Pharmakant:in - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Pharmakanten statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Pharmakanten aus?

Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und besteht aus den Prüfungsbereichen, Pharmazeutische Produktionstechnik und Arbeitsstoffe und Verfahren.
Für den Prüfungsbereich Pharmazeutische Produktionstechnik bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
  • b) Arbeitsmittel festlegen,
  • c) Arbeitsabläufe selbstständig planen,
  • d) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen auswählen und ergreifen sowie
  • e)Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren
kann;
2. dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • a) Herstellen pharmazeutischer Darreichungsformen,
  • b) Durchführen von Messungen oder Bestimmungen von Stoffkonstanten,
  • c)Durchführen von Inprozesskontrollen;
3. der Prüfling soll je eine Arbeitsaufgabe zu der Nummer 2 Buchstabe a, b und c durchführen;
4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt sechs Stunden;
5. die Aufgabe zu Nummer 2 Buchstabe a ist mit 50 Prozent, die zu Nummer 2 Buchstabe b mit 20 Prozent und die zu Nummer 2 Buchstabe c mit 30 Prozent zu gewichten.
Für den Prüfungsbereich Arbeitsstoffe und Verfahren bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung qualitätssichernder Fragestellungen bearbeiten,
  • b) rechtliche Grundlagen bei der Herstellung von Arzneimitteln beachten,
  • c) arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen,
  • d) berufsbezogene Berechnungen durchführen sowie
  • e) Maßnahmen zur Sicherheit, zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz einbeziehen
kann;
2. dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • a) Umgehen mit pharmaspezifischen Arbeitsstoffen,
  • b) Bestimmen von Stoffkonstanten und Stoffeigenschaften,
  • c) Anwenden von Grundlagen des Qualitätsmanagements,
  • d) Durchführen von Grundoperationen der pharmazeutischen Verfahrenstechnik,
  • e) Anwenden mikrobiologischer Arbeitstechniken,
  • f) Erfassen und Auswerten von Messwerten, Auswählen der Messgeräte,
  • g) Unterscheiden von Arzneiformen,
  • h) Unterscheiden von Packstoffen und Packmitteln sowie
  • i) Herstellen von Granulat und nicht überzogenen Tabletten, Cremes und Injektionslösungen sowie Durchführung zugehöriger Inprozesskontrollen;
3. der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten;
4. die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Pharmakanten aus?

Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement
Für den Prüfungsbereich Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) praxisbezogene Fälle unter Berücksichtigung damit zusammenhängender qualitätssichernder Fragestellungen lösen,
  • b) berufsbezogene Berechnungen durchführen,
  • c) arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen,
  • d) Gesetze, Verordnungen und GMP-Regeln anwenden sowie
  • e)Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz einbeziehen
kann;

2. dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • a) Durchführen pharmazeutischer Dokumentationen,
  • b) Planen und Festlegen von Arbeitsschritten, Anpassen an veränderte Situationen,
  • c) Beschreiben und Auswählen von Maßnahmen zum Qualitätsmanagement,
  • d) Steuern und Regeln von Prozessen,
  • e) Planen und Durchführen der Herstellung von Darreichungsformen unter Berücksichtigung der entsprechenden Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufe sowie der dazugehörigen Inprozesskontrollen,
  • f) Beschreiben von Arzneimitteln nach galenischer Form,
  • g) Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten zur Herstellung und Verpackung,
  • h) Durchführen von Verfahrensoptimierungen und Auswählen von Verfahren sowie
  • i)nach § 3 Nummer 2 gewählte Wahlqualifikationen, wobei aus der Auswahlliste nach § 4 Absatz 2 Abschnitt II zwei aus den Nummern 1 bis 3 sowie mindestens eine aus den Nummern 4 bis 16 einzubeziehen sind;
Die Aufgaben zu der Nummer 2 Buchstabe a bis c und zu der Nummer 2 Buchstabe d bis h sind mit jeweils 25 Prozent, sowie die zu der Nummer 2 Buchstabe i mit 50 Prozent zu gewichten.




210 Minuten

30 Prozent


Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.

60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die Praktische Prüfung zum Pharmakanten ab?

Für den Prüfungsbereich Fertigungstechnik bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
  • b) Arbeitsmittel festlegen,
  • c) Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen,
  • d) Arbeitszusammenhänge erkennen,
  • e) Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren,
  • f) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen sowie
  • g) qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
kann;
2. hierfür ist aus folgenden Gebieten und Tätigkeiten auszuwählen:
  • a) Herstellen von Darreichungsformen in einem Arbeitsschritt und
  • b) Herstellen von Darreichungsformen in zwei Arbeitsschritten;
3. der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben nach Nummer 2 Buchstabe a oder eine Arbeitsaufgabe nach Nummer 2 Buchstabe b durchführen; dabei ist eine der nach § 3 Nummer 2 gewählten Wahlqualifikationen zu berücksichtigen;
4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.

Wann gilt die Prüfung zum Pharmakanten als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Fertigungstechnik und im Prüfungsbereich Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.