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Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen
Sie haben sich für die Rekrutierung einer ausländischen Fachkraft entschieden und möchten das Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums beschleunigen? Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (nach § 81a AufenthG) hilft Unternehmern, schneller Fachkräfte einzustellen.
Als Arbeitgeber wenden Sie sich mit einer Vollmacht der Fachkraft an die "Zentrale Ausländer Behörde (ZAB)" in Kaiserslautern. Adresse: Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz, Benzinoring 1, 67657 Kaiserslautern, Telefon: 0631/ 365 13 90.
Weiterführende Informationen
- Make it in Germany ist das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
- Anerkennung in Deutschland ist das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
- Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) kümmert sich um die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in den IHK Berufen. Weitere Infos zur Antragsstellung bei der IHK FOSA stellt die IHK Pfalz hier zur Verfügung.