Anerkennungsgesetz

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

Welche Unterlagen werden für einen Antrag zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse benötigt?

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Berufstätigkeiten in deutscher Sprache
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) in einfacher Kopie
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses in beglaubigter Kopie sowie übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Nachweise über relevante Berufserfahrung/Berufspraxis (z.B. Arbeitsbücher, Zeugnisse), i.d.R. in einfacher Kopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Bescheinigungen über berufliche Weiterbildungen, Umschulungen), i.d.R. in einfacher Kopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Nachweis der Erwerbsabsicht (z.B. Kopie Einreisevisum, Schriftverkehr mit potentiellen Arbeitgebern, Geschäftskonzept) - Achtung:
    NICHT für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland/EU/EWR/Schweiz, sofern keine besonderen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit sprechen
Wichtig: Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Berufsabschluss in den Bereich Industrie, Dienstleistung oder Handel fällt, wenden Sie sich bitte zur Vorklärung an folgende Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF):
  • +49 30 18151111
Erreichbar ist die Hotline von Montag - Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr zu den üblichen Kosten ins deutsche Festnetz. Sie erhalten dort Auskunft, wer für Ihren Antrag Ansprechpartner ist. Wir möchten darauf hinweisen, dass die IHK Pfalz aus rechtlichen Gründen keine Antragsunterlagen entgegen nimmt oder weiterleitet.
Senden Sie Ihren Antrag mit den Anlagen an folgende Anschrift:
IHK FOSA
Ulmenstraße 52g
90443 Nürnberg

Gebühren

Der Gebührenrahmen liegt zwischen € 100 bis 600. Die tatsächlichen Gebühren orientieren sich am je nach individueller Sachlage entstehenden Aufwand für das Verfahren, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann. Es ist zu erwarten, dass sich die Kosten in der Mehrzahl der Fälle auf ca. € 350,00 bis 450,00 belaufen werden. Fehlen Unterlagen und wird glaubhaft versichert, dass diese unverschuldet nicht vorgelegt werden können, besteht laut § 14 BQFG die Möglichkeit, zusätzlich zu den für die Gleichwertigkeitsprüfung eingereichten Unterlagen auch andere Verfahren wie Fachgespräche, Arbeitsproben, theoretische Prüfungen oder Gutachten anzuwenden. Möchte der Antragsteller ein solches Verfahren in Anspruch nehmen, entstehen dafür zusätzliche Kosten.

Dauer des Verfahrens

Ab dem 01.12.2012 muss das Verfahren nach § 6 Absatz 3 des BQFG innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Derzeit ist allerdings noch mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, bis sich alle Abläufe innerhalb des Verfahrens eingespielt haben.

Ansprechpartner für Beratung

Für eine individuelle Erstberatung steht in der Regel die örtliche IHK zur Verfügung, die Berater vor Ort gehen zusammen mit den Antragstellern sämtliche Unterlagen durch und helfen bei der Bestimmung des richtigen deutschen Berufsabschlusses, mit dem der Vergleich vorgenommen werden soll.