschen nachweisbar. Zudem wirken sich bestimmte PFAS toxisch auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt aus.
Diese negativen Aspekte führen dazu, dass ein Verbot der gesamten Stoffgruppe erwirkt werden könnte.
Am 22. März 2023 hat die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einen Beschränkungsvorschlag für PFAS veröffentlicht. Dieser Entwurf bezieht die Herstellung, die Verwendung, das Inverkehrbringen sowie den Import solcher Stoffe ein. Übergangsfristen wurden nur für wenige spezifische Verwendungen vorgeschlagen. Bis zum 25. September 2023 lief die vorgesehene sechsmonatige öffentliche Konsultation.
Die eingegangenen Kommentare werden nun ausgewertet und von den wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA bei der Erstellung ihrer Stellungnahme zum vorgelegten Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Im Anschluss daran entscheidet die EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten über die Aufnahme des PFAS-Verbots in den Anhang XVII der REACH-Verordnung. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich 2025 zu rechnen.