Chemielaborant:in - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Chemielaboranten statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Chemielaboranten aus?

Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und besteht aus den Prüfungsbereichen:
  1. Herstellen und Charakterisieren von Produkten,
  2. Allgemeine und Präparative Chemie.
Diese beiden Prüfungsergebnisse sind je zu 17,5 Prozent zu gewichten.
Für den Prüfungsbereich Herstellen und Charakterisieren von Produkten bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er:
  • Arbeitsabläufe selbstständig planen,
  • Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren,
  • berufsbezogene Berechnungen durchführen,
  • arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen sowie
  • Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen
kann.
Dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • präparative Arbeiten durchführen,
  • Produkte charakterisieren
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe I und eine Arbeitsaufgabe II durchführen, wobei sich Arbeitsaufgabe I auf “präparative Arbeiten durchführen” und Arbeitsaufgabe II auf “Produkte charakterisieren” beziehen soll. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 480 Minuten. Die Arbeitsaufgabe I ist mit 70 Prozent, die Arbeitsaufgabe II mit 30 Prozent zu gewichten.
Für den Prüfungsbereich Allgemeine und Präparative Chemie bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er:
  • fachliche Aufgaben in Hinblick auf arbeitsorganisatorische, naturwissenschaftliche und technologische Sachverhalte und deren Verknüpfung analysieren, bewerten und geeignete Lösungswege darstellen,
  • chemisch-physikalische Methoden und Arbeitsstoffe prozessbezogen einsetzen,
  • berufsbezogene Berechnungen durchführen sowie
  • Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen
kann.
Dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • Atombau, chemische Bindung und Periodensystem der Elemente,
  • Stoffkunde,
  • Syntheseverfahren, Reaktionsgleichungen und Beeinflussung von Reaktionen,
  • Stöchiometrie, insbesondere Ausbeute und Konzentrationsberechnungen,
  • Trennen und Reinigen von Stoffen,
  • Allgemeine Labortechnik sowie
  • Charakterisieren von Produkten und Arbeitsstoffen
Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich innerhalb von 135 Minuten bearbeiten.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Chemielaboranten aus?

Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Analytische Chemie und Wahlqualifikationen
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • fachliche Aufgaben in Hinblick auf arbeitsorganisatorische, naturwissenschaftliche und technologische Sachverhalte und deren Verknüpfung analysieren, bewerten und geeignete Lösungswege darstellen,
  • berufsbezogene Berechnungen durchführen sowie
  • Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen
kann.
Dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen:
1. Analytische Chemie:
  • Analysenverfahren einschließlich Probenvorbereitung und Reaktionsgleichungen,
  • Stoffkonstanten und physikalische Größen,
  • Reaktionskinetik und Thermodynamik, chemisches Gleichgewicht sowie
  • Auswerten von Messergebnissen unter Berücksichtigung stöchiometrischer Berechnungen,
2. wichtige großtechnische Herstellungsverfahren,
3. drei der gewählten Wahlqualifikationen.
195 Minuten
27,5 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die Praktische Prüfung zum Chemielaboranten ab?

Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten nachweisen, dass er
  • komplexe, prozessorientierte Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen,
  • Betriebsmittel auswählen und beurteilen,
  • arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen,
  • berufsbezogene Berechnungen durchführen,
  • Arbeitsergebnisse kontrollieren, dokumentieren und bewerten,
  • die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen sowie
  • Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen
kann.
Hierfür ist vom Prüfungsausschuss aus folgenden Gebieten und Tätigkeiten auszuwählen:
  • Durchführen einer instrumentell analytischen Aufgabe,
  • Durchführen einer maßanalytischen Aufgabe,
  • Durchführen einer physikalisch analytischen Aufgabe,
  • eine der gewählten Wahlqualifikationen.
Der Prüfling soll die Arbeitsaufgabe I und die Arbeitsaufgabe II durchführen, wobei sich Arbeitsaufgabe I auf das Durchführen einer instrumentell analytischen Aufgabe, Durchführen einer maßanalytischen Aufgabe oder Durchführen einer physikalisch analytischen Aufgabe und Arbeitsaufgabe II auf eine der gewählten Wahlqualifikationen beziehen soll. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 660 Minuten; die Arbeitsaufgabe I ist mit 40 Prozent und die Arbeitsaufgabe II mit 60 Prozent zu gewichten. Der Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten ist mit 27,5 Prozent zu gewichten.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.

Wann gilt die Prüfung zum Chemielaboranten als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten sowie im Prüfungsbereich Analytische Chemie und Wahlqualifikationen jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.