Neuerung im Gesellschaftsrecht

Mobiles Gründen – einfach online!

Potsdam, 25. Juli 2022 – Ab dem 1. August 2022 können eine GmbH und UG (haftungsbeschränkt) auch online gegründet werden. Ein persönliches Erscheinen ist dann nicht mehr notwendig, ein Online-Meeting mit der Notarin oder dem Notar reicht völlig aus – so ist nun auch eine Gründung unkompliziert aus dem Ausland möglich.

Auch weitere Schritte, wie z.B. bestimmte notarielle Anmeldungen zum Handelsregister, sind ab August für das Online-Verfahren zugelassen. Ein Präsenzverfahren ist allerdings weiterhin möglich, auch gemischte Formen werden akzeptiert. 
Die Beglaubigung wird ausschließlich über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer abgewickelt.
Für das Online-Beurkundungsverfahren wird eine Auslagenpauschale i.H. v. 25 Euro, für die Beglaubigung 8 Euro erhoben.
Hinzu kommen die Notargebühren, die auch bei einem Präsenztermin beim Notariat für die Beurkundung der Gründungsurkunde und die Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen entstehen.
Was ab 1. August 2022 in Sachen Online-Gründung alles möglich ist, hat die IHK Potsdam in übersichtlichen FAQs zusammengefasst: www.ihk-potsdam.de/onlinegruendung2022