Fachkraft für Schutz und Sicherheit - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit aus?

Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Prüfungsbereiche
Prüfungszeit/
Gewichtung
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Gefährdungs- und Konfliktpotenziale feststellen und bewerten sowie sein Verhalten und Handeln entsprechend anpassen,
  • b) Möglichkeiten der Teamarbeit und Kommunikation nutzen,
  • c) Tätermotive und -verhalten beurteilen,
  • d) Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen und Methoden der Deeskalation anwenden sowie
  • e) bei Unfällen und Zwischenfällen erforderliche Hilfsmaßnahmen einleiten
kann;
60 Minuten

20 Prozent
Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Gefährdungssituationen und Rechtsverstöße erkennen und rechtlich bewerten sowie
  • b) Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Rechte von Personen und Institutionen darstellen
kann;
90 Minuten
20 Prozent

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit aus?

Die Teil 2 Prüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Prüfungsbereiche
Prüfungszeit/
Gewichtung
Konzepte für Schutz und Sicherheit
Der Prüfling soll nachweisen, dass er unter Anwendung der Rechtsgrundlagen
  • a) Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr planen, durchführen, dokumentieren und überwachen,
  • b) sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln und zur Aufklärung beitragen,
  • c) Gefährdungspotenziale beurteilen, Risiken identifizieren, analysieren und bewerten sowie
  • d) Sicherheitsleistungen auch unter Berücksichtigung von Teamarbeit planen
kann;
Der Prüfling soll schriftlich ein Konzept für Schutz und Sicherheit erarbeiten;
90 Minuten

30 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die praktische Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ab?

Für den Prüfungsbereich Sicherheitsorientiertes Kundengespräch bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren,
b) sein Konzept vorstellen und die Vorteile gegenüber alternativen Lösungen aufzeigen sowie
c) Sicherheitsleistungen im Team qualitätssichernd organisieren
kann;
2. ausgehend von dem erstellten Konzept aus der schriftlichen Prüfung soll mit dem Prüfling eine Gesprächssimulation durchgeführt werden;
3. die Prüfungszeit für die Gesprächssimulation beträgt höchstens 30 Minuten.
Der Prüfungsteil wird mit 20 Prozent gewichtet.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Wann gilt die Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Konzepte für Schutz und Sicherheit mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.