Schuhfertiger:in - Prüfungsinformationen
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Schuhfertiger statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Schuhfertiger aus?
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Herstellen von Schaftteilen statt.
Im Prüfungsbereich Herstellen von Schaftteilen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist:
- Arbeitsaufträge zu prüfen, Auftragsunterlagen zu bearbeiten und Arbeitsschritte festzulegen,
- Werk- und Hilfsstoffe sowie Klebstoffe unter Berücksichtigung von Eigenschaften und Verwendungszwecken für die Schaftherstellung auszuwählen und vorzubereiten,
- Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen auszuwählen und einzusetzen,
- Leder unter Beachtung der Zuschneide- und Stanzregeln auszulegen,
- Schaftteile unter Beachtung der Zuschneide- und Stanzregeln zuzuschneiden oder zu stanzen,
- Schaftteile vorzurichten,
- Schaftteile zu steppen und zu kleben,
- Fachbegriffe anzuwenden und Schuhkennzeichnungen zu beachten,
- Zwischenkontrollen durchzuführen und zu dokumentieren sowie
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu beachten.
Der Prüfling soll drei Arbeitsaufgaben durchführen. Weiterhin soll er Aufgaben, die sich auf die Arbeitsaufgaben beziehen, schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden. Davon entfallen auf die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben 90 Minuten.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Schuhfertiger aus?
Prüfungsbereiche schriftlich
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Prüfungszeit/
Gewichtung
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Schuhtechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist:
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210 Minuten
30 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie läuft die Praktische Prüfung zum Schuhfertiger ab?
Im Prüfungsbereich Herstellen von Schuhen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Leistenkopien anzufertigen,
- Arbeitsabläufe festzulegen und zu dokumentieren, Zeichnungen und technische Unterlagen anzuwenden,
- Werk- und Hilfsstoffe nach technischen und gesundheitlichen Anforderungen, nach Umweltaspekten sowie nach Wirtschaftlichkeit zu bewerten und nach Verwendungszwecken einzusetzen,
- Schäfte herzustellen,
- Bodenteile zuzuordnen und zu bearbeiten,
- Leisten, Schäfte und Bodenteile vorzubereiten sowie Schäfte und Böden zu montieren,
- Schuhe zu finishen, fertigzustellen und eine Endkontrolle durchzuführen sowie
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung des betrieblichen Auftrags zu begründen.
Für den Nachweis ist das Anfertigen eines verkaufsfertigen Paares Schuhe zugrunde zu legen.
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit ihm auf der Grundlage der Dokumentation und anhand des angefertigten Paares Schuhe ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.
Vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags hat der Ausbildende dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt zwölf bis vierzehn Stunden. Davon entfallen auf das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten. Der Prüfungsbereich ist mit 40 Prozent zu bewerten.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.
Anträge und Formulare für den betrieblichen Auftrag/Projektarbeit
Das Antragsverfahren für Projektarbeiten/Reporte/betriebliche Aufträge erfolgt papierlos. Nach der Durchführung der betrieblichen Aufträge/Projekte ist die Dokumentation online einzustellen. Sie erhalten Ihr persönliches Login und Passwort mit einem gesonderten Schreiben an Ihre Privatadresse. Bei der Erfassung der Antragsdaten wird u.a. die E-Mailadresse erfragt. Stellen Sie bitte sicher, dass die angegebene E-Mailadresse verfügbar und korrekt ist, da Ihnen alle Informationen bezüglich der Projektarbeiten, Reporte und betrieblichen Aufträge per E-Mail zugehen. Stellen Sie bitte sicher, dass diese Mitteilungen nicht durch SPAM-Filter blockiert werden.
Sobald Ihnen die Zugangsdaten vorliegen und das Portal für Sie aktiviert ist, können Sie sich über den Zugangsbereich in Onlineportal CIC-APrOS einloggen.
Zugangs- und Abgabezeiträume für die Sommerprüfung:
Anträge
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15.02. – 15.03.
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Dokumentationen
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01.04. – 31.05.
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Zugangs- und Abgabezeiträume für die Winterprüfung:
Anträge
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15.08. – 15.09.
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Dokumentationen
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01.10. – 15.12.
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Die Termine können jährlich geringfügig abweichen bzw. Änderungen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich über Ihre aktuellen Termine direkt im Online-Portal.
Wann gilt die Prüfung zum Schuhfertiger als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Schuhtechnik“ oder „Wirtschafts-und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.