Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie / Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie statt?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie aus?
- Wie läuft die praktische Prüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie ab?
- Welche Zusatzqualifikation gibt es beim Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie?
- Wann gilt die Prüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie aus?
Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr im Prüfungsbereich „Produktion und Service“ stattfinden und besteht aus zwei Teilen. Der Prüfungsteil wird mit 25 Prozent gewichtet.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den Gast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerichten sowie zu Getränken zu beraten,
- eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur und vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu servieren oder zu präsentieren,
- die Arbeitsschritte zu planen,
- den Arbeitsplatz einzurichten,
- Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen,
- verkaufsfördernd zu beraten,
- dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu erläutern,
- die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufsfähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und
- die Hygieneanforderungen zu beachten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Lebensmittel zu bestimmen und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläutern,
- die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe von einfachen Speisen und einfachen Gerichten sowie von Getränken unter Berücksichtigung von Gästewünschen, Ernährungsformen und Allergien zu erläutern,
- verschiedene Service- und Präsentationsformen bedarfsgerecht zuzuordnen,
- Betriebsmittel und Bedarfsgegenstände zu bestimmen und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläutern,
- beim Einsatz von Lebensmitteln sowie von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern in der Küche und im Service die Vorgaben des Umweltschutzes und die Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen,
- die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in der Küche und im Service zu beachten und
- die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Küche und im Service einzuhalten.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
- die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie aus?
Die Teil 2 Prüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Prüfungsbereiche schriftlich
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Prüfungszeit/
Gewichtung
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Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung
Im Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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90 Minuten
20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie läuft die praktische Prüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie ab?
Prüfungsbereich Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice
Die Prüfung im „Prüfungsbereich Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“ besteht aus zwei Teilen. Der Prüfungsteil wird mit 35 Prozent gewichtet.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, gemäß vorgegebenen Eckpunkten einen internen zeitlichen Ablaufplan für eine Veranstaltung mit einem Vier-Gänge-Menü und korrespondierenden Getränken zu erstellen sowie für diese Veranstaltung
- die Vorbereitungsarbeiten für den Service nach vorgegebenen Servierarten durchzuführen,
- einen Tisch einzudecken,
- ein Mischgetränk nach vorgegebener Rezeptur zuzubereiten,
- einen Weinservice vorzubereiten,
- das Vier-Gänge-Menü mit korrespondierenden Getränken zu servieren und
- dabei mit den Gästen situationsbezogen zu kommunizieren.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten; innerhalb dieser Zeit sind dem Prüfling 30 Minuten für die Erstellung des Ablaufplans einzuräumen.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Angebote für Veranstaltungen zu kalkulieren und zu erstellen sowie die Durchführung einer Veranstaltung zu planen und dabei
- Speisen und Getränke sowie deren Präsentationsformen zu empfehlen,
- Bestuhlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für Räume zu entwickeln,
- Gästeinformationen und deren Einsatzmöglichkeiten zu beschreiben sowie
- Dienstpläne und Serviceeinteilungen zu prüfen.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
- die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.
Prüfungsbereich Teamkommunikation und Gesprächsführung
Im Prüfungsbereich „Teamkommunikation und Gesprächsführung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Gespräche mit Mitarbeitenden oder Auszubildenden oder mit einem Team zu planen und situationsgerecht und zielorientiert durchzuführen,
- sich auf unterschiedliche Hintergründe der Gesprächsteilnehmenden einzustellen,
- Arbeitsaufträge ergebnisorientiert zu übermitteln und dabei die fachlichen Hintergründe, die Rahmenbedingungen und die internen Abläufe zu berücksichtigen,
- zu Arbeitsergebnissen konstruktiv Rückmeldung zu geben,
- Anerkennung und Wertschätzung zu vermitteln,
- Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen zu erkennen sowie Lösungsstrategien aufzuzeigen sowie
- das Gesprächsergebnis zusammenzufassen und geeignete Maßnahmen der Personalentwicklung vorzuschlagen.
Mit dem Prüfling wird eine Gesprächssimulation durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling eine praxisbezogene Aufgabe. Für die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen dem Prüfling 10 Minuten zur Verfügung. Die Gesprächssimulation dauert höchstens 20 Minuten. Der Prüfungsteil wird mir 10 Prozent gewichtet.
Welche Zusatzqualifikation gibt es beim Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie?
Über das beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Bar und Wein vereinbart werden.
Prüfung der Zusatzqualifikation
Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
- Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern,
- Lagerbestände zu kontrollieren,
- Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzustellen,
- Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu erläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
- Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulieren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren,
- Weine fachgerecht zu servieren und
- situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
Für den Nachweis hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat
- in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt und gebaut – mit passenden Garnituren nach vorgegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und
- in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsausschuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu verkosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt.
Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.
Wann gilt die Prüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
- a) „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“,
- b) „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“ oder
- c) „Wirtschafts- und Sozialkunde“,
2. wenn die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des benannten Prüfungsbereichs schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden sind und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden und soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.