Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung/Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung statt?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung aus?
- Wie sieht die praktische Prüfung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung aus?
- Wann gilt die Prüfung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung aus?
Teil 1 der Abschlussprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Im Prüfungsbereich Mechanisches Anpassen eines umwelttechnischen Systems hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- technische Unterlagen auszuwerten, technische Parameter zu bestimmen, technische Berechnungen durchzuführen, Arbeitsabläufe zu planen sowie Materialien und Arbeitsmittel auszuwählen,
- Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen,
- Fertigungsverfahren auftragsbezogen auszuwählen und die Auswahl zu begründen,
- Bauteile durch maschinelle und manuelle Bearbeitung herzustellen sowie manuell zu Baugruppen zu fügen,
- Prüfverfahren und Prüfmittel anzuwenden,
- Risiken durch Krankheitserreger zu bewerten und Präventions- und Gegenmaßnahmen vorzuschlagen,
- Risiken für ökologische Kreisläufe zu beurteilen und Konsequenzen für das nachhaltige Handeln aufzuzeigen,
- elektrische Gefahren aufzuzeigen und Maßnahmen bei Unfällen einzuleiten,
- Arbeitsergebnisse zu prüfen, zu beurteilen und zu dokumentieren,
- Vorschriften zur Unfallverhütung und Umweltschutzbestimmungen einzuhalten und die Sicherheit von Arbeitsmitteln zu beurteilen sowie
- Maßnahmen zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur Qualitätssicherung durchzuführen.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Weiterhin hat er Aufgaben, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 5 Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten. Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt 60 Minuten.
Die Durchführung der Arbeitsaufgabe und das situative Fachgespräch werden in einer Bewertung zusammengefasst. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung der Arbeitsaufgabe mit dem situativen Fachgespräch mit 60 Prozent und
- die Bewertung für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben mit 40 Prozent.
Das Ergebnis fließt mit 20 Prozent in die Gesamtnote ein.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung aus?
Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen und Regenwasserbewirtschaftungssystemen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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120 Minuten
25 Prozent
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Betreiben und Unterhalten von Abwasserbehandlungsanlangen (Teil 2)
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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90 Minuten
9 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie sieht die praktische Prüfung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung aus?
Im Prüfungsbereich Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- eine Betriebsstörung zu erkennen und zu lokalisieren, Installations- und Stromlaufpläne auszuwerten und das fehlerhafte Betriebsmittel zu identifizieren,
- Messgeräte und Arbeitsmittel auszuwählen,
- Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdungen festzulegen,
- eine Fehlersuche durchzuführen,
- unter Beachtung von Betriebs- und Umgebungsbedingungen systemgleichen Ersatz für fehlerhafte Betriebsmittel auszuwählen und den Austausch der fehlerhaften Betriebsmittel vorzunehmen,
- Funktionsprüfungen unter Einhaltung von Sicherheitsanforderungen durchzuführen und
- die Betriebsstörung und die durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 75 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Das Ergebnis wir mit 15 Prozent gewichtet.
Im Prüfungsbereich Betreiben und Unterhalten von Abwasserbehandlungsanlagen (Teil 1) hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- eine qualifizierte Probenahme in der Abwasser- und Schlammbehandlung durchzuführen,
- Prozessabläufe mit Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Kritische Infrastruktur zu überwachen, zu beeinflussen und energieeffizient zu gestalten,
- den Einsatz von Abwasser und von Produkten der Abwasserbehandlung für die Energiegewinnung zu erläutern,
- Maßnahmen zur Sicherheit, zum Gesundheits- und zum Umweltschutz bei der Arbeit durchzuführen sowie
- durchgeführte Arbeitsprozesse und deren Ergebnisse zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Arbeitsaufgabe ist mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Während der Durchführung der Arbeitsaufgabe wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt, das aus mehreren Gesprächsteilen bestehen kann. Die Arbeitsaufgabe kann digital mittels eines Simulationsprogramms durchgeführt werden; vor der Prüfung ist dem Prüfling die Gelegenheit zu geben, sich in das Simulationsprogramm einzuarbeiten. Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 420 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Das Ergebnis wird mit 21 Prozent gewichtet.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich „Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung“ mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
- wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
- Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen und Regenwasserbewirtschaftungssystemen,
- Betreiben und Unterhalten von Abwasserbehandlungsanlagen oder
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
- wenn die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des Prüfungsbereichs nach Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b oder Buchstabe c schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden sind und
- wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur durchgeführt werden in
- dem Prüfungsbereich nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a,
- dem schriftlich zu bearbeitenden Teil des Prüfungsbereichs nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b oder
- dem Prüfungsbereich nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.