Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Kaufmann im Einzelhandel statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Kaufmann im Einzelhandel aus?

Die Teil 1 Prüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Prüfungsbereich schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Verkauf und Werbemaßnahmen
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Werbemaßnahmen einzusetzen,
  2. Beratungs- und Verkaufsgespräche unter Anwendung von Waren- und Kommunikationskenntnissen zu führen sowie Waren kunden- und dienstleistungsorientiert zu verkaufen,
  3. Beschwerden und Reklamationen zu bearbeiten sowie Formen der Konfliktlösung anzuwenden und
  4. verkaufsrelevante Rechtsvorschriften anzuwenden
90 Minuten

15 Prozent
Warenwirtschaft und Kalkulation
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. den Eingang und die Lagerung von Waren zu kontrollieren und zu erfassen,
  2. Warenwirtschaftsdaten für die Steuerung und Kontrolle des Warenflusses sowie für die Preiskalkulation zu nutzen und daraus Handlungsvorschläge abzuleiten und
  3. verkaufsbezogene Rechenvorgänge durchzuführen.
60 Minuten

10 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten

10 Prozent

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Kaufmann im Einzelhandel aus?

Die Teil 2 Prüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Prüfungsbereich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Geschäftsprozesse im Einzelhandel (schriftlich)
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten sowie
  2. fachliche, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge zu analysieren, Lösungen für Aufgabenstellungen zu entwickeln und dabei Instrumente der betriebswirtschaftlichen Steuerung und Kontrolle, der Personalwirtschaft und des Marketings zu nutzen.
Für den Nachweis sollen bei der Aufgabenstellung mindestens zwei der folgenden Gebiete zugrunde gelegt werden:
  1. Einkauf
  2. Sortimentsgestaltung
  3. logistische Prozesse oder
  4. Verkauf
120 Minuten

25 Prozent
Fachgespräch in der Wahlqualifikation (mündlich)
20 Minuten

40 Prozent

Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann im Einzelhandel ab?

Im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern, Problemlösungen zu entwickeln und zu begründen sowie dabei Warenkenntnisse zu nutzen und
  2. kunden- und serviceorientiert zu handeln und dabei wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge zu berücksichtigen sowie Rechtsvorschriften anzuwenden.
Für das fallbezogene Fachgespräch stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben, aus denen der Prüfling eine Aufgabe auswählt. Der Prüfling soll die ausgewählte Aufgabe bearbeiten und einen Lösungsweg entwickeln. Dafür ist ihm eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen. Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung des Lösungsweges durch den Prüfling eingeleitet.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann im Einzelhandel als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel mit mindestens „ausreichend“ und
  3. im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“
bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung im Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.