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Nr. 7200614
IHK24

Gesetzesentwurf Registrierkassenpflicht - bundesweit

Gesetzesvorhaben Gesetzesentwurf Registrierkassenpflicht - bundesweit
Bezeichnung Rückmeldemöglichkeit zur geplanten Registrierkassenpflicht und digitaler Belegebereitstellung
Inhalt
Die Bundesregierung hat auf der Kabinettssitzung am 23. September 2026 den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Einführung einer allgemeinen Registrierkassen- und einer digitalen Belegbereitstellungspflicht verabschiedet. Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr die Möglichkeit haben, eine offene Ladenkasse (OLK) zu nutzen. Eine Ausnahme ist vorgesehen, wenn der Bargeldumsatz unter 12.000 Euro liegt. Vielmehr müssen diese Unternehmen dann eine elektronische Registrierkasse verwenden, die mit einer zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert ist (Registrierkassenpflicht). Zudem soll die bislang bestehende Belegausgabepflicht in Papierform (Bonpflicht) in eine digitale Belegbereitstellungspflicht umgewandelt werden, so dass dem Kunden zukünftig Belege in einem elektronischen Format zur Verfügung gestellt werden müssen, z.B. über einen QR-Code oder ein NFC-Modul.
Erste Einordnung
Unternehmen werden durch diese Maßnahmen mit erheblichen finanziellen und administrativen Kosten belastet, da gerade Kleinstunternehmen nunmehr zur Anschaffung einer elektronischen Registrierkasse verpflichtet werden und alle Unternehmen aufwändige Verfahren zur Bereitstellung von digitalen Kassenbelegen (z.B. QR-Code mit Cloudintegration) implementieren müssen.
Mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren soll seitens der IHK-Organisation bundesweit eine gemeinsame Positionierung erarbeitet werden. Unterstützen Sie uns dabei. Gerne nehmen wir für diese politische Arbeit Beispiele aus Ihrem Unternehmen entgegen: Welche Kosten, technischen Probleme und praktischen Folgen sind zu erwarten? Wo sehen Sie die größten Umsetzungsprobleme in Ihrem Unternehmen? Sind Ihnen praxiserprobte Alternativen bekannt?
Über Rückmeldungen bis einschließlich 21. Oktober 2026 freuen wir uns - unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen noch eine offene Ladenkasse nutzt oder nicht. Denn auch bestehende Kassensysteme müssten für eine digitale Belegbereitstellung ggfs. umgestellt und aufgerüstet werden.
Besonders hilfreich sind konkrete Angaben zu:
  • Branche und Größe des Unternehmens,
  • bestehende Kassenlösung,
  • voraussichtlichen Anschaffungs- und Umstellungskosten,
  • laufende Folgekosten z.B. für Support, Wartung, Lizenzgebühren,
  • technischen oder organisatorischen Problemen,
  • benötigter Übergangszeit sowie
  • Auswirkungen auf Kunden und Betriebsabläufe.
Für belastbare Beispiele wären vielleicht noch folgende Punkte interessant:
  • Gibt es saisonale oder stark schwankende Umsätze?
  • Werden Kassen temporär eingesetzt, etwa auf Märkten, Messen oder Veranstaltungen?
  • Besteht am Einsatzort eine stabile Internetverbindung?
  • Haben Ihre Kassen eine Anbindung an weitere technische Apparaturen, die für die Warenabgabe bzw. Dienstleistungserbringung unabdingbar sind? ((geeichte) Messsysteme, Wiege- und Wägetechnik, Kommissionierungsautomation, verteilte Warenabgabe über Handheldnutzung etc.)
  • Können Kunden einen digitalen Beleg ohne App, Registrierung oder Angabe persönlicher Daten abrufen?
  • Wie häufig verlangen Kunden weiterhin einen Papierbeleg?
  • Welche Kosten entstehen zurzeit beim Bonausdruck?
  • Entstehen Wartezeiten oder zusätzliche Arbeitsschritte an der Kasse?
  • Bieten Sie schon eine digitale Zahlungsmöglichkeit an?
  • Müssen bestehende Kassen ersetzt werden oder reicht eine technische Erweiterung bei einer digitalen Belegbereitstellung?
  • Sind bis Anfang 2028 ausreichend Geräte, Fachkräfte und technische Lösungen verfügbar?
  • Welche Fallgruppen sollten von der Kassenpflicht ausgenommen werden?
Auch grobe Kostenschätzungen, Angebote von Kassenanbietern oder kurze Schilderungen einzelner Unternehmen sind hilfreich.
Die Rückmeldungen sollen in die politische Positionierung der IHK-Organisation sowie in Gespräche mit Politik und Finanzverwaltung einfließen. Unternehmensbeispiele werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Sollte eine namentliche Nennung Ihrerseits erwünscht sein oder Ihre Rückmeldung ausschließlich zu internen Zwecken erfolgen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Plandokumente und Informationen Dokumente und Informationen: Den Referentenentwurf finden Sie hier.
Frist für Anregungen 21.10.2026