Neues Angebot: Der DIHK Schiedsgerichtshof: Schnelle Einigung statt langwieriger und teurer Gerichtsverfahren
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz erweitert das Angebot zur außergerichtlichen Streitbeilegung für ihre Mitgliedsunternehmen. Die IHK-Vollversammlung hat die notwendige Schiedsgerichtsempfehlung beschlossen und so allen IHK-Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit eröffnet, den Schiedsgerichtshof der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) anzurufen.
Alle Verfahren werden konsequent von der Klageeinreichung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung digital über eine sichere elektronische Verfahrensmanagementplattform abgewickelt. Die Parteien können ihre Schiedsrichter selbst auswählen oder vom Schiedsgerichtshof bestimmen lassen. Ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement sowie Videoverhandlungen machen Entscheidungen innerhalb von zwölf Monaten und bei Vereinbarung eines „Fast-Track-Schiedsverfahrens“ sogar innerhalb von sechs Monaten möglich.
Die Verhandlungen und ihr Ergebnisse bleiben vertraulich, was den Ruf der beteiligten Unternehmen schützt; außerdem sind sie so flexibel, dass sie an die Bedürfnisse der Parteien angepasst werden können. Durch diese kooperativen Lösungsansätze können Geschäftsbeziehungen oft erhalten werden.
Bei Gegenstandswerten bis zu 250.000 Euro entscheidet der Einzelschiedsrichter, darüber ein Kollegialgericht mit drei Schiedsrichtern. Bei stark technisch geprägten Streitfällen können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als Beisitzer benannt werden. Verbindliche Honorarordnungen und Begrenzung der Kostenerstattung auf jeweils nur einen Prozessbevollmächtigten pro Partei sorgen für transparente und moderate Kosten des Schiedsverfahrens. Das SGH-Schiedsverfahren hat nur eine Instanz; der Schiedsspruch ist wie ein staatliches Gerichtsurteil bindend.
Der DIHK Schiedsgerichtshof eignet sich auch für Auseinandersetzungen auf internationalem Parkett. Denn das anwendbare Recht und der Verhandlungsort können frei gewählt und Verhandlungen auch per Videokonferenz abgehalten werden – auf Deutsch oder Englisch. Die Schiedssprüche sind nahezu weltweit nach dem „New Yorker Übereinkommen“ durchsetzbar. Die Homepage des Schiedsgerichtshofs informiert über passende Verfahren und hält auch einen Kostenrechner vor.
Entscheiden sich Vertragsparteien dazu, sich im Streitfall dieser außergerichtlichen Schiedsgerichtsbarkeit zu unterwerfen, können sie eine vorgefertigte Schiedsgerichtsklausel in ihre Verträge aufnehmen.
Dieses neue Angebot ergänzt die bereits bestehenden niederschwelligen und fachbezogenen Angebote der IHK Pfalz, nämlich die Pfälzische Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten, die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten und den Schlichtungsausschuss in Berufsbildungsstreitigkeiten. Außerdem benennt die IHK Pfalz auf Anforderung ihrer Mitgliedsunternehmen Schiedsrichter und Schiedsgutachter.
Weitere Infos unter www.ihk.de/pfalz, Nummer 6627750 und https://schiedsgerichtshof.de/.