14. Oktober 2026

Neues Gesetz zu Registrierkassenpflicht - IHK Pfalz ruft zu Rückmeldung auf

Ludwigshafen. Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung Ende September 2026 den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Einführung einer allgemeinen Registrierkassen- und einer digitalen Belegbereitstellungspflicht verabschiedet. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz ruft deshalb alle ihre Mitgliedsunternehmen auf, ihr die möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen im betrieblichen Alltag mitzuteilen.
Steffen Blaga, Steuer- und Finanzexperte bei der IHK Pfalz bittet die Pfälzer Wirtschaft um zahlreiche Rückmeldung: „Es drohen organisatorischer, finanzieller sowie bürokratischer Mehraufwand in der betrieblichen Praxis. Hilfreich wären neben konkreten Fallbeispielen der Betroffenheit auch Kostenschätzungen der Unternehmen, die mit den neuen Anforderungen bzw. geänderten Prozessabläufen ggfs. einhergingen.“
„Alle validen Hinweise werden wir sichten und anonymisiert in unsere Rückmeldung nach Berlin einspeisen“, erläutert Blaga. So könnten diese berücksichtigt werden, bevor das Gesetz noch im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll.
Betroffen sind laut Blaga sowohl Kleinstunternehmen, die nunmehr zur Anschaffung einer elektronischen Registrierkasse verpflichtet sein könnten, als auch große Handelsunternehmen und Industriebetriebe, die allesamt aufwändige Verfahren zur Bereitstellung von digitalen Kassenbelegen (z.B. QR-Code mit Cloudintegration) an vorgehaltenen Registrierkassen implementieren müssen.
Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr die Möglichkeit haben, eine offene Ladenkasse (OLK) zu nutzen. Eine Ausnahme ist vorgesehen, wenn der Bargeldumsatz unter 12.000 Euro liegt. Vielmehr müssen diese Unternehmen dann verpflichtend eine elektronische Registrierkasse mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden.
Zudem soll die bislang bestehende Belegausgabepflicht in Papierform (Bonpflicht) in eine digitale Belegbereitstellungspflicht umgewandelt werden. Hierdurch müssten dem Kunden zukünftig die Belege verpflichtend in einem rein elektronischen Format zur Verfügung gestellt werden.
Erklärtes Ziel des Gesetzentwurfs, welcher den sperrigen Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen“ trägt, ist es, Steuerbetrug an der Kasse zu bekämpfen und hinsichtlich der Einführung einer Registrierkassenpflicht und der Abschaffung der Bonpflicht die Koalitionsvereinbarungen umzusetzen.
„Steuer- und Finanzkriminalität findet oftmals gerade jenseits des eigentlichen Kassenvorgangs statt,“ sagt Steffen Blaga. „Unternehmen würden stattdessen durch diese Maßnahmen abermals nennenswert mit erheblichen finanziellen Kosten und administrativen Aufwand belastet.“