Fachkraft Küche - Prüfungsinformationen
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zur Fachkraft Küche statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zur Fachkraft Küche aus?
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr im Prüfungsbereich „Küchentechnische Praxis“ stattfinden und besteht aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Listen für den Waren- und den Materialbedarf zu erstellen,
- die Arbeitsschritte zu planen und
- den Arbeitsplatz einzurichten.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Salate, Eierspeisen oder einfache Gemüsegerichte zuzubereiten und anzurichten,
- vor der Zubereitung die Arbeitsschritte zu planen,
- den Arbeitsplatz einzurichten,
- Arbeitstechniken und Schnitttechniken anzuwenden und
- die Hygieneanforderungen zu beachten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsprobe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung für den ersten Teil mit 20 Prozent und
- die Bewertung für den zweiten Teil mit 80 Prozent.
Wie sieht die Abschlussprüfung zur Fachkraft Küche aus?
Die Teil 2 Prüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Prüfungsbereiche schriftlich
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Prüfungszeit/
Gewichtung
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Produkte und Lagerhaltung
Im Prüfungsbereich „Produkte und Lagerhaltung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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90 Minuten
20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie läuft die praktische Prüfung zur Fachkraft Küche ab?
Im Prüfungsbereich „Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Prüfungsbereich schriftlich
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Prüfungszeit
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Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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60 Minuten
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Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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als Vorspeise einen Salat oder eine einfache Suppe für vier Personen zuzubereiten und anzurichten,
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ein einfaches Hauptgericht mit Schlachtfleisch, Hausgeflügel oder Fisch, mit einer Soße, mit einer Gemüsebeilage und mit einer Sättigungsbeilage für vier Personen zuzubereiten und anzurichten,
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vor der Zubereitung die Arbeitsschritte zu planen und stichpunktartig einen Arbeitsablaufplan zu erstellen,
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die Arbeitsabläufe zu strukturieren und Maßnahmen zur Arbeitsorganisation zu ergreifen,
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Arbeits- und Schnitttechniken auszuwählen und anzuwenden,
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Geräte und Maschinen einzusetzen,
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verschiedene Garverfahren anzuwenden,
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die Verkaufsfähigkeit der zubereiteten einfachen Speisen und Gerichte sicherzustellen,
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die Hygieneanforderungen zu beachten,
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wirtschaftlich mit Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Energie und Wasser umzugehen und
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die zeitlichen Vorgaben einzuhalten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Gegenstand der Arbeitsaufgabe ist die Planung, die Zubereitung und das Anrichten einer Vorspeise und eines Hauptgerichtes. Dem Prüfling sind 14 Kalendertage vor dem Prüfungstag zwei Listen mit Lebensmitteln für einen Warenkorb bekanntzugeben. Die eine Liste enthält Pflichtbestandteile. Die andere Liste enthält Wahlbestandteile, aus denen der Prüfling nach Bedarf auswählt. Der Warenkorb muss so zusammengestellt sein, dass dem Prüfling verschiedene Zubereitungsvarianten ermöglicht werden. Auf der Grundlage der bekanntgegebenen Listen für den Warenkorb kann der Prüfling einen Arbeitsablaufplan erstellen, am Prüfungstag mitbringen und als Hilfsmittel für die Zubereitung der Vorspeise und des Hauptgerichtes verwenden. Die Erstellung des Arbeitsablaufplans ist freiwillig. Nach der Durchführung der Arbeitsaufgabe wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt vier Stunden. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten. Bewertet werden nur die Arbeitsaufgabe und die im auftragsbezogenen Fachgespräch erbrachten Leistungen.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
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die Bewertung für den ersten Teil mit 30 Prozent,
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die Bewertung für den zweiten Teil mit 70 Prozent.
Wann gilt die Prüfung zur Fachkraft Küche als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach wie folgt bewertet worden sind:
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im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
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in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
-
in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
1. Dem Antrag ist stattzugeben,
- „ Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“,
- „ Produkte und Lagerhaltung“ oder
- „ Wirtschafts- und Sozialkunde“,
2. wenn die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des benannten Prüfungsbereichs schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden sind und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden und soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.