Fortbildungsprüfungen

Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau

Prüfung wird erst ab 2025 angeboten

Die Prüfung kann erst wieder ab 2025 angeboten werden. Zulassungsüberprüfungen und Anmeldungen sind aber ab jetzt schon möglich.

Kurz vorgestellt: Personalfachkaufleute

sind nicht nur für administrative Aufgaben wie z. B. Gehaltsabrechnungen oder Urlaubsplanungen zuständig. Sie halten die Fäden für alle betrieblichen Aktivitäten im Personal-, Sozial- und Bildungssektor in der Hand. Sie verantworten die Personalpolitik, Personalsuche, -einstellung, -entwicklung und -betreuung. Dazu beraten sie Mitarbeiter und die Geschäftsführung. Personalfachkaufleute verfügen über fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen.

Prüfungstermine in Potsdam

Wir prüfen an allen bundeseinheitlichen Terminen. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Frühjahr (März bis ggf. Anfang April) und im Herbst (Ende Oktober) statt. Mündliche Prüfungen werden vor den Sommerferien bzw. in den ersten Januarwochen des Folgejahres durchgeführt.

Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die IHKs zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Bereichen der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie für die Abnahme der Aus- und Fortbildungsprüfungen.
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/-innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen.
In der "Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 438 KB) der IHK Potsdam sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Prüfung geregelt. Die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/ Geprüfte Personalfachkauffrau" (VO) enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zum Bestehen.
Gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) Artikel 60 ist dieser Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).

Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB) beschrieben. Abhängig von der beruflichen Qualifikation wird eine einschlägige Berufspraxis von einem bis zu fünf Jahren benötigt. Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Geprüften Personalfachkaufmannes/Geprüften Personalfachkauffrau haben. Dafür ist Folgendes nachzuweisen:
Voraussetzung
erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/Studienzeiten)
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren
ein Jahr
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
zwei Jahre
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf
drei Jahre
keiner der oben genannten Abschlüsse
fünf Jahre
Außerdem ist bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung (Situationsbezogenes Fachgespräch) der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach der Ausbildereignungs-Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) zu erbringen.

Wie gliedert sich diese Prüfung, und wie läuft sie in Potsdam ab?

Gliederung der Prüfung:
In der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB) werden im § 3 Abs. 1 und 2 die Handlungsbereiche genannt sowie im § 3 Absatz 3,4 und 5 Aussagen zur Prüfungsdauer getroffen. Eine Zusammenfassung finden Sie in folgender Tabelle:
Prüfungsteil Handlungsbereiche Prüfungsdauer Prüfungstag
Schriftliche Prüfung
1. Personalarbeit organisieren und durchführen
120 Minuten
1. Tag
2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
150 Minuten
1. Tag
3. Personalplanung, -marketing und –controlling gestalten und umsetzen
150 Minuten
2. Tag
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
150 Minuten
2. Tag
Mündliche Prüfung
1. Situationsbezogenes Fachgespräch
30 Minuten
Ablauf der Prüfung:
  • Die Prüfungen werden mit praxisorientierten, situationsbezogenen Aufgaben durchgeführt. Hierzu setzen wir bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben zu bundeseinheitlichen Terminen und Zeiten ein.
  • Die schriftlichen Prüfungen für die Handlungsbereiche 1 bis 4 finden an zwei aufeinander folgenden Tagen statt (jeweils 2 Prüfungen am Tag). Nach dem ersten Handlungsbereich ist jeweils eine Pause von 30 Minuten vorgesehen.
  • Nach Abschluss der Korrektur der schriftlichen Prüfungen findet eine Prüfungsausschusssitzung statt, in der die Prüfer ihre Bewertungen miteinander abstimmen. Anschließend werden die endgültigen Prüfungsergebnisse von allen Prüfern beschlossen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Prüfungsteilnehmer ein Angebot zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung erhalten. Am Folgetag werden die Briefe mit den Prüfungsergebnissen und weiteren Informationen verschickt. Sollte der schriftliche Prüfungsteil nicht bestanden worden sein, liegt dem Brief ein Formular für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung bei. Der Versandtermin der Prüfungsergebnisse und die geplanten Termine der mündlichen Prüfungen wurden bereits mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung bekannt gegeben.
  • Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Ergebnisse erbracht (1 x Note 5; die restlichen Handlungsbereiche Note 4 oder besser) wird Ihnen in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten, um den schriftlichen Prüfungsteil bestehen zu können. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen (Note 6) besteht diese Möglichkeit nicht (siehe § 3 Abs. 4 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB)). Angebote zur Teilnahme an mündlichen Ergänzungsprüfungen unterbreiten wir mit dem Zuschicken der Prüfungsergebnisse. Die Teilnahme an mündlichen Ergänzungsprüfungen ist kostenfrei und zählt nicht als Wiederholungsprüfung! Jeder Handlungsbereich kann zweimal schriftlich wiederholt werden, unabhängig davon, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wurde. Wer auf die mündliche Ergänzungsprüfung verzichtet, hat den Handlungsbereich nicht bestanden und kann diesen zu einem bundeseinheitlichen Termin schriftlich wiederholen, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war.
  • Die Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen als Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel nicht länger als 20 Minuten. Sie wird als Frage-Antwortgespräch geführt und bezieht sich auf mehrere Schwerpunkte des zu prüfenden Handlungsbereiches. Es gibt keine Vorbereitungszeit und keine Auswahlaufgaben. Kennzahlen sollen z. B. nicht berechnet sondern definiert oder interpretiert werden. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfung doppelt gewichtet (siehe § 3 Abs. 4 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB)). Nach Beendigung der mündlichen Ergänzungsprüfung werden Sie gebeten, einige Minuten vor dem Prüfungsraum zu warten. Die Prüfungsausschussmitglieder beraten sich. Danach bittet man Sie wieder in den Prüfungsraum. Der Prüfungsausschussvorsitzende teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Prüfung mit und ob Sie den Handlungsbereich erfolgreich abgeschlossen haben (Note 4). Das Prüfungsergebnis wird Ihnen ein paar Tage später außerdem mit der Post zugesandt. Ggf. liegt diesem Schreiben ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung bei.
Auch bei erfolgreich abgelegter Ergänzungsprüfung kann keine bessere Note als die 4 erreicht werden. (Dies wäre nur durch Verzicht auf die Ergänzungsprüfung und durch Teilnahme an der schriftlichen Wiederholungsprüfung möglich.) Die zum Bestehen des Handlungsbereiches in der mündlichen Ergänzungsprüfung erforderlichen Punkte, lassen sich wie folgt berechnen:
150 Punkte
-
2 x Punktzahl, die in der schriftlichen Prüfung bereits erreicht wurde
=
Punktzahl, die in der mündlichen Ergänzungsprüfung erreicht werden muss, um den Handlungsbereich mit 50 Punkten bestanden zu haben.
Das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 5 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB) geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge der Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden sollen. Insgesamt soll das situationsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten dauern. In etwa 10 Minuten stellt der Prüfungsteilnehmer mit geeigneten Medien seine Lösungsvorschläge dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch. Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er nachweisen, dass er angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens kommunizieren kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht.

Wie melde ich mich zu dieser Prüfung an?

Haben Sie bereits Ihren Zulassungsbescheid, dann lesen Sie hier gern weiter. Andernfalls lesen Sie bitte unter dem Punkt ‘Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?’ weiter.
Prüfungsteilnehmer/-innen, die einen Vorbereitungslehrgang im Bildungszentrum der IHK Potsdam besuchen, erhalten vom Projektleiter mit den Anmeldeunterlagen für den Lehrgang auch das Formular zur Prüfungsanmeldung. Bei der Lehrgangsorganisation und der Planung des Unterrichts werden die bundeseinheitlichen Prüfungstermine berücksichtigt. Der Projektleiter gibt die Prüfungsanmeldeunterlagen der gesamten Lehrgangsgruppe an die zuständige Mitarbeiterin der IHK Potsdam weiter.
Externe Teilnehmer/-innen, die einen anderen Lehrgangsanbieter gewählt haben, sich über einen Fernlehrgang oder autodidaktisch vorbereiten, nutzen das Anmeldeformular. Ihre schriftliche Anmeldung muss bis Ende Juni für die Herbstprüfung des laufenden Jahres bzw. bis Ende Dezember für die Frühjahrsprüfung des Folgejahres mit den im Anmeldeformular genannten Anlagen eingegangen sein (z. B. Abschlusszeugnis als Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau der IHK xy und Nachweis/e über die betriebliche Berufspraxis) entsprechend § 1 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB). Die Anlagen werden benötigt, um das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu können. Wer seine Weiterbildung und Prüfung über das Meister- bzw. Aufstiegs-BAföG fördern lassen will, fügt das Formblatt Z bei (Zeilen 1-7 bitte selbst ausfüllen). 
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/frau ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.

Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?

Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. sechs bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Ergänzungsprüfungen und für das Situationsbezogene Fachgespräch werden Ihnen hierin bereits angekündigt.
Die Einladung zur mündlichen Ergänzungsprüfung bzw. für die mündliche Prüfung (Situationsbezogenes Fachgespräch) verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Dabei wird Ihnen der für Sie geplante Prüfungstag und die genaue Prüfungszeit genannt. Wenn Sie das Angebot der mündlichen Ergänzungsprüfung nicht in Anspruch nehmen wollen und den „nicht bestandenen“ Handlungsbereich lieber zum nächsten bundeseinheitlichen Prüfungstermin schriftlich wiederholen wollen, informieren Sie uns bitte umgehend.

Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel, erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung. Mit den genannten Gesetzestexten (wie z. B. Sozialgesetze und Arbeitsgesetze...) sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden. Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig. Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Informationen und Dokumente für Personalfachkaufleute" über den Button "Hilfsmittellisten".

Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?

Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über die DIHK-Bildungs-GmbH bestellen. Nutzen Sie dazu auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Informationen und Dokumente für Personalfachkaufleute" den Button "Produkte aus unserem Shop". Alte Prüfungsaufgaben werden nicht über die IHKs vertrieben!

Was kostet diese Prüfung?

Die Gebühren betragen derzeit für die gesamte Prüfung 455,00 EUR. Für den schriftlichen Teil (4 x einfache schriftliche Prüfung) fällt eine Gesamtgebühr in Höhe von 280,00 EUR an und für den mündlichen Teil (Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch) von 175,00 EUR an. Im Falle einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an: 
Schriftlicher Teil
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 Min. 
  70,00 EUR
Mündlicher Teil
Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation 
175,00 EUR
 Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.

Kann ich noch von der Prüfung zurücktreten, nachdem ich mich angemeldet habe?

Ein Rücktritt (Prüfung wird endgültig abgesagt) oder eine Rückstellung (Prüfungstermin soll verschoben werden) sind möglich. Dazu muss Ihre schriftliche Erklärung (E-Mail, Fax oder Brief) über den Rücktritt oder über die Rückstellung vor Prüfungsbeginn bei unserem/unserer Prüfungssachbearbeiter/in vorliegen. In dem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Fehlen Sie zur Prüfung oder zu einem Prüfungsteil unentschuldigt wird die Prüfung/der Prüfungsteil mit 0 Punkte = ungenügend bewertet.
Im Falle eines Rücktritts oder eines Fehlens, fallen prozentuale Anteile der Prüfungsgebühren an. Diese richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:
Rücktritt nach Anmeldung bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn
30 %
Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Prüfungsbeginn
50 %
Entschuldigtes Fernbleiben 
50 %
Unentschuldigtes Fernbleiben
100 %

Was muss ich beachten, wenn ich am Prüfungstag krank bin/krank werde?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist der/die Prüfungssachbearbeiter/in unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir im Krankheitsfall die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.

Wann habe ich diese Prüfung bestanden, und wann bekomme ich meine Zeugnisse?

In der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB) sind im § 6 folgende Aussagen zum Bestehen zu finden: „Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin in allen Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat (mindestens 50 Punkte). Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis nach der Anlage 1 und 2 auszustellen."
Ihre letzte Prüfungsleistung erbringen Sie in der mündlichen Prüfung (situationsbezogenes Fachgespräch). Nach Beendigung des Fachgespräches werden Sie gebeten, einige Minuten vor dem Prüfungsraum zu warten. Die Prüfungsausschussmitglieder beraten sich. Danach bittet man Sie wieder in den Prüfungsraum. Der Prüfungsausschussvorsitzende teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Prüfung mit. Im Falle des Bestehens übergibt er Ihnen zwei Zeugnisse. Im ersten Zeugnis wird bestätigt, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Im zweiten Zeugnis sind außerdem die erreichten Punkte und Noten aufgeführt (Muster siehe Anlage 1 und 2 der VO).
Sollten Sie die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie einige Tage nach Ihrer Prüfung per Post den Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und ggf. ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie einzelne Handlungsbereiche in der schriftlichen Prüfung, eine mündliche Ergänzungsprüfung oder die mündliche Prüfung (situationsbezogenes Fachgespräch) nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Ein Handlungsbereich, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Mit der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung werden Sie von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die in der vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend waren (mindestens 50 Punkte) und Sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmelden.
Auf Antrag können auch bestandene Prüfungsleistungen einmal wiederholt werden, wenn das bereits erreichte Ergebnis verbessert werden soll. In diesem Falle gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Informationen und Dokumente für Personalfachkaufleute" über die Buttons "Evaluierungen", "Strukturierungen" und "Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung wir Ihnen gern zur Verfügung.