Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) / Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Tourismuskaufmann statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Tourismuskaufmann aus?

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres im Prüfungsbereich Kundenorientierte Reiseplanung stattfinden.
Für den Prüfungsbereich Kundenorientierte Reiseplanung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Kundengespräche vorbereiten,
  • b) Reiseformen erarbeiten und zielgruppengerecht auswerten,
  • c) Informationen zu Preis- und Leistungsangeboten von Leistungsträgern recherchieren sowie
  • d) wirtschaftliche und soziale Prozesse im Unter[1]nehmen berücksichtigen
kann;
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Tourismuskaufmann aus?

Prüfungsbereiche
Prüfungszeit/
Gewichtung
Geschäftsprozesse im Tourismus
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Produkte und Leistungen gestalten, organisieren und abwickeln,
  • b) Marketingstrategien entwickeln und umsetzen,
  • c) Betriebsabläufe organisieren
kann.
150 Minuten

40 Prozent
Kaufmännische Steuerung und Dienstleitungen in der touristischen Wertschöpfungskette
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Steuerung und Kontrolle der touristischen Dienstleistungen sowie der innerbetrieblichen Prozesse durchführen und hierauf bezogene Rechenvorgänge bearbeiten,
  • b) betriebliche Kennzahlen ermitteln und zur Entscheidungsvorbereitung auswerten,
  • c) kaufmännische Schlussfolgerungen aus betrieblichen Kennzahlen für den Betriebserfolg ableiten und Lösungsmöglichkeiten entwickeln sowie Kalkulationen durchführen
kann.
90 Minuten

20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die mündliche Prüfung zum Tourismuskaufmann ab?

Für den Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Aufgabenstellungen analysieren und Lösungswege entwickeln und begründen,
  • b) Geografiekenntnisse anwenden, service-, kunden- und ergebnisorientiert sowie situationsbezogen kommunizieren,
  • c) wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Zusammenhänge beachten
kann.
Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen, dabei soll er eine von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben lösen; den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikationseinheit zugrunde zu legen. Es ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen. Die Prüfungszeit beträgt 20 Minuten.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 30 Prozent gewichtet.
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Welche Zusatzqualifikation gibt es beim Tourismuskaufmann?

Im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte Wahlqualifikationseinheiten können als Zusatzqualifikationen vermittelt werden.
Für die Vermittlung der Zusatzqualifikationen gilt die in der Anlage 1 Abschnitt B enthaltene sachliche Gliederung entsprechend.

Prüfung der Zusatzqualifikation

Zusatzqualifikationen werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft, wenn die Auszubildenden glaubhaft machen, dass die dafür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind.
Für die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation gilt § 7 Absatz 6 entsprechend.
Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Wann gilt die Prüfung zum Tourismuskaufmann als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. in den Prüfungsbereichen Geschäftsprozesse im Tourismus und Fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.