Fachkraft für Fruchtsafttechnik - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik aus?

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis soll der Prüfling in insgesamt höchstens 3 Stunden 4 Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Prüfen der Rohware auf Qualität, Verwendbarkeit und Lagerfähigkeit,
  2. Vorbereiten und Bedienen technischer Einrichtungen für die Entsaftung,
  3. Durchführen einer einfachen Schönung,
  4. Vorbereiten und Ansetzen der Filtration,
  5. Durchführen einfacher Qualitätsuntersuchungen,
  6. Beurteilen der Wasserqualität,
  7. Auswählen und Einstellen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Anforderungen an die Rohware,
  2. Qualitätsmerkmale typischer Anbaugebiete und Sorten,
  3. technische Einrichtungen für die Vorbereitung und Entsaftung der Rohware,
  4. Schönung und Filtration von Säften,
  5. Gewinnung von Frucht- und Gemüsemark,
  6. produktbezogene Rechtsvorschriften,
  7. Flächen- und Volumenberechnung,
  8. Mischungsberechnung.
Die schriftlichen Aufgaben sollen auch praxisbezogene Fälle berücksichtigen.

Wie sieht die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik aus?

Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit
Technologie
Es kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
  • produktbezogene Rechtsvorschriften,
  • Saftgewinnung, -behandlung und -einlagerung,
  • Verarbeitung von fruchtfleischhaltigen Früchten und Gemüse,
  • Frucht- und Dessertweinherstellung,
  • Verfahren der Abfüllung und Verpackung,
  • Qualitätskontrolle von Roh-, Halb- und Fertigwaren,
  • Umweltbelastungen und Möglichkeiten ihrer Beseitigung,
  • betriebliche Unfallquellen und Arbeitsschutzmaßnahmen;
120 Minuten

Technische Mathematik
Es kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
  • Flächen- und Volumenberechnung,
  • Mischungsberechnung;
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll eine praxisbezogene Aufgabe bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
60 Minuten

Wie läuft die praktische Prüfung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik ab?

Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 6 Stunden 4 Arbeitsproben ausführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Durchführen von sensorischen, chemischen und mikrobiologischen Prüfungen,
  2. Durchführen und Auswerten von Schönungsvorversuchen,
  3. Vorbereiten der Haltbarmachung und sterilen Ein- und Auslagerung,
  4. Zusammenstellen von Halbwaren und Zutaten nach Rezeptur,
  5. Prüfen der füllfertigen Erzeugnisse auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
  6. Erstellen einer Rezeptur zur Herstellung von Fruchtwein,
  7. Vorbereiten der Abfüllung und Kontrollieren der Fertigware.

Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Wann gilt die Prüfung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik als bestanden?

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.