Förderprogramm

Bayerische Förderung von Ladepunkten für elektrische Lastkraftwagen

Bayern unterstützt mit einem neuen Förderprogramm die Errichtung von Schnell-Ladepunkten für elektrische Lastkraftwagen. Unternehmen aus dem Bereich Gütertransport können die Mittel aus der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ beantragen. 
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. 
Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?
  1. Ladestandorte in Bayern
  2. Aufbau und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur sind durch Fachunternehmen vorzunehmen
  3. Sicherstellung einer Mindestbetriebsdauer von drei Jahren
  4. Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Wege von Förderaufrufen vergeben. Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises.
Wie erfolgt die Antragstellung für die Förderung?
Das Antragsverfahren ist einstufig ausgestaltet. Die Antragstellung ist nur im Rahmen von konkreten Förderaufrufen über das elektronische Formularsystem des Projektträgers möglich. Die Antragsbewertung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Fördermittel in absteigender Reihenfolge aller Anträge nach „prognostizierter Umweltentlastung pro Ladepunkt“. 
Der erste Förderaufruf läuft vom 15.12.20123 bis zum 29.02.2024, 16 Uhr.
Die Kompetenzstelle Elektromobilität informiert am 25. Januar 2024 um 14 Uhr in einer Online-Informationsveranstaltung mit anschließender Sprechstunde ausführlich über die Inhalte des ersten Bayerischen Förderprogramms für den E-Straßengüterverkehr.