Glasmacher:in - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Glasmacher statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Glasmacher aus?

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in höchstens 7 Stunden 8 Arbeitsproben durchführen und 3 Prüfungsstücke anfertigen.
Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Anfertigen einer Glasmacherpfeife,
  2. Vorbereiten einer Glasmacherpfeife,
  3. Anfangen und Überbringen von Glasmasse für Stielglas,
  4. Anfangen und Überbringen von Glasmasse für Bodenglas,
  5. Anfangen und Überbringen von Glasmasse für Henkelglas,
  6. Anfangen, Aufblasen und Vorstreichen von Kölbeln,
  7. Abschlagen eines Kölbels und Überführen zur Kühlung,
  8. Feststellen und Kennzeichnen von Kölbelfehlern.
Als Prüfungsstücke kommen insbesondere in Betracht:
  1. drei gleichmäßige Kölbel für Kelchgläser oder Becher,
  2. drei gleichmäßige Kölbel für Schalen oder Vasen
  3. drei gleichmäßige Kölbel für Zylinder
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Skizzen und Schnitte,
  4. Eigenschaften unterschiedlicher Glassorten,
  5. Schmelze, Läuterung und Heißverarbeitung des Glases,
  6. Entspannen des Glases durch Kühlen,
  7. Glasschmelz- und Nebenöfen,
  8. Arbeitsgeräte und Maschinen zur Glasformung,
  9. Qualitätssicherung.
Die schriftlichen Aufgaben sollen auch praxisbezogene Fälle berücksichtigen.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Glasmacher aus?

Prüfungsgebiete schriftlich
Prüfungsdauer/
Gewichtung
Technologie
Es kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
  • Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
  • verarbeitungstechnische Eigenschaften des Glases,
  • chemisch-physikalische Eigenschaften des Glases bei der Herstellung und Verarbeitung,
  • Glasmachertechniken und Veredelungsmöglichkeiten am Ofen,
  • Weiterverarbeitung und Veredelung des Glases;
120 Minuten

40 Prozent
Technische Mathematik
Es kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
  • anwendungsbezogene Grundrechenarten einschließlich Prozent- und Dreisatzrechnung,
  • Flächen-, Körper- und Gewichtsberechnung,
  • einfache Glassatzberechnung;
90 Minuten
20 Prozent
Technisches Zeichnen
Es kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
  • Anfertigen von Skizzen und Schnitten,
  • Lesen und Erläutern von Fertigungsunterlagen;
90 Minuten
20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Es kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
  • allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
60 Minuten
20 Prozent

Wie läuft die praktische Abschlussprüfung zum Glasmacher ab?

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 8 Stunden 5 Arbeitsproben durchführen und 4 Prüfungsstücke anfertigen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Anfangen der erforderlichen Glasmenge über Kölbel oder Nabel,
  2. Wulgern, Formen, Auf- und Einblasen eines angefangenen Glaspostens,
  3. Einblasen eines vorgeformten Glaspostens in eine Fertigform,
  4. Eindrücken und Einblasen eines Glaspostens in eine Optikform,
  5. Freiformen eines Glaspostens.
Als Prüfungsstücke kommen insbesondere in Betracht:
  1. angefangene und eingeblasene Glasposten für zwei gleiche Kelche oder Becher,
  2. angefangene und eingeblasene Glasposten für zwei gleiche Schalen oder Vasen,
  3. angefangene und nach Maß eingeblasene Glasposten für zwei gleiche Zylinder,
  4. ein nach Vorlage freigeformter, gesponnener, aufgeblasener und aufgetriebener Glasposten,
  5. ein Überfangmantel,
  6. ein einfacher, angesetzter und ausgezogener Stiel,
  7. eine in mittlerer Größe aufgeschnittene und geformte Bodenplatte,
  8. ein in eine Optikform eingeblasener Becher.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Wann gilt die Prüfung zum Glasmacher als bestanden?

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.