Automobilkaufmann / Automobilkauffrau - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Automobilkaufmann statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Automobilkaufmann aus?

Die Teil 1 Prüfung findet Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr statt.
Prüfungsbereich schriftlich
Prüfungszeit
Warenwirtschafts-und Werkstattprozesse
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. das Teile- und Zubehörlager unter Berücksichtigung der Sortimentspolitik, der Anforderungen aus den weiteren Geschäftsfeldern und der Lagerkennzahlen zu organisieren,
  2. die Beschaffung von Teilen und Zubehör unter Berücksichtigung der Kundenwünsche, der Werkstattprozesse und der Fahrzeugtechnik durchzuführen und
  3. den Eingang, die Lagerung und die Ausgabe von Waren zu kontrollieren und zu erfassen.
90 Minuten

20 Prozent

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Automobilkaufkaufmann aus?

Die Teil 2 Prüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Prüfungsbereich schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten.
Für den Nachweis nach sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  1. kundenorientiertes Abwickeln von Fahrzeugvertriebsprozessen und
  2. bedarfsgerechtes Anbieten von Finanzdienstleistungen für den Vertrieb von Fahrzeugen.
90 Minuten

25 Prozent
Kaufmännische Unterstützungsprozesse
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. in den Geschäftsfeldern Instrumente des Rechnungswesens für die kaufmännische Planung, Steuerung und Kontrolle zu nutzen und Handlungsvorschläge abzuleiten,
  2. Verkaufspreise zu kalkulieren sowie
  3. den Personaleinsatz zu organisieren und an der Personalplanung unter Berücksichtigung betrieblicher Ziele und Grundsätze mitzuwirken.
90 Minuten

25 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde

Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten
10 Prozent
Kundendienstprozesse (fallbezogenes Fachgespräch)
20 Minuten
20 Prozent

Wie läuft die mündliche Prüfung zum Automobilkaufmann ab?

Im Prüfungsbereich Kundendienstprozesse soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. komplexe Aufgaben des Kundendienstes unter Einbeziehung betrieblicher Marketingaktivitäten zu bearbeiten,
  2. die Vorgehensweise zu begründen,
  3. Problemlösungen zu erarbeiten,
  4. Hintergründe und Schnittstellen zu anderen Arbeitsbereichen zu erläutern und
  5. Ergebnisse zu bewerten.
Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Für das fallbezogene Fachgespräch stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben, aus denen der Prüfling eine Aufgabe auswählt. Der Prüfling soll die Aufgabe bearbeiten und einen Lösungsweg entwickeln. Ihm ist eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten einzuräumen. Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung des Lösungsweges durch den Prüfling eingeleitet.
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Wann gilt die Prüfung zum Automobilkaufmann als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen“, „Kaufmännische Unterstützungsprozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.