Merkblätter und Leifäden
- Merkblatt zum Marktstammdatenregister
- Merkblatt zur Weiterleitung von Strom auf dem Betriebsgelände
- Merkblatt zum Regelenergiemarkt für Erdgas
- Merkblatt Elektrofahrzeuge im Unternehmen rechtssicher laden
- Merkblatt Energielabel
- Kundenanlagen und geschlossene Verteilnetze
- Merkblatt zu Antriebsoptionen für gewerbliche Fahrzeuge
- Leitfaden Ausschreibung für Biomasseanlagen
- Leitfaden zur Rohstoffsicherung
- Leitfaden Recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen
- DIHK-Merkblatt zu Abgrenzungsfragen von Drittstrommengen
- Faktenpapier und Leitlinien Wasserstoff
- BIHK-Rohstoffreport Bayern 2019
- Praxisleitfaden Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung
- IHK-Energiewende-Barometer 2021
Merkblatt zum Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur dient als behördliches Registrierung der Händler, Erzeuger, Netzbetreiber und Lieferanten auf dem Strom- und Gasmarkt.
Das Marktstammdatenregister hat seine Rechtsgrundlage in § 111e und § 111 f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Es löst die Anlagenregisterverordnung ab und bündelt viele energiewirtschaftliche Meldepflichten im Strom- und Gasbereich.
Wer seine Daten in das Register eintragen muss und wer als Stromlieferant gilt, erklärt die
DIHK in einem Merkblatt.
Beantwortet werden auch Fragen wie: Wie rasch sind Änderungen im Register einzutragen? Wer muss die Anlage registrieren, wenn ich eine Anlage besitze, diese aber nicht selbst betreibe? Was ist unter kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe des Stroms zu verstehen? In welchen Fällen müssen Notstromaggregate registriert werden? D
Merkblatt zur Weiterleitung von Strom auf dem Betriebsgelände
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hatte 2014 grundsätzlich festgeschrieben, dass bei einer reduzierten EEG-Umlage im Falle der Eigenversorgung alle Drittstrommengen mit geeichten Zählern abzugrenzen sind. Nicht explizit geregelt war das Vorgehen im Zusammenhang mit der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG und den reduzierten Sätzen der netzseitigen Umlagen.
Das Ende 2018 in Kraft getretene Energiesammelgesetz liefert hier Antworten, klärt aber noch nicht alle Details, sondern schafft sogar neue Unklarheiten. So können nun zwar auch Schätzungen von Drittstrommengen erlaubt sein, und nicht jede Messung muss zwangsläufig geeicht erfolgen. Jedoch bleibt die Frage unbeantwortet, wann genau eine abzugrenzende Drittstrommenge vorliegt.
Der DIHK fasst in seinem 15-seitigen Merkblatt die aktuelle Rechtslage für alle Umlagereduzierungen zusammen. Zudem beantwortet er generell die Frage, wann was wie abzugrenzen ist:
Merkblatt zum Regelenergiemarkt für Erdgas
Viele Unternehmen bieten ihre Flexibilität im Energieverbrauch bereits im Regelenergiemarkt für Strom an. Sie schaffen damit Zusatzerlöse, ohne dabei ihre Fertigung einschränken zu müssen. Was im Strommarkt ein bewährtes Produkt für Energielieferanten und Industrieunternehmen ist, gibt es seit Ende 2016 auch im Markt für Erdgas – aus vergleichbarem Grund: Während im Stromnetz die Frequenz 50 Hertz der Goldstandard ist, gilt es im Gasnetz, den Druck zu halten.
Entnahme und Einspeisung in die Gaspipelines müssen sich ausgleichen, damit die Versorgung stabil ist. Gibt es ein Ungleichgewicht, kommen die Marktgebietsverantwortlichen Gaspool und NetConnect Germany ins Spiel. Als Unternehmen der Netzbetreiber kaufen sie die positive und negative Regelenergie an der Gasbörse und über ihre eigenen Handelsplattformen ein.
Dafür bieten sie die Produkte Long Term Options (LTO) und Short Term Balancing (STB) an. Diese ermöglichen es Unternehmen, durch Verringerung des Gasverbrauchs oder einen "Fuel Switch" – also ein Ausweichen auf andere Energieträger – eine Kompensation zu erzielen.
Gleichzeitig sichern sie sich mit diesem Angebot einer freiwilligen Verbrauchssenkung finanziell gegen unerwartete Gasengpässe ab. Denn bei Gas-Mangellagen können Netzbetreiber Liefereinschränkungen anordnen, um die Systemstabilität zu sichern – ohne die entstandenen Schäden finanziell kompensieren zu müssen. Haben Unternehmen dagegen ein Regelenergieangebot im Rahmen von LTO oder STB abgegeben, erhalten sie bei dessen Abruf ihren Angebotspreis über den vereinbarten Zeitraum.
Wie genau ein Unternehmen an den Regelenergieprodukten teilhaben kann, erläutert der DIHK in einem im Oktober 2018 überarbeiteten Merkblatt, das Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht:
Merkblatt Elektrofahrzeuge im Unternehmen rechtssicher laden
Fast jedes fünfte Unternehmen hat bereits ein oder mehrere E-Fahrzeuge angeschafft beziehungsweise führt sie gerade ein. Der Betrieb von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge ist für Unternehmen jedoch mit vielen Rechtsfragen verbunden. Ein DIHK-Merkblatt verschafft einen Überblick.
Die 8-seitige Handreichung informiert über die Konsequenzen der Stromlieferung, es beantwortet die Fragen, wann ein E-Fahrzeug Letztverbraucher von Strom ist, ob der Stromverbrauch an einem Ladepunkt in Sondernetzentgelte und Besondere Ausgleichsregelung des EEG einbezogen werden kann oder wo der "energierechtliche Anknüpfungspunkt" liegt.
Damit bietet das Merkblatt eine erste Orientierung über die rechtlichen Fallstricke rund um EEG-Umlage und Stromsteuerpflicht, kann und will eine Rechtsberatung im Einzelfall aber nicht ersetzen.
Sie finden die Veröffentlichung hier:
Merkblatt Energielabel
Seit dem 1. August 2017 müssen europäische Lieferanten und Händler elektronischer Geräte auf Grundlage der Ende Juli in Kraft getretenen EU-Verordnung zur Energieeffizienzkennzeichnung eine Reihe neuer Vorgaben beachten. Ein DIHK-Merkblatt informiert über die Einzelheiten.
Die neue EU-Verordnung sieht vor, dass die Effizienz von Elektrogeräten nur noch mit den Buchstaben A bis G ausgewiesen wird; "Plusklassen" wie beispielsweise A++ sind künftig nicht mehr zugelassen und werden sukzessive durch die neue Kennzeichnung ersetzt.
Das soll die Vergleichbarkeit für die Verbraucher verbessern und die Hersteller motivieren, ihre Produkte energieeffizienter zu gestalten.
Was das im Detail für Händler und Lieferanten bedeutet, hat der DIHK in einem Merkblatt zusammengestellt, das rechts oben zum Download bereitsteht. Darin geht es auch um die gesetzgeberischen Hintergründe und die Produktdatenbank, die die EU-Kommission einrichten wird.
Kundenanlagen und geschlossene Verteilnetze
Unternehmen, deren betriebliche Energieversorgungsnetze als "Kundenanlagen" eingestuft sind, werden in vielerlei Hinsicht bürokratisch und finanziell entlastet. Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Netz eine "Kundenanlage" oder ein "geschlossenes Verteilernetz" ist, hilft ein DIHK-Merkblatt.
Seit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes von 2011 existieren neben den Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung "Kundenanlagen", "Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung" sowie "geschlossene Verteilernetze". Werden Strom- oder auch Gasnetze letzterer Kategorie zugeschlagen, kommen einige regulatorische Auflagen zum Tragen.
Ob es sich im konkreten Einzelfall um eine Kundenanlage oder ein geschlossenes Verteilernetz handelt, sollte in unklaren Fällen nicht ohne juristischen Rat entschieden werden. Mit seinem neuen kostenlosen Merkblatt möchte der DIHK vor allem das Verständnis für die verschiedenen Kategorien schärfen und auf Fallstricke der Einordnung hinweisen. Aufgearbeitet wurde zudem der neuste Stand der Rechtsprechung.
Merkblatt zu Antriebsoptionen für gewerbliche Fahrzeuge
Dieselmotoren sind bei gewerblich genutzten Fahrzeugen in Deutschland die Regel. Das gilt einmal mehr für Nutzfahrzeuge, aber auch 71 Prozent der gewerblichen Neuzulassungen im PKW-Segment entfielen 2016 auf Dieselfahrzeuge. Wo liegen die Alternativen? Ein DIHK-Merkblatt skizziert die verschiedenen Antriebsoptionen.
Die Diskussion um Fahrverbote und die Dieseltechnologie hat viele Unternehmen bei der Wahl geeigneter Antriebsarten verunsichert. Wären neue Dieselfahrzeuge von Fahrverboten betroffen? Was hat es mit den Wechselprämien auf sich? Und vor allem: Welche Alternativen stehen zur Verfügung?
In seinem Merkblatt zum Thema stellt der DIHK die Optionen Benzin, Hybrid, Elektro, Erd- und Flüssiggas vor:
Leitfaden Ausschreibung für Biomasseanlagen
Nach den erfolgreichen Bieterrunden für Photovoltaik und Wind endete am 1. September 2017 die erste Ausschreibung für Biomasseanlagen. Weil die Teilnahmebedingungen deutlich komplexer sind als bei den anderen erneuerbaren Technologien, hat der DIHK gemeinsam mit dem Fachverband Biogas einen Leitfaden entwickelt, der die wichtigsten Fragen zum neuen Ausschreibungssystem beantwortet.
Anders als bei Wind und Photovoltaik können sich bei Biomasse auch Bestandsanlagen um eine Förderung bewerben. Vor allem für die Betreiber von Biogasanlagen, die mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 ans Netz gegangen sind, ist wichtig zu wissen, wie sie den Fortbestand ihrer Anlage sicherstellen können.
Wann und warum muss ich in die Ausschreibung? Was muss ich tun, und wie fülle ich das Formular korrekt aus? Welche Vergütungsvoraussetzungen sind zu beachten, und wie läuft das Zuschlagsverfahren?
Der "Leitfaden Ausschreibungen für Biomasseanlagen" hilft den Betroffenen, sich im Dickicht des neuen Verfahrens zurechtzufinden und die Formalien einzuhalten – damit nicht ein falsch ausgefüllter Punkt das gesamte Ausschreibungsverfahren zum Scheitern bringt.
Die Publikation steht hier zum kostenfreien Download bereit:
Leitfaden zur Rohstoffsicherung
Bayern ist als eine der stärksten Wirtschaftsregionen Europas auf eine bedarfsgerechte Versorgung mit mineralischen Rohstoffen angewiesen. Für die notwendige Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur sowie die Sanierung und den Neubau bezahlbaren Wohnraums sind die Vorkommen an mineralischen Rohstoffen, insbesondere Steine und Erden, von größter Bedeutung. Langwierige Verfahren und bürokratische Regelungen erschweren der Rohstoffindustrie den Abbau heimischer Vorkommen deutlich. Der Leitfaden zur Rohstoffsicherung der bayerischen Industrie- und Handelskammern macht die Abläufe transparenter und erläutert Hintergründe. Er bietet zudem einen Überblick über die wichtigsten Rechtsvorschriften mit den Vorgaben aus dem Naturschutzrecht, über Genehmigungsverfahren und über die betriebliche Praxis.
Leitfaden Recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen
Seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll, im Jahr 2017 auf über 18 Millionen Tonnen in Deutschland. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, sollten Stoffkreisläufe geschlossen, Verpackungen eingespart und nachhaltiger bzw. recyclingfähiger konzipiert werden.Die Politik reagiert auf diese Herausforderung mit ambitionierten Vorgaben in der Gesetzgebung, beispielsweise im Verpackungsgesetz. So sollen in Deutschland bis 2022 deutlich mehr Verpackungen recycelt werden als bisher. Darüber hinaus wünscht sich auch der Verbraucher weniger und nachhaltigere Verpackungen. Da Verpackungen oft ein wichtiger Bestandteil eines Produktes sind, unter anderem um den nötigen Schutz zu liefern oder um Hygienebestimmungen einzuhalten, ist die Suche nach Alternativen bei Materialien und Verpackungen für Unternehmen nicht einfach. Daher haben die bayerischen IHKs einen Leitfaden für Unternehmen entwickelt, um einen ersten Einstieg in das Thema zu geben. Unter anderem wird darauf eingegangen, wie Verpackungsmaterial eingespart und auf nachhaltige und recyclingfähige Verpackungen umgestellt werden kann.Den Leitfaden “Recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen" finden Sie
hier.
DIHK-Merkblatt zu Abgrenzungsfragen von Drittstrommengen
Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 war bei Eigenversorgung gesetzlich geregelt, dass bei einer reduzierten EEG-Umlage alle sogenannten Drittstrommengen mit geeichten Zählern abzugrenzen sind.
Bei der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG und den reduzierten Sätzen der netzseitigen Umlagen (KWK-Umlage, Offshore-Umlage, §19-Umlage) war dies lange Zeit nicht explizit geregelt. Mit dem Energiesammelgesetz, das Ende 2018 in Kraft trat, besteht nun eine gesetzliche Regelung, die für alle Privilegierungen gleichermaßen gilt.
Das
Merkblatt des DIHK (PDF-Datei · 801 KB) gibt Hinweise, wann es sich überhaupt um eine Drittstrommenge handelt, die abgegrenzt werden muss. Zudem gibt es eine Hilfestellung, wann gemessen werden muss und wann geschätzt werden darf.
Faktenpapier und Leitlinien Wasserstoff
Ob als Prozessgas in der Kraftstoffherstellung oder als Grundelement in Düngemitteln - Wasserstoff hat bereits viele Einsatzbereiche. Im Energiesystem stellt Wasserstoff bisher eine eher untergeordnete Rolle dar. Folgendes Faktenpapier soll mehr Licht in die Diskussion um Wasserstoff(-Technologien) bringen. In dem Faktenpapier beschreibt der DIHK die Kosten, Einsatzmöglichkeiten, Herstellungsarten sowie Chancen, aber auch Hemmnisse, beim Einsatz und der Herstellung von Wasserstoff. Außerdem wird ein Blick auf die Strategien anderer Länder geworfen.
Das DIHK-Faktenpapier Wasserstoff finden Sie
hier (PDF-Datei · 1271 KB).
Deutschland und Europa wollen bis Mitte des Jahrhunderts treibhausgasneutral sein – so die politischen Ziele von Bundesregierung und Europäischer Union. Dies erfordert in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten einschneidende CO2-Emissionsminderungen. Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Green Deal soll diesen Prozess erheblich beschleunigen. Auf einem solchen Weg werden sich die Energieversorgung in den Bereichen Industrie, Verkehr und Gebäude viele Produktionsprozesse, aber auch die Wirtschaftsstruktur insgesamt, grundlegend wandeln.
In diesem Zusammenhang richtet der DIHK die zwölf Handlungsempfehlungen an die Bundes- und die EU-Politik, die Sie hier (PDF-Datei · 219 KB) nachlesen können.
In diesem Zusammenhang richtet der DIHK die zwölf Handlungsempfehlungen an die Bundes- und die EU-Politik, die Sie hier (PDF-Datei · 219 KB) nachlesen können.
BIHK-Rohstoffreport Bayern 2019
Als größte Wirtschaftsorganisation Bayerns führt der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) im Turnus von drei Jahren eine Umfrage zur Rohstoffsituation bayerischer Unternehmen durch. Nach den Jahren 2012 und 2015 wurde 2018 die dritte bayernweite Umfrage abgeschlossen. Die Ergebnisse der Befragung werden im vorliegenden Rohstoffreport Bayern 2019 dargestellt. Ziel der Studie war es, die aktuelle Rohstoffsituation der bayerischen Unternehmen zu ermitteln. Rohstoffintensive Betriebe wurden befragt, welche Rohstoffe sie verwenden, ob die Rohstoffpreise steigen und inwieweit sie unter Versorgungsengpässen leiden. Darüber hinaus wurde untersucht, welche Maßnahmen die Unternehmen durchführen, um sich bei der Rohstoffbeschaffung abzusichern. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Themenfeld Ressourceneffizienz sowie auf der Verwendung von Konfliktmineralien. An der Umfrage 2018 haben sich bayernweit 791 Unternehmen aus verschiedensten Branchen beteiligt.
Den BIHK-Rohstoffreport Bayern finden Sie
hier (PDF-Datei · 2116 KB).
Praxisleitfaden Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung
Rohstoffe sind die Basis der gesamten Wertschöpfungskette in der deutschen Wirtschaft.
Die Förderung heimischer Rohstoffe wie Kiese, Sande oder Salze bildet ein
wichtiges Versorgungsstandbein für viele Betriebe. Bei anderen Rohstoffen – wie zum
Beispiel Metallen – ist Deutschland zum großen Teil auf den Import angewiesen. Aus
diesem Grund besteht seit vielen Jahren das Bestreben, Materialkreisläufe zu schließen
und Abfälle weitgehend zu vermeiden oder stofflich zu verwerten.
Die Verantwortung für die Rohstoffversorgung liegt in erster Linie bei den Unternehmen.
Hochwertiges Recycling kann nicht nur ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit beim
Umgang mit Rohstoffen sein, sondern auch wirtschaftliche Anreize geben.
Die Förderung heimischer Rohstoffe wie Kiese, Sande oder Salze bildet ein
wichtiges Versorgungsstandbein für viele Betriebe. Bei anderen Rohstoffen – wie zum
Beispiel Metallen – ist Deutschland zum großen Teil auf den Import angewiesen. Aus
diesem Grund besteht seit vielen Jahren das Bestreben, Materialkreisläufe zu schließen
und Abfälle weitgehend zu vermeiden oder stofflich zu verwerten.
Die Verantwortung für die Rohstoffversorgung liegt in erster Linie bei den Unternehmen.
Hochwertiges Recycling kann nicht nur ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit beim
Umgang mit Rohstoffen sein, sondern auch wirtschaftliche Anreize geben.
Der
Leitfaden (PDF-Datei · 2498 KB) "Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung - Praxisleitfaden für bayerische Unternehmen"
erläutert Ihnen alles wissenswerte für Ihren unternehmerischen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit.
erläutert Ihnen alles wissenswerte für Ihren unternehmerischen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit.
IHK-Energiewende-Barometer 2021
Mit dem Energiewende-Barometer stellt die IHK-Organisation jährlich die Ergebnisse einer Online-Unternehmensbefragung vor, an der sich das Ehrenamt und weitere Mitgliedsunternehmen der Organisation beteiligen. Das Barometer bildet eine Bewertung der Unternehmen zum Fortschritt der Energiewende sowie zur aktuellen Klima- und Energiepolitik ab. In diesem Jahr fand die Befragung vom 7. bis zum 25. Juni 2021 statt.
Zentrale Ergebnisse
Zum Ende der Legislaturperiode hat die Bundesregierung die deutschen Klimaschutzziele deutlich angehoben. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber den Emissionen des Jahres 1990 sinken. Bis zum Jahr 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Klimaschutz und seine Umsetzung im betrieblichen Alltag gewinnt damit für die Wirtschaft noch einmal an Bedeutung und Dringlichkeit.
Zum Ende der Legislaturperiode hat die Bundesregierung die deutschen Klimaschutzziele deutlich angehoben. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber den Emissionen des Jahres 1990 sinken. Bis zum Jahr 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Klimaschutz und seine Umsetzung im betrieblichen Alltag gewinnt damit für die Wirtschaft noch einmal an Bedeutung und Dringlichkeit.
Das Energiewende-Barometer der IHK-Organisation zeigt: Die gesamte Bandbreite der Wirtschaft bringt sich aktiv in Energiewende und Klimaschutz ein. Der Anteil der Unternehmen, die derzeit Effizienzmaßnahmen umsetzen, steigt von 35 auf 38 Prozent. Besonders deutlich nimmt die Nutzung der Elektromobilität zu: 65 Prozent der Unternehmen haben sich bereits entsprechende Fahrzeuge angeschafft oder planen dies.
Zugleich sehen die Unternehmen wieder stärker die mit der notwendigen Transformation verbundenen Risiken für die eigene Wettbewerbsfähigkeit: Der Barometerwert sinkt im Vergleich zu 2020 um gut vier Punkte. Das geschieht einerseits vor dem Hintergrund der für viele Unternehmen nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Lage in Folge der Corona-bedingten Einschränkungen. Andererseits sehen die Unternehmen Defizite in den politischen Rahmenbedingungen für eine zügige Umsetzung von Energiewende und Klimaschutz. Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren führen zu einem schleppenden Ausbau von Stromnetzen und Kapazitäten von erneuerbaren Energien. Hürden für die Betriebe stellen darüber hinaus vor allem die steigenden Energiekosten und hier insbesondere die hohen Steuern, Abgaben und Entgelte dar. Die CO2- Bepreisung ist dabei eine Herausforderung insbesondere für Unternehmen im internationalen Wettbewerb, die Belastung von Strom mit der EEG-Umlage wird hingegen von Unternehmen in der Breite als Belastung und Fehlanreiz wahrgenommen. Grundlage für das Energiewende-Barometer 2021 ist eine bundesweite Umfrage der IHK-Organisation, an der sich fast 2.600 Unternehmen aus allen Regionen und Branchen Deutschlands beteiligt haben.
Die vollständigen Ausführungen zum Energiewende-Barometer 2021 finden Sie
hier.