Tierpfleger:in - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Tierpfleger statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Tierpfleger aus?

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens drei Stunden zwei bis drei Arbeitsaufgaben durchführen. Dabei soll er zeigen, dass er Arbeitsschritte unter Berücksichtigung gesetzlicher, wirtschaftlicher, betrieblicher und ökologischer Vorgaben selbständig team- und kundenorientiert planen, Informationen beschaffen und auswerten, Arbeitsmittel festlegen, die Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, Gesichtspunkte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie der Hygiene und die Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren berücksichtigen kann.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Pflegen und Versorgen eines Tieres,
  2. Annahme, Bestimmung und Erstversorgung eines Tieres,
  3. Transportieren eines Tieres im Betrieb,
  4. Halten, Positionieren und Fixieren eines Tieres und Mitwirken bei seiner Behandlung,
  5. Einrichten, Reinigen und Desinfizieren einer Tierunterkunft,
  6. Lagern, Zubereiten und Verwenden von Futter und Einstreu.
Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten praxisbezogene Aufgaben lösen. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Tier- und Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung dargestellt werden. Für die Aufgaben kommen unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher Zusammenhänge und berufsbezogener Berechnungen folgende Bereiche in Betracht:
  1. Futter und Einstreu,
  2. Reinigung und Desinfektion,
  3. Einrichten von Tierunterkünften,
  4. Mitwirken bei Behandlungen.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Tierpfleger aus?

Fachrichtung Forschung und Klinik

Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
In den Prüfungsbereichen Pflegen, Halten, Versorgen und Züchten von Tieren in Forschung und Klinik sowie Durchführen von diagnostischen und hygienischen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffen soll der Prüfling zeigen, dass er praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, naturwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Sachverhalten lösen kann. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, der Hygiene sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden. Es kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
Pflegen, Halten, Versorgen und Züchten von Tieren in Forschung und Klinik
  • berufsspezifische Regelungen,
  • technische Einrichtungen,
  • Haltungssysteme,
  • Verhaltensanreicherung unter Berücksichtigung der Standardisierung,
  • Zuchtprogramme, -verfahren und -methoden,
  • gentechnisch veränderte Tiere,
  • Fortpflanzung,
  • Embryotransfer, Kryokonservierung.
120 Minuten
40 Prozent
Durchführen von diagnostischen und hygienischen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffen
  • Desinfektions- und Sterilisationsverfahren,
  • Hygienestatus,
  • Schadorganismen und Parasiten,
  • endogene und exogene Störfaktoren,
  • Techniken der Probennahme, -aufbereitung und -aufbewahrung sowie des Probentransportes,
  • physiologische Daten,
  • Wirkstoffzubereitung und -applikation,
  • statistische Auswertung von Daten,
  • Schmerzbekämpfung, Narkose, Eingriffe und Tötung.
120 Minuten
40 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
60 Minuten
20 Prozent

Fachrichtung Tierheim/Tierpension

Prüfungsbereiche schriftlich

Prüfungszeit/
Gewichtung
In den Prüfungsbereichen Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen, Erziehung von Hunden sowie Verwaltung und kaufmännische Grundlagen, Öffentlichkeitsarbeit soll der Prüfling zeigen, dass er praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, naturwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Sachverhalten lösen kann. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, des Tier- und Umweltschutzes, der Hygiene sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden. Es kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen
  • berufsspezifische Regelungen,
  • Tierbeobachtung,
  • Füttern und Tränken,
  • Körperpflege,
  • Tierbeschäftigung,
  • Tierkennzeichnung,
  • Gruppenzusammenstellung,
  • Tiergesundheit,
  • Fortpflanzung.
90 Minuten
30 Prozent
Erziehen von Hunden
  • Sozialisierung zwischen Mensch und Hund sowie zwischen Hunden,
  • Ausdrucksverhalten und Wesen eines Hundes,
  • Verhaltensentwicklung, Verhaltensauffälligkeit und geeignete Maßnahmen,
  • tierschutzgerechte Trainings- und Erziehungsmethoden,
  • Schutzmaßnahmen.
60 Minuten
20 Prozent
Verwaltung und kaufmännische Grundlagen, Öffentlichkeitsarbeit
  • Verträge,
  • Informationsbeschaffung und -auswertung,
  • Angebote,
  • Betriebsmittelbeschaffung, -annahme und -lagerung,
  • Reklamationen,
  • Zahlungsverkehr, Rechnungen und Mahnungen,
  • Dokumentation und Datenverwaltung,
  • Öffentlichkeitsarbeit.
90 Minuten
30 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
60 Minuten
20 Prozent

Fachrichtung Zoo

Prüfungsbereiche schriftlich

Prüfungszeit/
Gewichtung

In den Prüfungsbereichen Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Zoos sowie Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften soll der Prüfling zeigen, dass er praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, naturwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Sachverhalten lösen kann. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, des Tier- und Umweltschutzes, der Hygiene sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden.
Es kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren im Zoo
  • berufsspezifische Regelungen,
  • systematische, geographische und ökologische Einordnung von Tieren,
  • Fütterung gesunder und kranker Tiere,
  • verhaltensgerechte Tierbeschäftigung (Behavioural Enrichment),
  • Körperpflege,
  • Gruppenzusammenstellung,
  • Fortpflanzung,
  • Tierkrankheiten, Parasitenbefall,
  • Quarantänemaßnahmen,
  • Zoonosegefahr,
  • Narkosevorbereitung und -überwachung.
120 Minuten
40 Prozent
Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften
  • Besonderheiten der Tierunterkünfte, Aquarien und Terrarien,
  • technische Anlagen und Sicherheitseinrichtungen in Tierunterkünften,
  • Pflanzen für Wildtiergehege, Aquarien und Terrarien,
  • Reinigung und Desinfektion,
  • anatomische, physiologische und Verhaltensgesichtspunkte,
  • Tiertransporte.
120 Minuten
40 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
60 Minuten
20 Prozent

Wie läuft die praktische Abschlussprüfung zum Tierpfleger ab?

Fachrichtung Forschung und Klinik

Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens fünf Stunden vier bis fünf einem betrieblichen Auftrag entsprechende Arbeitsaufgaben durchführen. Dafür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Zusammenstellen und Bemessen von Futter sowie Bewerten der Bestandteile,
  2. Vorbereiten sowie Ergreifen eines Tieres für den Transport, Auswählen und Einrichten eines Transportbehälters sowie Vorbereiten der Transportdokumente,
  3. Einrichten eines Kranken- und Quarantänebereiches,
  4. Pflegen, Halten und Züchten von Tieren,
  5. Durchführen von Behandlungen und Eingriffen sowie Hygienemaßnahmen,
  6. Durchführen von Diagnosemaßnahmen.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung gesetzlicher, wirtschaftlicher, betrieblicher und ökologischer Vorgaben selbständig kunden- und teamorientiert planen, die Arbeitsmittel festlegen, Informationen beschaffen und auswerten, Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, Gesichtspunkte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie Hygiene und die Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren berücksichtigen kann.

Fachrichtung Tierheim/Tierpension

Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens fünf Stunden drei bis vier einem betrieblichen Auftrag entsprechende Arbeitsaufgaben durchführen sowie innerhalb dieser Zeit in höchstens 20 Minuten ein Kundengespräch führen. Für die Arbeitsaufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Zusammenstellen und Bemessen von Futter sowie Bewerten der Bestandteile,
  2. Vorbereiten sowie Einfangen oder Ergreifen eines Tieres für den Transport, Auswählen und Einrichten des Transportbehälters sowie Vorbereiten der Transportdokumente,
  3. Einrichten eines Kranken- oder Quarantänebereiches,
  4. Ergreifen, Positionieren und Fixieren eines Tieres und Mitwirken bei seiner Behandlung oder Untersuchung,
  5. Pflegen, Versorgen und Beschäftigen eines Tieres,
  6. Tiere zu Gruppen zusammenstellen,
  7. Umgang mit einem Hund und Dokumentieren seines Verhaltens.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung gesetzlicher, wirtschaftlicher, betrieblicher und ökologischer Vorgaben selbständig team- und kundenorientiert planen, die Arbeitsmittel festlegen, Informationen beschaffen und auswerten, Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, Gesichtspunkte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie Hygiene und die Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren berücksichtigen kann. Durch das Kundengespräch soll der Prüfling zeigen, dass er in der Lage ist, Gespräche mit Kunden ergebnisorientiert und situationsbezogen zu führen.

Fachrichtung Zoo

Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens fünf Stunden drei bis vier einem betrieblichen Auftrag entsprechende Arbeitsaufgaben durchführen sowie innerhalb dieser Zeit in höchstens 20 Minuten ein Kundengespräch führen. Für die Arbeitsaufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Zusammenstellen und Bemessen von Futter sowie Bewerten der Bestandteile,
  2. Vorbereiten und Einfangen eines Tieres für den Transport, Auswählen und Einrichten des Transportbehälters sowie Vorbereiten der Transportdokumente,
  3. Einrichten und Reinigen einer Tierunterkunft sowie Desinfizieren mit selbst herzustellender Lösung,
  4. Ergreifen, Halten, Positionieren und Fixieren eines Tieres und Mitwirken bei seiner Untersuchung oder Behandlung,
  5. Ausgestalten eines Geheges oder einer Voliere,
  6. Einrichten eines Terrariums oder Aquariums für eine Gruppe von Tieren sowie Kontrollieren und Inbetriebnehmen der technischen Anlagen.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung gesetzlicher, wirtschaftlicher, betrieblicher und ökologischer Vorgaben selbständig team- und kundenorientiert planen, die Arbeitsmittel festlegen, Informationen beschaffen und auswerten, Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, Gesichtspunkte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie Hygiene und die Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren berücksichtigen kann. Durch das Kundengespräch soll der Prüfling zeigen, dass er über die Artzugehörigkeit von Tieren, deren Alter, Geschlecht, Lebensweise, Herkunft und Verhalten, ihren Schutz- und Bedrohungsstatus sowie ihre Haltungsbedingungen und über die Aufgaben der Zoos informieren kann.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Wann gilt die Prüfung zum Tierpfleger als bestanden?

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Zoos mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das jeweilige bisherige Ergebnis und das entsprechende Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.