Drogist:in - Prüfungsinformationen
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Drogisten statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Drogisten aus?
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in insgesamt höchstens 180 Minuten in den folgenden Prüfungsfächern durchzuführen:
- Drogeriebetriebslehre,
- Ware und Verkauf,
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Drogisten aus?
Prüfungsbereiche schriftlich
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Prüfungszeit
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Ware und Verkauf
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den Prüfungsgebieten
a) Beratung und Verkauf,
b) Werbung und Verkaufsförderung, Sortimentsstruktur,
c) fachspezifische Rechtsvorschriften
bearbeiten.
In den Prüfungsgebieten zu den Buchstaben a und b soll der Prüfling zeigen, daß er Kunden qualitäts- und verwendungsbezogen beraten kann und die Bedarfs- und Sortimentsstrukturen einschließlich der Fachbegriffe kennt.
Im Prüfungsgebiet zu Buchstabe c soll er nachweisen, daß er insbesondere die rechtlichen Grundzüge im Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, mit Gefahrstoffen, Pflanzenschutzmitteln, insbesondere die erforderlichen fachlichen Kenntnisse gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung, sowie mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen beherrscht und praxisbezogen anwenden kann.
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180 Minuten
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Drogeriebetriebslehre
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den Gebieten Betrieb, Beschaffung, Lagerung sowie Warenwirtschaft bearbeiten. Er soll dabei zeigen, daß er Fertigkeiten und Kenntnisse der Planung, Steuerung und Kontrolle der Warenbewegungen und der Kosten erworben hat, Ergebnisse des Rechnungswesens anwenden kann sowie Zusammenhänge des Personaleinsatzes und der Arbeitsorganisation versteht.
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus der Berufs- und Arbeitswelt bearbeiten und dabei zeigen, daß er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
Die genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.
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90 Minuten
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Wie läuft die praktische Prüfung zum Drogisten ab?
Im Prüfungsfach Praktische Übungen soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus den Gebieten Verkaufsvorbereitung, Beratung und Verkauf, Berücksichtigung von Verbraucherwünschen, Verkaufsabrechnung, Werbung und Verkaufsförderung, Sortimentsstruktur sowie Warenwirtschaft bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er betriebspraktische Vorgänge und Problemstellungen einschätzen und bearbeiten sowie eine kundenorientierte Beratung durchführen kann. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Bearbeitung der Aufgabe und Prüfungsgespräch sollen für den einzelnen Prüfling nicht länger als 45 Minuten dauern.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Wann gilt die Prüfung zum Drogisten als bestanden?
Zum Bestehen der Abschlußprüfung müssen im Gesamtergebnis sowie im Prüfungsfach Ware und Verkauf und in einem weiteren Prüfungsfach mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit "mangelhaft" und in den übrigen Fächern mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für dieses Prüfungsfach sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat das Prüfungsfach Praktische Übungen gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.