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Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen

Sie haben sich für die Rekrutierung einer ausländischen Fachkraft entschieden und möchten das Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums beschleunigen? Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (nach § 81a AufenthG) hilft Unternehmern, schneller Fachkräfte einzustellen.