Über uns

Gebührentarif der IHK Pfalz

Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
Euro (gültig bis Juli 2024)
Euro (gültig ab Juli 2024

1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Vor dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse)

1.1
Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse

Für nicht IHK-Pfalz-zugehörige Unternehmen wird die fünffache Gebühr der Ziffern 1.1.1 bis 1.1.4 sowie 1.1.7 erhoben.
1.1.1
Eintragung
1.1.1.1
Einreichung Ausbildungsvertrag online
40,00
40,00
1.1.1.2
Einreichung Ausbildungsvertrag Papierform
50,00
50,00
1.1.2
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen ohne praktischen Prüfungsanteil
92,00
92,00
1.1.3
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit praktischem Prüfungsanteil deren Prüfungsanforderung einen praktischen Prüfungsinhalt umfasst
149,00
149,00
1.1.4
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit praktischem Prüfungsanteil deren Prüfungsanforderung mehr als einen praktischen Prüfungsinhalt umfasst
156,00
156,00
1.1.5
1.1.5.1
Abschlussprüfungen in Sonderfällen
Gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
1.1.5.2
Gemäß § 45 Abs. 2 u. 3 BBiG
(außer Teilnehmer von Sozialeinrichtungen – diese wie Ziffer 1.1.5.1)
doppelte Gebühr Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
doppelte Gebühr Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
1.1.6
Abschlussprüfung bei Umschulung
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
1.1.7
Wiederholung einer Prüfung
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4 abzüglich 15,00 Euro
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4 abzüglich 15,00 Euro

1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Nach dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse)

1.1
Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse
1.1.1
Eintragung
1.1.1.1
Einreichung Ausbildungsvertrag online
40,00
40,00
1.1.1.2
Einreichung Ausbildungsvertrag Papierform
50,00
50,00
1.1.2
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen ohne praktischen Prüfungsanteil
184,00
184,00
1.1.3
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit mindestens einem praktischem Prüfungsanteil oder einem vom Prüfungsausschuss zu genehmigenden betrieblichen Prüfungsinhalt
312,00
312,00
1.1.4
entfallen
1.1.5
Abschlussprüfungen in Sonderfällen
1.1.5.1
Gemäß §45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 -1.1.3
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 -1.1.3
1.1.5.2
Gemäß § 45 Abs 2 u. 3 BBiG
(außer Teilnehmer von Sozialeinrichtungen – diese wie Ziffer 1.1.5.1)
doppelte Gebühr Ziffer 1.1.1 – 1.1.3
doppelte Gebühr Ziffer 1.1.1 – 1.1.3
1.1.6
Abschlussprüfung bei Umschulung
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.3
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.3
1.1.7
Wiederholung einer Prüfung
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.3 abzüglich 15,00
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.3 abzüglich 15,00
1.1.8
Qualifizierungsbausteine
Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines in Anlehnung an anerkannte Ausbildungsberufe oder gleichwertiger Berufsausbildung zur Berufsausbildungsvorbereitung gemäß § 51 BBiG und Berufsausbildungs-Bescheinigungsverordnung (BAV-BVO)
entfällt
1.1.8.1
Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines, der bereits von einer anderen Kammer geprüft wurde
60,00
entfällt
1.1.8.2
Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines, der erstmals geprüft wurde
120,00
entfällt
1.2
Fortbildungsprüfungen
1.2.1
Schriftliche Prüfungen
1.2.1.1
Einfache schriftliche Prüfungsbereiche jeweils (Prüfungsdauer bis 180 Minuten)
50,00
105,00
1.2.1.2
Komplexe schriftliche Prüfungsaufgaben (Situationsaufgaben, Fallstudien) (Prüfungsdauer über 180 Minuten
jeweils 100,00
jeweils 205,00
1.2.1.3
EDV-Prüfungen
150,00
entfällt
1.2.1.4
Projektarbeit / Hausarbeit
100,00
280,00
1.2.2
Präsentation und / oder situationsbez. Fachgespräch
150,00
280,00
1.2.3
Praktische Prüfungen zuzügl. evtl. Materialkosten
250,00
(je Prüfungsbereich)
entfällt
1.2.4
Ausbildereignungsprüfung (AEVO) komplett
150,00
150,00
1.2.4.1
Schriftlicher Teil
75,00
75,00
1.2.4.2
Praktischer Teil
75,00
75,00
1.2.5
Zusatzqualifikation Englisch
150,00
entfällt
1.2.6
Wiederholung von Prüfungen
siehe aufgeführte Prüfungen 1.2.1.1 bis 1.2.5
1.3
Sonstige Gebühren in der Aus- und Fortbildung
1.3.1
Verspätete Anmeldung zu Prüfungen
50,00
50,00
1.3.2.
Rücktritt von der Prüfung
1.3.2.1
- Verwaltungsgebühr
50,00
50,00
1.3.2.2
- zzgl. evtl. Kosten für bestellte / erstellte Aufgaben
nach Aufwand
nach Aufwand
1.3.3
Wiederholung von Prüfungen
entfällt
1.3.3.1
- je Prüfungsteil / Handlungsfeld
siehe bereits aufgeführte Gebühr
entfällt
1.3.3.2
- je Prüfungsfach
40,00
entfällt
1.3.3.3
- Materialkosten
nach Aufwand
entfällt
1.3.4
Ausstellung eines weiteren Zeugnisses in der Ausbildung
40,00
40,00
1.3.5
Widerspruchsverfahren mit ablehnendem Bescheid
50,00
50,00
1.3.6
Anmeldung zu einem weiteren Wahlfach / Wahlqualifikation
100,00
100,00
1.3.7
Säumnisgebühr für verspätete oder nicht eingereichte Unterlagen
50,00
50,00
1.3.8
Prüfung einer Zusatzqualifikation
150,00
150,00

Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
Euro (gültig bis Juli 2024)
Euro (gültig ab Juli 2024)

2. Außenwirtschaft

2.1
Carnets
2.1.1 (bis Juli 2024)
Ausstellung eines Carnets für IHK-Zugehörige
30,00
2.1.1 (ab Juli 2024)
Ausstellung eines Carnets für IHK-Zugehörige und für Nichtmitglieder sowie die Bearbeitung eines nicht ordnungsgemäß erledigten Carnets
95,00
2.1.2
Ausstellung eines Carnets für Nichtmitglieder
60,00
entfällt
2.1.3
Bearbeitung eines nicht ordnungsgemäß erledigten Carnets
60,00
entfällt
2.2
Beglaubigung von Rechnungen und sonstigen Begleitpapieren im Außenwirtschaftsverkehr, Ausstellung von Ursprungszeugnissen (je Satz)
9,00
2.2.1
digital
9,00
2.2.2
Papierform
13,00
2.3
Ursprungsermittlung gemäß den im Bestimmungsland oder -gebiet geltenden Ursprungsregeln
300,00 bis 1.000,00
600,00 bis 2.000,00

Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
Euro (bis Juli 2024)
Euro ab Juli 2024

3. Verkehr

3.1
Fachkundeprüfungen
3.1.1
Güterkraftverkehr
180,00
240,00
3.1.2 (bis Juli 2024)
Straßenpersonenverkehr (ausgenommen Taxen und Mietwagenverkehr)
180,00
3.1.2 (ab Juli 2024)
Omnibusverkehr
240,00
3.1.3
Verkehr mit Taxen und Mietwagen
160,00
210,00
3.1.4 (bis Juli 2024)
Bei Rücktritt bis zu 5 Arbeitstagen vor der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf
40,00
3.1.4 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
3.2
Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung
3.2.1
Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit
200,00
300,00
3.2.2
Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung
40,00
40,00
3.2.3
Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung
40,00
40,00
3.2.4
Ausstellung einer Zweitschrift
40,00
20,00
3.3
Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern
3.3.1
Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
3.3.1.1
- 1. Kurs
600,00
700,00
3.3.1.2
- je weiterer Kurs
300,00
350,00
3.3.2
Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
3.3.2.1
- 1. Kurs
300,00
350,00
3.3.2.2
- je weiterer Kurs
150,00
175,00
3.3.3
Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung
70,00 bis 300,00
100,00 bis 350,00
3.3.4
Prüfung der Gefahrgutfahrer
50,00
70,00
3.3.4.1 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Gebühr
3.3.4.2 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig
3.3.5
Ersatzausstellung (ADR-Bescheinigung)
40,00
20,00
3.4
Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
3.4.1
Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Schulungen
3.4.1.1 (bis Juli 2024)
- 1. Teil
600,00
3.4.1.1. (ab Juli 2024)
- 1. Verkehrsträger
600,00
3.4.1.2 (bis Juli 2024)
- je weiterer Teil
350,00
3.4.1.2 (ab Juli 2024)
- je weiterer Verkehrsträger
350,00
3.4.2
Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
3.4.2.1 (bis Juli 2024)
- 1. Teil
300,00
3.4.2.1 (ab Juli 2024)
- 1. Verkehrsträger
300,00
3.4.2.2 (bis Juli 2024)
- je weiterer Teil
175,00
3.4.2.2 (ab Juli 2024)
- je weiterer Verkehrsträger
175,00
3.4.3
Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung
70,00 bis 300,00
70,00 bis 300,00
3.4.4
Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
150,00
180,00
3.4.4.1 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
3.4.4.2 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
3.4.5 (bis Juli 2024)
Ausstellung des Schulungsnachweises
3.4.5 (ab Juli 2024)
Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises
20,00
3.4.5.1
- Umschreibung eines Schulungsnachweises
40,00
entfällt
3.4.5.2
- Ersatzausstellung
40,00
entfällt
3.5
Prüfung von Berufskraftfahrern nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
3.5.1
Prüfung Grundqualifikation
3.5.1.1
Theoretische Prüfung
200,00
250,00
3.5.1.2
Theoretische Prüfung Quereinsteiger
180,00
entfällt
3.5.1.3
Theoretische Prüfung Umsteiger
150,00
entfällt
3.5.1.4
Praktische Prüfung
1.200,00
1.300,00
3.5.1.5
Praktische Prüfung Quereinsteiger
1.200,00
entfällt
3.5.1.6
Praktische Prüfung Umsteiger
900,00
entfällt
3.5.2
Prüfung beschleunigte Grundqualifikation
130,00
3.5.2.1
Theoretische Prüfung
100,00
entfällt
3.5.2.2
Theoretische Prüfung Quereinsteiger
100,00
entfällt
3.5.2.2
Theoretische Prüfung Umsteiger
100,00
entfällt
3.5.3
Ausfertigung einer Zweitschrift
40,00
20,00
3.5.4
Rücktritt, Nichtteilnahme
3.5.4.1 (bis Juli 2024)
- aus wichtigem Grund nach Anmeldeschluss
15% der Gebühr
3.5.4.1 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
3.5.4.2 (bis Juli 2024)
- ohne wichtigen Grund nach Anmeldeschluss
nach 3.5.1 oder 3.5.2
3.5.4.2 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
3.5.4.2.1
bis 15 Werktage vor dem Prüfungstermin
25 % der Gebühr nach 3.5.1 oder 3.5.2
entfällt
3.5.4.2.2
bis einschl. 8 Werktage vor dem Prüfungstermin
40 % der Gebühr nach 3.5.1 oder 3.5.2
entfällt
3.5.4.2.3
bis einschl. 4 Werktage vor dem Prüfungstermin
60 % der Gebühr nach 3.5.1 oder 3.5.2
entfällt
3.5.4.2.4
weniger als 4 Werktage vor dem Prüfungstermin oder Nichtantritt zur Prüfung
100 % der Gebühr nach 3.5.1 oder 3.5.2
entfällt

Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
Euro (bis Juli 2024)
Euro (ab Juli 2024)

4. Handel und Dienstleistungen

4.1.
Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz
65,00
100,00
4.1.1
Ausnahmeregelung zur Befreiung vom Gaststättenunterrichtungsverfahren für bestimmte Berufsgruppen nach Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
15,00
entfällt
4.1.2
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.1.3
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
4.2
Bewachungsgewerbe
4.2.1
Unterrichtungsverfahren
4.2.1.1
- Unterrichtung 40 Stunden
465,00
465,00
4.2.1.2
- Unterrichtung 80 Stunden
900,00
entfällt
4.2.1.3
Ergänzende Unterrichtung nach § 5e Abs. 2 BewachV
Pro Unterrichtsstunde 1/40 der Gebühr nach 4.2.1.1 oder 1/80 der Gebühr nach 4.2.1.2 jeweils plus 20 % Bearbeitungsgebühr
entfällt
4.2.1.4
Ergänzende Unterrichtung nach § 5e Abs. 3 BewachV
Pro Unterrichtsstunde 1/40 der Gebühr nach 4.2.1.1 oder 1/80 der Gebühr nach 4.2.1.2 jeweils plus 30% Bearbeitungsgebühr
entfällt
4.2.1.5 (bis Juli 2024)
Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss oder Nichtteilnahme ohne Abmeldung kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % bis 60 % der Gebühr nach 4.2.1 erhoben werden.
4.2.1.5 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Unterrichtungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Unterrichtungsgebühr
4.2.1.6  (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Unterrichtungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
4.2.1.7 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt während der Unterrichtung beträgt die Gebühr
50% der Unterrichtungsgebühr
4.2.2
Sachkundeprüfungen
4.2.2.1
Sachkundeprüfung gesamt
195,00
210,00
4.2.2.2
Sachkundeprüfung nur schriftlicher Teil
120,00
120,00
4.2.2.3
Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil
60,00
60,00
4.2.2.4
Spezifische Sachkundeprüfung nach § 5e Abs. 2 Satz 3 BewachV gesamt (schriftlich und mündlich)
170,00
170,00
4.2.2.5
Spezifische Sachkundeprüfung nur schriftlicher Teil
110,00
110,00
4.2.2.6
Spezifische Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil
60,00
60,00
4.2.2.7
Wiederholungsprüfung
jeweilige Gebühr nach 4.4.2
jeweilige Gebühr nach 4.2.2
4.2.3
Rücktritt, Nichtteilnahme
4.2.3.1 (bis Juli 2024)
Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prüfung und bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme aus wichtigem Grund ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 4.2.2 auf
30,00
4.2.3.1 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.2.3.2 (bis Juli 2024)
Bei späterem Rücktritt von oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung ohne wichtigen Grund
jeweilige Gebühr nach 4.2.2
4.2.3.2 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
4.3
Prüfung über die Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
80,00
80,00
4.3.1 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.3.2 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
4.4
Gebühr über die Fachkundeprüfung nach § 7 des Bundeswaffengesetzes (für die Wiederholung der Prüfung gilt die gleiche Gebühr)
200,00
entfällt
4.5
Versicherungsvermittler
4.5.1
Registereintragungen als Versicherungsvermittler oder -berater
4.5.1.1
Ohne Registrierung von EU/EWR Staaten
45,00
55,00
4.5.1.2
Zusätzliche Registrierung von EU/EWR Staaten
pro Staat 20,00
pro Staat 38,00
4.5.1.3
Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten inländischen Registerdaten (ausgenommen Betriebssitzverlegungen ohne Änderung der Registerbehörden)
30,00
30,00
4.5.1.4
Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten ausländischen Registerdaten und Aufnahme von Tätigkeiten in weiteren EU/EWR-Staaten nach der Erstregistrierung
pro Staat 20,00
pro Staat 30,00
4.5.2
Erlaubnisverfahren
4.5.2.1
Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater
250,00
250,00
4.5.2.2
Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsberater unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz
50,00
50,00
4.5.2.3
Durchführung des Verfahrens auf Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittler
150,00
150,00
4.5.2.4
Überprüfung, Änderung oder Ergänzung des Erlaubnisbescheides oder des Erlaubnisbefreiuungsbescheids
70,00
70,00
4.5.2.5
Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweisen
50,00
50,00
4.5.3
Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister
15,00
30,00
4.5.4
Widerspruch bei ablehnendem Bescheid
50,00
50,00 bis 360,00
4.5.5
Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung
150,00
250,00
4.5.6
Anordnung einer Prüfung nach § 15 Abs. 1 oder 2 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
100,00
180,00
4.5.7
Sachkundeprüfung
4.5.7.1
- Gesamtprüfung
340,00
entfällt
4.5.7.2
- Praktische Prüfung (Wiederholung)
170,00
entfällt
4.5.7.3
- Rücktritt von der Prüfung zuzüglich angefallene Sachkosten
40,00
entfällt
4.5.7.4
spezifische Sachkundeprüfung im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweisen
170,00 bis 340,00
entfällt
4.6
Finanzanlagenvermittler
4.6.1
Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers (§ 34 f Abs. 1 GewO) im Register nach § 11 a GewO
80,00
100,00
4.6.2
Änderung von Registerdaten des Erlaubnisinhabers (außer Löschung), soweit sie dem Eintragungspflichtigen zurechenbar sind (d.h. insbesondere ohne Straßenumbenennungen, Gemeindegebietsneugliederungen)
30,00
60,00
4.6.3
Erfassung inklusive Änderung und Löschung eines Beschäftigten im Register (§ 34 f Abs. 6 GewO) in das Register nach § 11 a GewO; je Meldung
30,00
50,00
4.7
Honorar-Finanzanlagenberater
4.7.1
Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers im Register nach § 11 a GewO
80,00
100,00
4.7.2
Änderung von Registerdaten
30,00
60,00
4.7.3
Erfassung inklusive Änderungen und Löschung von Beschäftigten im Register
je Meldung 30,00
je Meldung 50,00
4.8
Immobiliardarlehensvermittler (Wohnimmobilienkreditvermittler)
4.8.1
Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers im Register nach § 11a GewO
80,00
100,00
4.8.2
Änderung von Registerdaten des Erlaubnisinhabers (ausgenommen Betriebssitzverlegungen ohne Änderung der Registerbehörde)
30,00
60,00
4.8.3
Erfassung inklusive Änderung und Löschung von Beschäftigten im Register
je Meldung 30,00
je Meldung 40,00
4.8.4
Erstregistrierung der Tätigkeit in EU- / EWR-Staaten
pro Staat 30,00
pro Staat 40,00
4.8.5
Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten ausländischen Registerdaten und Aufnahme von Tätigkeiten in weiteren EU- / EWR-Staaten nach der Erstregistrierung
pro Staat 30,00
pro Staat 40,00
4.9
Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnspielmöglichkeit
4.9.1
Unterrichtungsverfahren gem. § 33c Abs. 2 Ziffer 2 GewO
200,00
200,00
4.9.2
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.9.3 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
4.10
Zertifizierter Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz IHK
4.10.1
Sachkundeprüfung
4.10.1.1
Sachkundeprüfung gesamt
320,00
320,00
4.10.1.2
Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil
160,00
160,00
4.10.1.3
Wiederholungsprüfung
jeweilige Gebühr nach 4.10.1
jeweilige Gebühr nach 4.10.1
4.10.1.4
Rücktritt, Nichtteilnahme
4.10.1.4.1 (bis Juli 2024)
Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prüfung und bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme aus wichtigem Grund
50,00
4.10.1.4.1 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.10.1.4.2 (bis Juli 2024)
Bei späterem Rücktritt von oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung ohne wichtigen Grund
jeweilige Gebühr nach 4.10.1
4.10.1.4.2 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.

Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
Euro (bis Juli 2024)

Euro (ab Juli 2024)

5. Vereidigung von Sachverständigen / Schlichtung

5.1
Anträge zur erstmaligen Bestellung und Vereidigung (Bestellungsgebühr)
300,00 bis 1.000,00
300,00 bis 1.000,00
5.2
Anträge auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung (Verlängerungsgebühr)
200,00
200,00
5.3
Anträge auf nachträgliche Erweiterung/Änderung des Sachgebietes (Erweiterungsgebühr)
150,00 bis 300,00
150,00 bis 300,00
5.4
Anträge auf Genehmigung einer Zweigniederlassung
150,00
150,00
5.5
Übernahme der Zulassung aus einem anderen Bundesland
150,00
150,00
5.6
Anträge zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von
5.6.1
- Schiffseichaufnehmer
100,00
100,00
5.6.2
- Probenehmer
150,00
150,00
5.7
Anträge auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung
5.7.1
- Schiffseichaufnehmer
100,00
100,00
5.7.2
- Probeaufnehmer
75,00
75,00
5.8
Schlichtung in kaufmännischen Streitigkeiten
100,00 bis 500,00
100,00 bis 500,00

Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
EURO (bis Juli 2024)
Euro (ab Juli 2024)

6. Allgemeine Verwaltungsgebühren

6.1
Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, Bescheinigungen von Ausbildungszeiten, Unterrichtungsnachweis sowie Ausstellung von Bescheinigungen und/der Beglaubigungen
40,00
40,00
6.2
Anmahnung rückständiger Beiträge oder Gebühren (je Mahnung)
18,50
18,50
6.3
Einleitung von Zwangsbeitreibungen (Auslagenersatz)
60,00
60,00
6.4
Zurückweisung eines Rechtsbehelfs
25,00 bis 150,00
25,00 bis 300,00
6.5
Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung (Bezüglich der Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird auf die Gebührenregelung der lfd. Ziffer 2.5 der Landesverordnung über die Gebühren der Wirtschaftsverwaltung – besonderes Gebührenverzeichnis (BS 2013 – 1 – 27) in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen).
Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
EURO (bis Juli 2024)
Euro (ab Juli 2024)

7. Registrierung von Standorten nach dem Umweltauditgesetz (UAG)

entfällt
7.1
Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der registerführenden Stelle nach Art. 3 bis 7 und 11 bis 15 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 und nach dem Umweltauditgesetz
Erstregistrierung und Erweiterung
7.1.1
Prüfung der Voraussetzung zur erstmaligen Eintragung einer Organisation mit einem Standort
350,00 bis 1.000,00
entfällt
7.1.1.1
Jeder weitere Standort mit abweichender Organisationsstruktur oder Behördenzuständigkeit
128,00
entfällt
7.1.2
Prüfung der Voraussetzung zur erstmaligen Eintragung eines zusätzlichen Standortes einer registrierten Organisation (Erweiterung)
250,00 bis 900,00
entfällt
7.2
Bestehende Registrierung
7.2.1
Prüfung der Voraussetzung für eine verlängerte Eintragung (Revalidierung) oder vorübergehende Aufhebung oder Streichung einer Eintragung aufgrund eines Verstoßes gegen geltendes Umweltrecht
200,00 bis 525,00
entfällt
7.2.1.1
Jeder weitere Standort mit abweichender Organisationsstruktur
64,00
entfällt

Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
EURO (bis Juli 2024)
Euro (ab Juli 2024)

8. Sachkundebescheinigungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaV)

8.1
Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der  Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK- oder HWK-Abschluss- oder Weiterbildungsprüfung
40,00
60,00
8.2
Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen
80,00 bis 200,00
100,00 bis 200,00
8.3
Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger beruflicher Vorkenntnisse
60,00
80,00