Fachspezifische Themen
- Förderprogramme im Überblick
- REACH-Verordnung
- CLP-Verordnung
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- RoHS-Richtlinie
- EnergieScouts
- Energieeffizienz-Netzwerke
- Umwelt- und Klimapakt Bayern
- Umweltcluster Bayern
- Eco Management and Audit Scheme (EMAS)
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Verpackungsgesetz
- Abfalltransportgenehmigung
- IHK-Recyclingbörse
- Abfallberatung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Faktenpapier Strombeschaffung und Stromhandel
- Barometer Digitalisierung der Energiewende
Förderprogramme im Überblick
Investitionen in Energieeffizienz- und Umweltschutzmaßnahmen bedingen nicht selten nennenswerte Investitionen. Für derartige und auch für geringinvestive Maßnahmen gibt es häufig Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Hier finden Sie einen Überblick über entsprechende
Förderprogramme sowie relevante Informationen dazu.
REACH-Verordnung
REACH - Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals steht für die EG-Verordnung (Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Stoffe, von denen in Europa mindestens 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder verwendet wird, müssen bei der
Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Es ist nicht erlaubt, chemische Stoffe in der EU herzustellen, zu vermarkten, zu verwenden oder in die EU einzuführen, die nicht in der REACH-Datenbank registriert sind. Prinzipiell gilt REACH für alle chemischen Stoffe, also für Industriechemikalien genauso wie für Stoffe, mit denen wir täglichen Umgang haben. Verpflichtungen entstehen auch für Stoffe in Gemischen und Stoffe in Erzeugnissen. Stoffe, die von der Verordnung bzw. Registrierungspflicht ausgenommen sind, werden in Art. 2 sowie den Anhängen IV und V der Verordnung aufgelistet.
Neben den Anforderungen in Bezug auf Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung schreibt die REACH Verordnung auch für Händler eine Verbraucherinformationspflicht vor. Die deutsche Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe ist der
REACH-CLP- Helpdesk der Bundesbehörden. Der Helpdesk setzt sich aus einem Expertennetzwerk der Bundesbehörden zusammen, die mit spezifischen Informationen und Expertenwissen für Sie bereitstehen.
Das
Merkblatt Pflichten nach REACH (PDF-Datei · 358 KB) soll Ihnen helfen, sich einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen und Pflichten zu verschaffen.
CLP-Verordnung
Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) regelt europaweit die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die Verordnung gibt an, wie Hersteller, Importeure und Händler Stoffe und Gemische einstufen müssen und welche Bedingungen bei gefährlich eingestuften Stoffen für die Kennzeichnung und Verpackung gelten.
Zweck der Einstufung ist die Feststellung, welche Gefahren für einen Stoff oder für ein Gemisch gelten (Gefahrenermittlung). Bei der Einstufung werden verschiedenen Gefahrenklassen unterschieden: physikalische Gefahren (z. B. Explosivität oder Entzündbarkeit), Gesundheitsgefahren (z. B. Toxizität oder Karzinogenität) und Umweltgefahren (z. B. Gewässergefährdung oder Ozonschädigung).
Die Kennzeichnung resultiert aus den Ergebnissen der Einstufung. Für jede eingestufte Gefahr gibt es zugehörige standardisierte Kennzeichnungselemente (Gefahrenpiktogramme, Signalwort, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise). Für die Umsetzung der Einstufung und Kennzeichnung bietet das Dokument
„Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung“ ebenso wie das
Umweltbundesamt selbst wertvolle Informationen.
Für Fragestellungen zur CLP-Verordnung wurde der
REACH-CLP-Helpdesk der Bundesbehörden eingerichtet.
Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Ziel der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) ist es, die Emissionen der klimarelevanten fluorierten Treibhausgase zu verringern. Demnach dürfen nur von Personal mit entsprechendem Zertifikat Arbeiten an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen durchgeführt werden.
Gem. § 5 ChemKlimaschutzV sind unter anderem die IHKs zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von entsprechenden Sachkundebescheinigungen berechtigt.
Mitglieder der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kehlheim können einen Antrag auf Ausstellung einer Sachkundebescheinigung nach § 5 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung stellen:
Weitere Informationen zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung und zur Zertifizierung von Unternehmen nach § 6 ChemKlimaschutzV finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Umwelt.
Allgemeine Informationen und eine FAQ bietet das Umweltbundesamt (UBA).
RoHS-Richtlinie
Die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektro- und Elektronikgeräten (sogenannte RoHS-Richtlinie) regelt bestimmte Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten. Sie dient dem Ziel, bestimmte gefährliche Stoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten zu verbannen. Die RoHS-Richtlinie schränkt hierfür die Nutzung bestimmter Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten ein. Hierzu gehören Stoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom sowie bestimmte bromhaltige Flammschutzmittel und Weichmacher. Dabei dürfen die aufgezählten Stoffe nur bis zu einem Höchstkonzentrationswert in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden, sofern keine Ausnahme nach den Anhängen der Richtlinie für sie geltend gemacht werden kann. Durch die damit verbundene Ausschleusung von Schadstoffen soll das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verbessert und die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verringert werden. Zudem werden weitergehende Pflichten der Hersteller wie zum Beispiel die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens und das Anbringen des CE-Kennzeichens an dem Produkt festgelegt.
Die RohS-Richlinie wurde durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung in deutsches Recht überführt.
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern ist für die Aufsicht im Rahmen der Elektro- und Elektrogeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in ganz Bayern zuständig:
Regierung von Niederbayern - Dezernat 4 - Kompetenzzentrum Marktüberwachung Chemie
Tel.: 0871 808-1704,
marktueberwachung@reg-nb.bayern.de
Hier finden Sie weitere Informationen zur
RohS-Richtlinie sowie aktuelle Themen.
EnergieScouts
Die IHK-Organisation bietet im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz eine Qualifizierungsmaßnahme für Auszubildende an. Die Azubis sollen als Energie-Scouts in ihren Ausbildungsbetrieben dazu beitragen, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen.
Neben den Vorteilen, die eine energetische Optimierung den Ausbildungsbetrieben bietet, erhöht die Qualifizierung in Zeiten knapper Ausbildungsplatz-Bewerber auch die Attraktivität des Ausbildungsunternehmens.
Die IHKs bieten den teilnehmenden Unternehmen mehrere Workshop-Module an. Alle Ausbildungsberufe sind willkommen, eine Spezialisierung wird nicht vorausgesetzt.
Das erste Modul „Einführung in die Energieeffizienz“ vermittelt ein grundlegendes Verständnis zum Thema Energie von der Erzeugung bis zum Verbrauch sowie Kenntnisse der Energieeffizienz. In den folgenden Modulen geht es um Kommunikation, Projektarbeit sowie um die Arbeit mit Messgeräten. Seit 2017 ergänzen zwei zusätzliche Module zum betrieblichen Mobilitätsmanagement und zur Material- und Ressourceneffizienz das inhaltliche Spektrum der Qualifizierungsmaßnahme.
Ein wesentlicher Bestandteil der Qualifizierung ist ein praktisches Energieeffizienzprojekt, das die Azubis gemeinsam mit ihrer Ausbildungsleitung oder einem Energiebeauftragten im Betrieb konzipieren und durchführen
Neben den Vorteilen, die eine energetische Optimierung den Ausbildungsbetrieben bietet, erhöht die Qualifizierung in Zeiten knapper Ausbildungsplatz-Bewerber auch die Attraktivität des Ausbildungsunternehmens.
Die IHKs bieten den teilnehmenden Unternehmen mehrere Workshop-Module an. Alle Ausbildungsberufe sind willkommen, eine Spezialisierung wird nicht vorausgesetzt.
Das erste Modul „Einführung in die Energieeffizienz“ vermittelt ein grundlegendes Verständnis zum Thema Energie von der Erzeugung bis zum Verbrauch sowie Kenntnisse der Energieeffizienz. In den folgenden Modulen geht es um Kommunikation, Projektarbeit sowie um die Arbeit mit Messgeräten. Seit 2017 ergänzen zwei zusätzliche Module zum betrieblichen Mobilitätsmanagement und zur Material- und Ressourceneffizienz das inhaltliche Spektrum der Qualifizierungsmaßnahme.
Ein wesentlicher Bestandteil der Qualifizierung ist ein praktisches Energieeffizienzprojekt, das die Azubis gemeinsam mit ihrer Ausbildungsleitung oder einem Energiebeauftragten im Betrieb konzipieren und durchführen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der
IHK-Plattform Unternehmensnetzwerk Klimaschutz oder direkt in den Energie-Scout-Publikationen
Klimaschutz zahlt sich aus!
Best-Practice-Publikation:
Energie-Scouts
Energieeffizienz-Netzwerke
Die Energiekosten reduzieren, den Unternehmenswert steigern oder den CO
2-Ausstoß senken - das sind nur einige Ziele der Energieeffizienz-Netzwerke in Deutschland. Die Idee der Netzwerke ist einfach: Unternehmen gehen gemeinsam mit Experten in den gezielten Austausch zur Steigerung der Energieeffizienz und erhalten so praxistaugliche Maßnahmen, um den eigenen Betrieb voranzubringen.
Ein Energieeffizienz-Netzwerk ist ein systematischer, zielgerichteter und unbürokratischer Erfahrungs- und Ideenaustausch von in der Regel 8 bis 15, mindestens jedoch 5 Unternehmen oder Unternehmensstandorten über in der Regel 2 bis 3 Jahre zur gemeinsamen Steigerung der Energieeffizienz. Ziel der Netzwerke ist es, dass die Unternehmen dauerhaft eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz und damit potenziell eine spürbare Senkung der Energiekosten erreichen.
Energieberatung als Bestandsaufnahme
und regelmäßiger Austausch
Die Unternehmen führen zunächst mit Hilfe einer qualifizierten Energieberatung (intern oder extern) eine Bestandsaufnahme über ihr jeweiliges Einsparpotenzial durch. Sie setzen sich dann für die Laufzeit des Netzwerks je ein eigenes (unverbindliches) Einsparziel sowie aus den kumulierten Zielen aller Unternehmen ein Einsparziel für das Netzwerk insgesamt.
Auf dieser Grundlage beginnt der Erfahrungsaustausch: Während der vereinbarten Laufzeit des Netzwerks treffen sich die Energieexperten aus den beteiligten Unternehmen regelmäßig, um untereinander und ggf. mit externen Fachleuten konkrete Themen und Entwicklungen der Energieeffizienz zu diskutieren. Dies kann auf Wunsch mit gegenseitigen Betriebsbesichtigungen verbunden werden.
Aufgaben und Regeln im Netzwerk, die Arbeit Schritt für Schritt sowie Einsparziele und Monitoring finden Sie im direkt bei der
Initiative Energieeffizienz und Klimaschutz-Netzwerke.
Umwelt- und Klimapakt Bayern
Im Rahmen des Umwelt- und Klimapakts wurde eine ganze Reihe von Werkzeugen für die Umsetzung von betrieblichen Umweltmaßnahmen entwickelt. Diese Hilfsinstrumente sollen Unternehmen bei ihren Bemühungen um mehr Umweltschutz und nachhaltigeres Wirtschaften unterstützen. Hauptzielgruppe für diese Werkzeuge sind kleine und mittlere Unternehmen. Unternehmen können diese Hilfen kostenlos selbstständig nutzen und in ihren Betrieben damit arbeiten.
EMAS: Erleichterungen für Unternehmen
Unternehmen, die Umweltmanagementsysteme nach der EU-EMAS-Verordnung (Eco Management and Audit Scheme) einführen, erbringen freiwillig und eigenverantwortlich Leistungen im betrieblichen Umweltschutz, die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Unternehmen, die Umweltmanagementsysteme nach der EU-EMAS-Verordnung (Eco Management and Audit Scheme) einführen, erbringen freiwillig und eigenverantwortlich Leistungen im betrieblichen Umweltschutz, die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
- Sie halten die einschlägigen Umweltvorschriften nachgewiesen ein
- Sie haben sich zu angemessenen kontinuierlichen Verbesserungen des betrieblichen Umweltschutzes verpflichtet
- Sie informieren mit ihrer Umwelterklärung die Öffentlichkeit
Um die Bereitschaft der Unternehmen zur Einführung von EMAS, zu erhöhen, hat die Bayerische Staatsregierung im Rahmen des Umweltpakts Anreize für eine Teilnahme an EMAS geschaffen. EMAS-registrierten Unternehmen werden sowohl finanzielle Entlastungen als auch Erleichterungen beim Vollzug des Umweltrechts gewährt.
Erleichterungen für Unternehmen mit EMAS
Erleichterungen für Unternehmen mit EMAS
Einen Leitfaden zu EMAS Umweltmanagementsystem finden Sie rechts unter “Weitere Informationen” im Download.
Förderfibel Umweltschutz und Energie
Um Unternehmen die Finanzierung von Umweltmaßnahmen zu erleichtern wurde die Förderfibel Umweltschutz und Energie veröffentlicht. Die Förderfibel enthält allgemeine Tipps zur Erlangung von Fördermitteln, einen Überblick über alle in der Förderfibel enthaltenen Programme, Details zu Förderhöhe, Antragstellung, Verwendungszweck und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen sowie weiterführende Informationen durch die direkte Verknüpfung zu Antragsformularen und Fördermittelgebern.
Förderfibel des Bayer. Landesamts für Umwelt
Um Unternehmen die Finanzierung von Umweltmaßnahmen zu erleichtern wurde die Förderfibel Umweltschutz und Energie veröffentlicht. Die Förderfibel enthält allgemeine Tipps zur Erlangung von Fördermitteln, einen Überblick über alle in der Förderfibel enthaltenen Programme, Details zu Förderhöhe, Antragstellung, Verwendungszweck und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen sowie weiterführende Informationen durch die direkte Verknüpfung zu Antragsformularen und Fördermittelgebern.
Förderfibel des Bayer. Landesamts für Umwelt
Umweltcluster Bayern
Das Umweltcluster Bayern ist das Netzwerk der bayerischen Umweltwirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und kommunalen Betriebe. Das Cluster vernetzt Unternehmen, Vertreter aus Forschung und Entwicklung, Dienstleister, Planer, Wirtschaftsorganisationen, Politik und Verwaltung, Kommunen und öffentliche Auftraggeber, Kapitalgeber und (öffentliche) Förderinstitutionen, sowie Medien und Kommunikationsdienstleister. Die bayerischen Industrie- und Handelskammern sind dabei ein enger Partner des Umweltclusters.
Der Umweltcluster bündelt die Kompetenzen aus den Bereichen
- Abfallmanagement & Recycling
- Ressourceneffizienz & Stoffstrommanagement
- Wasser & Abwasser
- Luftreinhaltung
- Alternative Energiegewinnung
- Boden- und Gewässersanierung
Neben nationaler und internationaler Vernetzung und finanziellen Vorteilen bei Veranstaltungen, Projekten und Auslandsmarkterschließung informiert das Cluster seine Mitglieder über die aktuellen Entwicklungen der Branche und schafft Öffentlichkeit für deren Lösungen und Projekte. Für Mitarbeiter aus den Mitgliedsunternehmen bietet das Umweltcluster auch Qualifizierungen in Querschnittsthemen an.
Hier finden Sie Informationen zu Leistungen und Projekten des Umweltclusters Bayern.
Hier finden Sie Informationen zu Leistungen und Projekten des Umweltclusters Bayern.
Eco Management and Audit Scheme (EMAS)
Unternehmen jeder Branche und Größe, die ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern möchten, können am „Eco Management and Audit Scheme“ (EMAS) teilnehmen, einem Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Hierfür müssen sie ihre Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt überprüfen und auf dieser Grundlage ein Managementsystem schaffen. Die IHKs und Handwerkskammern sind nach § 32 des Umweltauditgesetzes zuständige Stellen für die Registrierung von Unternehmen, die an EMAS teilnehmen. Für Unternehmen aus dem IHK-Bezirk hat die IHK für München und Oberbayern die Registrierung übernommen, die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim berät ihre Mitgliedsunternehmen bei Fragen zu EMAS und dem Registrierungsverfahren und führt die Behördenbeteiligung vor Ort durch.
Erste Informationen zum Thema bzw. das EMAS-Register finden Sie hier:
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt in Deutschland die WEEE-Richtlinie der EU zum Umgang mit Elektro- und Elektronikschrott um. Das ElektroG soll dafür sorgen, dass Elektroaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern getrennt gesammelt und recycelt werden. Durch die gesteuerte und kontrollierte Entsorgung soll der illegale Export von Elektroaltgeräten ins Ausland weiter bekämpft werden, sollen wertvolle Rohstoffe wiederverwendet und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit reduziert werden.
Hier finden Sie den ausführlichen Gesetzestext des Elektro- und Elektronikgerätegesetztes.
Hier finden Sie den ausführlichen Gesetzestext des Elektro- und Elektronikgerätegesetztes.
Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) ist eine Stiftung mit Sitz in Fürth, welche vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben betraut wurde, durch die Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, und durch die Koordination der Bereitstellung von Abholbehältnissen für Übergabestellen und der Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zu sichern.
Für weitere Informationen geht es hier direkt zur Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR).
Für weitere Informationen geht es hier direkt zur Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR).
Verpackungsgesetz
Seit 01.01.2019 gibt es die “Zentrale Stelle” Verpackungsregister. Sie ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts und mit hoheitlichen Aufgaben. Die Aufgaben der Zentralen Stelle sind in §26 VerpackG festgelegt. Dazu gehören unter anderem die Registrierung der Hersteller und Sachverständigen, die Überwachung der Branchenlösungen, die Prüfung der Mengenmeldungen der Hersteller und Systeme, das Register der Vollständigkeitserklärung, die Prüfung der Mengenstromnachweise der Systeme und die Berechnung der Marktanteile der Systeme.
Alle, die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, müssen im Verpackungsregister LUCID registriert sein.
Zudem müssen betroffene Unternehmen ihre Vollständigkeitserklärung gemäß § 11 Verpackungsgesetz bei der
Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister elektronisch hinterlegen.
Weitere Informationen finden Sie unter
Informationsplattform Verpackungsgesetz,
Gesetzestext Verpackungsgesetz
Ob Sie sich im Verpackungsregister registrieren müssen, finden Sie mit dem
Schnellcheck Systembeteiligungspflicht heraus.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat eine Übersicht zu den neuen Bestimmungen erstellt, die sich aus der Ausweitung der Pfandpflicht auf sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen und- dosen ergeben. Hier finden Sie die
Übersicht Pfandpflicht Einweggetränkeverpackungen.
Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2022 sind Änderungen im Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Die Details dazu können Sie hier nachlesen.
Abfalltransportgenehmigung
Hier finden Sie Informationen zum Thema
Abfalltransportgenehmigung.
IHK-Recyclingbörse
Leider wurde die IHK-Recyclingbörse zum 31. März 2023 eingestellt.
Zur Suche nach Verwertungsmöglichkeiten von Abfällen oder Reststoffen können unter anderem folgende Angebote genutzt werden:
Zur Suche nach Verwertungsmöglichkeiten von Abfällen oder Reststoffen können unter anderem folgende Angebote genutzt werden:
- Recyclingbörse von EUWID Recycling und Entsorgung
- CYRKL – europäische Plattform für gewerbliche Abfälle und nachhaltige Rohstoffbeschaffung
- materialrest24.de – bundesweite Plattform für den Kauf & Verkauf von ungenutzten Materialien, Maschinen und Werkzeugen
Abfallberatung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
In Erstberatungsgesprächen beantwortet die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim Fragen von Unternehmen zu Abfällen, Recycling und nachhaltiger Rohstoffnutzung. Schwerpunkt der Abfallberatung sind insbesondere rechtliche und technische Aspekte der Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Faktenpapier Strombeschaffung und Stromhandel
In den vergangenen Jahren sind die Strompreise für gewerbliche Abnehmer teilweise stark gestiegen – in erster Linie wegen des Anwachsens der Umlagen und in jüngster Zeit durch einen Anstieg der Netzentgelte in den meisten Netzgebieten.
Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, wie den Mehrkosten in der Strombeschaffung zu begegnen ist. Mögliche Strategien, Hintergründe und Faktoren hierzu finden Sie im Faktenpapier "Strombeschaffung und Stromhandel" (PDF-Datei · 3943 KB).
Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, wie den Mehrkosten in der Strombeschaffung zu begegnen ist. Mögliche Strategien, Hintergründe und Faktoren hierzu finden Sie im Faktenpapier "Strombeschaffung und Stromhandel" (PDF-Datei · 3943 KB).
Barometer Digitalisierung der Energiewende
Der im Jahr 2020 veröffentliche Report fasst für das Berichtsjahr 2019 zusammen, dass wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung geschaffen wurden, allerdings trotzdem noch ein sehr komplexer Pfad bevorsteht.
Hier geht es zur gesamte Studie „Barometer Digitalisierung der Energiewende“.
Hier geht es zur gesamte Studie „Barometer Digitalisierung der Energiewende“.