Berufe A bis Z

Hotelfachmann/-frau

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Arbeiten in der Reservierung und am Empfang, Verkaufen von Übernachtungen und Dienstleistungen, Organisieren des Empfangs- und Reservierungsbereiches, Bearbeiten der Gästekommunikation und des Beschwerde-Managements, Umsetzen der betrieblichen Strategien des Channel-Managements und des Revenue-Managements, Umsetzen und Auswerten von Maßnahmen der Verkaufsförderung und des Marketings, Verkaufen, Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen, Planen, Organisieren und Kontrollieren des Housekeepings, Wahrnehmen von Aufgaben im Food-and-Beverage-Management, Annehmen und Lagern von Waren sowie Überwachen der Bestände, Empfangen und Beraten der Gäste, Servieren von Speisen und Getränken, Umsetzen von Hygienemaßnahmen, Beachten von Nachhaltigkeitsaspekten, Anleiten und Führen von Mitarbeitenden, Arbeiten im Team und Kooperieren mit angrenzenden Zuständigkeitsbereichen.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  • Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin
  • Annahme und Einlagerung von Waren
  • Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion
  • Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdiensthandelsspezifische Beschaffungslogistik planen und steuern
  • Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service
  • Wahrnehmung von Aufgaben am Empfang
  • Verkauf von Übernachtungen und Dienstleistungen sowie Arbeiten in der Reservierung
  • Gästekommunikation und Beschwerde-Management
  • Organisation des Empfangs- und Reservierungsbereiches
  • Wahrnehmung von Aufgaben im Housekeeping-Management
  • Wahrnehmung von Aufgaben im Food-and Beverage-Management
  • Umsetzung der betrieblichen Strategien des Channel-Managements und des Revenue-Managements
  • Umsetzung von Maßnahmen der Verkaufsförderung und des Marketings
  • Verkauf, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
  • Gestaltung von büroorganisatorischen Prozessen
  • qualitäts- und prozessorientiertes Handeln im Team und an Schnittstellen
  • Anleitung und Führung von Mitarbeitenden
  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • digitalisierte Arbeitswelt
  • Durchführung von Hygienemaßnahmen

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement (HotelberufeausbildungsverordnungHotelAusbV) vom 9. März 2022
Inkrafttreten: 01.08.2022

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Potsdam;
Havelland;
Potsdam-Mittelmark; Teltow-Fläming; Brandenburg a.d.H.
OSZ III Potsdam
Berliner Straße 114-115, 14467 Potsdam
Wochenblock
Prignitz
OSZ Prignitz
Bad Wilsnacker Str. 48, 19322 Wittenberge
Wochenblock
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Oberhavel
OSZ Neuruppin
Alt Ruppiner Allee 39, 16816 Neuruppin,
Wochenblock
Kostenpflichtig
50,00€ / Monat
Genehmigte Ersatzschule/ Berufsschule
Berufliche Schule für Hotellerie und Gastronomie
Ausbildungsverbund Teltow e.V.
Oderstr. 57, 14513 Teltow
Tageweise
Genehmigte Ersatzschule/ Berufsschule
Oberlinschule
Berufliche Schulen
Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH
Steinstr. 80/82/84
14480 Potsdam

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Arbeiten am Empfang und gastronomische Angebote
60 Minuten praktisch und 60 Minuten schriftlich
25% des Gesamtergebnisses

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Management
60 Minuten schriftlich
15% des Gesamtergebnisses
Revenue-Management, Marketing und Verkauf
120 Minuten schriftlich
25% des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
10% des Gesamtergebnisses
Organisation des Beherbergungsbetriebes
20 Minuten mündlich
25% des Gesamtergebnisses

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Ablauf Teil 1 (nach 18 Monaten, im 4. Ausbildungssemester)
Die Prüfung besteht aus 2 Teilbereichen. Im 1. Teilbereich hat der Prüfling zwei Arbeitsaufgaben durchzuführen. Während der Durchführung einer der beiden Arbeitsaufgaben wird ein situatives Fachgespräch über die betreffende Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Eine der beiden Aufgaben betrifft Arbeiten am Empfang. Die andere kommt aus dem Gebiet a) Bearbeitung eines Gästefeedbacks, b) Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen oder c) Warenannahme und -lagerung (Festlegung durch den Prüfungsausschuss). Die Bewertung der 2 Arbeitsaufgaben geht zu 70 % in das Gesamtergebnis des Teil 1 der Abschlussprüfung ein.
Der 2. Teilbereich wird schriftlich durchgeführt und geht zu 30 % in die Bewertung des Teil 1 ein.
Beide Teilbereiche werden am gleichen Prüfungstag geprüft.
Weitere Informationen zu möglichen Inhalten der Aufgaben sind der Verordnung zu entnehmen.
Ablauf Teil 2 (am Ende der Ausbildung)
Der Prüfling erhält vom Prüfungsausschuss unmittelbar vor Beginn der Prüfung 2 Aufgaben zur Wahl aus den folgenden Themenbereichen: a) Organisation und Arbeiten in der Reservierung, b) Organisation des Empfangsbereiches oder c) Housekeeping-Management.
Zur Bearbeitung einer der beiden Aufgaben sind 15 Minuten Vorbereitungszeit vorgesehen. Anschließend erfolgt das fallbezogene Fachgespräch von maximal 20 Minuten.
Weitere Informationen zu möglichen Inhalten der Aufgaben sind der Verordnung zu entnehmen.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist die Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ möglich.
Die Zusatzqualifikation kann während der dreijährigen Ausbildung innerhalb von 8 Wochen im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden und beinhaltet:
  • Arbeiten an der Bar
  • Produktkompetenz Longdrinks, Cocktails und Spirituosen
  • Produktkompetenz Wein
Für die Prüfung in der Zusatzqualifikation muss der Prüfungsbewerber glaubhaft nachweisen, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Der Antrag auf Prüfung in der Zusatzqualifikation muss mit der regulären Prüfungsanmeldung erfolgen.
Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt. Es sind 2 Arbeitsproben durchzuführen.
  • Arbeitsprobe 1: Cocktails
  • Arbeitsprobe 2: Weine oder Spirituosen

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (IHK-AKA)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Stufenausbildung wenn vorhanden
DQR 4
Fachwirt/-in im Gastgewerbe
DQR 6
DQR 6