Mediengestalter:in Digital und Print - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Mediengestalter Digital und Print statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Mediengestalter Digital und Print aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Mediengestalter Digital und Print aus?
- Wie sieht die praktische Prüfung zum Mediengestalter Digital und Print aus?
- Wann gilt die Prüfung zum Mediengestalter Digital und Print als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Mediengestalter Digital und Print statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Mediengestalter Digital und Print aus?
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf
die genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff.
Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf
die genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren“ und
- „Medienprodukte gestalten und realisieren“.
Im Prüfungsbereich „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Aspekte der Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung sowie der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu berücksichtigen,
- Arbeitsschritte zu planen und die Auswahl der Arbeitsmittel zu begründen,
- Projekte zu organisieren und Kunden zu beraten,
- Kommunikationskonzepte zu erstellen,
- gestalterische Grundlagen einzusetzen,
- typografische Grundlagen anzuwenden,
- Bild- und Grafikdaten zu beurteilen und
- die Aufbereitung von Daten für verschiedene Ausgabeprozesse zu beschreiben.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Im Prüfungsbereich „Medienprodukte gestalten und realisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Print- und Digitalmedienprodukte zu konzipieren und nach Kundenvorgaben zu gestalten,
- Bilder, Fonts und Grafiken aufzubereiten und
- Produktionsdaten ausgabespezifisch zu erstellen.
Der Prüfling hat ein Prüfungsstück zu erstellen. Die Prüfungszeit beträgt 7 Stunden
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Mediengestalter Digital und Print aus?
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Fachrichtung Projektmanagement
Prüfungsbereiche schriftlich
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Prüfungszeit/
Gewichtung
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Medien konzipieren, gestalten und präsentieren
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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120 Minuten
20 Prozent
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Medien produzieren
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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120 Minuten
20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu
beurteilen. |
60 Minuten
10 Prozent
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Fachrichtung Designkonzeption
Prüfungsbereiche schriftlich
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Prüfungszeit/
Gewichtung
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Medien konzipieren, gestalten und präsentieren
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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120 Minuten
20 Prozent
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Medien produzieren
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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120 Minuten
20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu
beurteilen. |
60 Minuten
10 Prozent
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Fachrichtung Printmedien
Prüfungsbereiche schriftlich
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Prüfungszeit/
Gewichtung
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Medien konzipieren, gestalten und präsentieren
Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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120 Minuten
20 Prozent
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Medien produzieren
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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120 Minuten
20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
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60 Minuten
10 Prozent
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Fachrichtung Digitalmedien
Prüfungsbereiche schriftlich
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Prüfungszeit/
Gewichtung
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Medien konzipieren, gestalten und präsentieren
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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120 Minuten
20 Prozent
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Medien produzieren
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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120 Minuten
20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie sieht die praktische Prüfung zum Mediengestalter Digital und Print aus?
Fachrichtung Projektmanagement
Im Prüfungsbereich „Projekte planen und umsetzen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Kundenaufträge zu analysieren,
- Projekte zur Erstellung von Medienprodukten unter Berücksichtigung von Personal, Sachmitteln, Kosten und Terminen zu planen und durchzuführen,
- Projektkonzepte zu erstellen,
- Medienproduktentwürfe präsentationsreif zu gestalten und
- Projektkonzepte zu visualisieren und zu präsentieren.
Der Prüfling hat ein Prüfungsstück zu erstellen sowie eine Präsentation durchzuführen. Das Prüfungsstück besteht aus einem Projektkonzept, der Realisierung eines Medienproduktentwurfes und einer Angebotskalkulation. Das Projektkonzept ist dem Prüfungsausschuss zu präsentieren.
Die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsstücks und für die Präsentation beträgt insgesamt 24 Stunden. Für die Erstellung des Projektkonzepts hat der Prüfling 16 Stunden und 30 Minuten Zeit. Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss das Projektkonzept spätestens zehn Arbeitstage nach Aushändigung der Aufgabenstellung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Realisierung des Medienproduktentwurfes und für die Angebotskalkulation beträgt 7 Stunden. Die Dauer der Präsentation soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Das Prüfungsstück ist mit 75 Prozent und die Präsentation mit 25 Prozent zu gewichten. Im Gesamtergebnis wird die praktische Prüfung mit 50 Prozent gewichtet.
Die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsstücks und für die Präsentation beträgt insgesamt 24 Stunden. Für die Erstellung des Projektkonzepts hat der Prüfling 16 Stunden und 30 Minuten Zeit. Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss das Projektkonzept spätestens zehn Arbeitstage nach Aushändigung der Aufgabenstellung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Realisierung des Medienproduktentwurfes und für die Angebotskalkulation beträgt 7 Stunden. Die Dauer der Präsentation soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Das Prüfungsstück ist mit 75 Prozent und die Präsentation mit 25 Prozent zu gewichten. Im Gesamtergebnis wird die praktische Prüfung mit 50 Prozent gewichtet.
Fachrichtung Designkonzeption
Im Prüfungsbereich „Designkonzepte entwickeln und erstellen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Kundenaufträge zu analysieren,
- Designkonzepte zu entwickeln und zu erstellen,
- Gestaltungsideen für Medienprodukte zu entwickeln und zu visualisieren,
- Medienproduktentwürfe zu gestalten und
- Designkonzepte und Medienproduktentwürfe zu präsentieren.
Der Prüfling hat ein Prüfungsstück zu erstellen sowie eine Präsentation durchzuführen. Das Prüfungsstück besteht aus einem Designkonzept einschließlich der Realisierung eines Medienproduktentwurfes. Das Designkonzept ist dem Prüfungsausschuss zu präsentieren.
Die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsstücks und für die Präsentation beträgt insgesamt 24 Stunden. Für die Erstellung des Designkonzepts hat der Prüfling 16 Stunden und 30 Minuten Zeit. Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss das Designkonzept spätestens zehn Arbeitstage nach Aushändigung der Aufgabenstellung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Realisierung des Medienproduktentwurfes beträgt 7 Stunden. Die Dauer der Präsentation soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Das Prüfungsstück ist mit 75 Prozent und die Präsentation mit 25 Prozent zu gewichten. Im Gesamtergebnis wird die praktische Prüfung mit 50 Prozent gewichtet.
Die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsstücks und für die Präsentation beträgt insgesamt 24 Stunden. Für die Erstellung des Designkonzepts hat der Prüfling 16 Stunden und 30 Minuten Zeit. Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss das Designkonzept spätestens zehn Arbeitstage nach Aushändigung der Aufgabenstellung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Realisierung des Medienproduktentwurfes beträgt 7 Stunden. Die Dauer der Präsentation soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Das Prüfungsstück ist mit 75 Prozent und die Präsentation mit 25 Prozent zu gewichten. Im Gesamtergebnis wird die praktische Prüfung mit 50 Prozent gewichtet.
Fachrichtung Printmedien
Im Prüfungsbereich „Printmedien gestalten und technisch umsetzen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Auftragsinhalte zu analysieren, Arbeitsabläufe zu planen und zu dokumentieren,
- Arbeitsmittel zu berücksichtigen und Termine abzustimmen,
- Medienprodukte zu gestalten,
- Mediendaten nach gestalterischen und technischen Gesichtspunkten aufzubereiten und zu bearbeiten und
- Medienprodukte unter Berücksichtigung von qualitativen und wirtschaftlichen Aspekten zu realisieren.
Der Prüfling hat ein Prüfungsstück I und ein Prüfungsstück II zu erstellen. Das Prüfungsstück I besteht aus einem Umsetzungsvorschlag mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte sowie der Erstellung technischer Daten für die Produktion eines Medienproduktes. Die Prüfungszeit für die Erstellung der Prüfungsstücke I und II beträgt insgesamt 24 Stunden. Für die Erstellung des Umsetzungsvorschlags mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte innerhalb des Prüfungsstücks I hat der Prüfling 14 Stunden Zeit. Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss den Umsetzungsvorschlag mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte spätestens fünf Arbeitstage nach Aushändigung der Aufgabenstellung vorzulegen. Für die Erstellung technischer Daten für die Produktion eines Medienproduktes innerhalb des Prüfungsstücks I hat der Prüfling 6 Stunden Zeit. Für die Erstellung des Prüfungsstücks II hat der Prüfling 4 Stunden Zeit. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- 1. das Prüfungsstück I mit 60 Prozent und
- 2. das Prüfungsstück II mit 40 Prozent.
Im Gesamtergebnis wird die praktische Prüfung mit 50 Prozent gewichtet.
Fachrichtung Digitalmedien
Im Prüfungsbereich „Digitalmedien gestalten und technisch umsetzen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Auftragsinhalte zu analysieren, Arbeitsabläufe zu planen und zu dokumentieren,
- Digitalmedien zu gestalten und Prototypen zu erstellen,
- Mediendaten nach gestalterischen und technischen Gesichtspunkten aufzubereiten und zu bearbeiten sowie
- Medienprodukte unter Berücksichtigung von qualitativen und wirtschaftlichen Aspekten technisch zu realisieren.
Der Prüfling hat ein Prüfungsstück I und ein Prüfungsstück II zu erstellen. Das Prüfungsstück I besteht aus einem Umsetzungsvorschlag mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte sowie der Erstellung technischer Daten für die Produktion eines digitalen Medienproduktes.
Die Prüfungszeit für die Erstellung der Prüfungsstücke I und II beträgt insgesamt 24 Stunden. Für die Erstellung des Umsetzungsvorschlags mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte innerhalb des Prüfungsstücks I hat der Prüfling 14 Stunden Zeit. Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss den Umsetzungsvorschlag mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte spätestens fünf Arbeitstage nach Aushändigung der Aufgabenstellung vorzulegen. Für die Erstellung technischer Daten für die Produktion eines digitalen Medienproduktes innerhalb des Prüfungsstücks I hat der Prüfling 6 Stunden Zeit. Für die Erstellung des Prüfungsstücks II hat der Prüfling 4 Stunden Zeit. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
Die Prüfungszeit für die Erstellung der Prüfungsstücke I und II beträgt insgesamt 24 Stunden. Für die Erstellung des Umsetzungsvorschlags mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte innerhalb des Prüfungsstücks I hat der Prüfling 14 Stunden Zeit. Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss den Umsetzungsvorschlag mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte spätestens fünf Arbeitstage nach Aushändigung der Aufgabenstellung vorzulegen. Für die Erstellung technischer Daten für die Produktion eines digitalen Medienproduktes innerhalb des Prüfungsstücks I hat der Prüfling 6 Stunden Zeit. Für die Erstellung des Prüfungsstücks II hat der Prüfling 4 Stunden Zeit. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- das Prüfungsstück I mit 60 Prozent und
- das Prüfungsstück II mit 40 Prozent.
Im Gesamtergebnis wird die praktische Prüfung mit 50 Prozent gewichtet.
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Wann gilt die Prüfung zum Mediengestalter Digital und Print als bestanden?
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- im praktischen Prüfungsbereich mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
- „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“,
- „Medien produzieren“ oder
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“,
2. wenn der benannte Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“,
„Medien produzieren“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“, schlechter als
mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in dem Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“, „Medien produzieren“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durchgeführt werden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
„Medien produzieren“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“, schlechter als
mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in dem Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“, „Medien produzieren“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durchgeführt werden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.