Dienstleistungen

Sachkundeprüfung zur Geprüften Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK

Wer als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig werden möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34d GewO. Diese wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erteilt. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist unter anderem der Nachweis der Sachkunde.
Diese kann unter anderem durch die Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" nachgewiesen werden.
Die Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Zusätzlich führt der BWV Bildungsverband die Prüfung als Dienstleister der IHKs bundesweit durch.
Inhalte und Anforderungen der Prüfung ergeben sich aus der Anlage 1 zur Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Die IHK Pfalz bietet die Sachkundeprüfung nicht an. Wenden Sie sich für weitere Informationen, sowie Prüfungstermine an IHKs in der Nähe: