Bauzeichner:in - Prüfungsinformationen
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Bauzeichner statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Bauzeichner aus?
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens vier Stunden drei praktische Aufgaben, auch rechnergestützt, bearbeiten sowie in insgesamt höchstens zwei Stunden sich auf diese Aufgaben beziehende Fragen schriftlich beantworten und Berechnungen durchführen. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
- Zweidimensionale Darstellungen, Parallelperspektiven,
- Freihandzeichnungen,
- Baugruben, Gräben, Gründungen und Verbau,
- Baukörper aus Steinen, Bauwerksabdichtungen,
- Beton und Stahlbeton.
In der Zwischenprüfung soll der Prüfling zeigen, dass er technologische, mathematische und zeichnerische Inhalte verknüpfen kann. Dabei soll er Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz berücksichtigen.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Bauzeichner aus?
Prüfungsbereiche schriftlich (Teil B der Abschlussprüfung)
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Prüfungszeit/
Gewichtung
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Schwerpunkt Architektur
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Schwerpunkt Ingenieurbau
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Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
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90 Minuten/
30 Prozent
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90 Minuten/
25 Prozent
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90 Minuten/
25 Prozent
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In den Prüfungsbereichen Baueingabe, Rohbau sowie Ausbau sind fachliche Probleme mit verknüpften informationstechnischen, technologischen und mathematischen Sachverhalten zu analysieren, zu bewerten und geeignete Lösungswege schriftlich darzustellen.
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In den Prüfungsbereichen Tragwerke, Massivbau sowie Stahl- und Holzbau sind fachliche Probleme mit verknüpften informationstechnischen, technologischen und mathematischen Inhalten zu analysieren, zu bewerten und geeignete Lösungswege schriftlich darzustellen.
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In den Prüfungsbereichen Straßenbau, Ver- und Entsorgung sowie Landschaftsbau sind fachliche Probleme mit verknüpften informationstechnischen, technologischen und mathematischen Inhalten zu analysieren, zu bewerten und geeignete Lösungswege schriftlich darzustellen.
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Der Prüfling soll praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
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60 Minuten/
20 Prozent
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Wie läuft die Praktische Prüfung zum Bauzeichner ab?
Der Prüfling soll im Teil A der Prüfung in höchstens insgesamt 14 Stunden zwei praktische Aufgaben, die sich auf ein Projekt beziehen sollen, bearbeiten. Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Eine der Aufgaben ist zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten zu erläutern. Dem Prüfling ist vor der Prüfung Gelegenheit zu geben, das System zur rechnergestützten Zeichnungserstellung, an dem er geprüft wird, in einem angemessenen Zeitraum kennen zu lernen. Die praktischen Aufgaben sind aus zwei der nachfolgenden Bereiche zu entnehmen. Die Bereiche, aus denen die Aufgaben entnommen werden, sind vom Prüfling festzulegen.
Es kommen folgende Bereiche in Betracht:
- Erstellen von Planunterlagen zur Baueingabe nach Entwurfsskizzen und
- Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Rohbau und Ausbau;
- Erstellen einer Rohbauzeichnung für ein Tragwerk und
- Erstellen einer Bewehrungszeichnung;
- Erstellen von Planunterlagen für den Straßen- und Verkehrswegebau,
- Erstellen von Ausführungsunterlagen für die Ver- und Entsorgung und
- Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Landschaftsbau.
Durch die Ausführung der Aufgabe, die Dokumentation sowie das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe selbständig, kunden- und zielorientiert planen, umsetzen und präsentieren sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen kann.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.
Anträge und Formulare für den betrieblichen Auftrag/Projektarbeit
Das Antragsverfahren für Projektarbeiten/Reporte/betriebliche Aufträge erfolgt papierlos. Nach der Durchführung der betrieblichen Aufträge/Projekte ist die Dokumentation online einzustellen. Sie erhalten Ihr persönliches Login und Passwort mit einem gesonderten Schreiben an Ihre Privatadresse. Bei der Erfassung der Antragsdaten wird u.a. die E-Mailadresse erfragt. Stellen Sie bitte sicher, dass die angegebene E-Mailadresse verfügbar und korrekt ist, da Ihnen alle Informationen bezüglich der Projektarbeiten, Reporte und betrieblichen Aufträge per E-Mail zugehen. Stellen Sie bitte sicher, dass diese Mitteilungen nicht durch SPAM-Filter blockiert werden.
Sobald Ihnen die Zugangsdaten vorliegen und das Portal für Sie aktiviert ist, können Sie sich über den Zugangsbereich in Onlineportal CIC-APrOS einloggen.
Zugangs- und Abgabezeiträume für die Sommerprüfung:
Anträge
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15.02. – 15.03.
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Dokumentationen
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01.04. – 31.05.
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Zugangs- und Abgabezeiträume für die Winterprüfung:
Anträge
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15.08. – 15.09.
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Dokumentationen
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01.10. – 15.12.
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Die Termine können jährlich geringfügig abweichen bzw. Änderungen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich über Ihre aktuellen Termine direkt im Online-Portal.
Wann gilt die Prüfung zum Bauzeichner als bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B sowie innerhalb des Prüfungsteils B in mindestens zwei der fachbezogenen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einer der praktischen Aufgaben oder in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in den einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.