Baugeräteführer:in - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Baugeräteführer statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Baugeräteführer aus?

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr und das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden eine Arbeitsprobe durchführen und ein Prüfungsstück anfertigen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  • Herstellen eines Werkstückes aus Metall durch manuelles und maschinelles Spanen sowie durch Formen und Fügen und lösbare und nichtlösbare Verbindungen
  • Herstellen einer Hausentwässerung
  • Ausfluchten einer Geraden, Einrichten eines rechten Winkels und Übertragen von Höhenpunkten
  • Herstellen eines Bauwerks im Steinbauverfahren
  • Sichern einer Tagesbaustelle oder
  • Herstellen einer Schalung mit Bewehrung;
Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen:
  1. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
  2. technische Unterlagen, insbesondere Betriebsanleitungen, Funktionsdarstellungen, Schaltpläne, Tabellen, Diagramme, Verlegepläne, Skizzen und Zeichnungen,
  3. Eigenschaften und Verwendung von Kraft- und Schmierstoffen sowie deren Entsorgung,
  4. Funktion und Funktionsverbund von Bauteilen und Baugruppen von Baugeräten,
  5. Bau- und Bauhilfsstoffe,
  6. Bauverfahren,
  7. Berechnung von Längen, Winkeln, Flächen, Volumen, Massen, Kräften und Geschwindigkeiten.
Die genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Baugeräteführer aus?

Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit
Technologie
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
  • Eigenschaften und Verwendung von Kraft- und Schmierstoffen sowie deren Entsorgung,
  • Antriebsarten, Kraftübertragungselemente, Fahrwerks- und Bremssysteme,
  • Arten, Ausrüstungen und Anbauten von Baugeräten,
  • Hauptbaugruppen von Baugeräten, hydraulischen und pneumatischen Systemen,
  • elektrotechnische Bauelemente und Sicherungseinrichtungen,
  • Wartung, Instandsetzung, Werkzeuge sowie Prüf- und Messgeräte,
  • Eigenschaften, Anforderungen und Verwendung von Baustoffen und Bauteilen,
  • Bodenarten und Bodenklassen,
  • Bauverfahren;
150 Minuten
Arbeitsplanung
  • technische Zeichnungen, Tabellen und Diagramme, Handbücher, Arbeitspläne, Normen und Schaubilder,
  • Betriebsanleitungen, Wartungs- und Instandsetzungsvorschriften,
  • Ersatzteilbücher und Maschinenkontrollbücher,
  • Ver- und Entsorgungsanweisungen;
Dabei sind insbesondere durch Verknüpfung informationstechnischer, technologischer und mathematischer Sachverhalte fachliche Probleme zu analysieren, zu bewerten und geeignete Lösungswege darzustellen.
90 Minuten
Technische Mathematik
  • Länge, Winkel, Fläche, Volumen, Masse, Kraft und Geschwindigkeit,
  • Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad,
  • Zug- und Druckfestigkeit,
  • Druck in Flüssigkeiten und Gasen,
  • Fertigungszeit, Arbeitszeit, Lohn und Material;
60 Minuten
Wirtschaft- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
60 Minuten

Wie läuft die Praktische Prüfung zum Baugeräteführer ab?

Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Dabei sind die betrieblichen Ausbildungsschwerpunkte des Ausbildungsrahmenplanes zu berücksichtigen.
Für die Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Aufnehmen und zielgenaues Absetzen einer Last auf bestimmte Entfernung durch Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen eines Baugerätes im Hebezeugeinsatz,
  2. Ausheben einer Baugrube und Herstellen einer Grabensohle durch Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen eines Baugerätes,
  3. Anlegen einer Böschung durch Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen eines Baugerätes,
  4. Verlegen und Zusammenfügen von Fertigteilen durch Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen eines Baugerätes,
  5. Umrüsten eines Baugeräts sowie Inbetriebnehmen und Außerbetriebnehmen des Baugerätes,
  6. Verladen eines selbstfahrenden Baugeräts sowie Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen des Baugerätes oder
  7. Eingrenzen, Bestimmen und Beheben von Fehlern und Störungen an mechanisch, hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch betriebenen Baugruppen.

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.

Wann gilt die Prüfung zum Baugeräteführer als bestanden?

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.