Nr. 3990150
Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Dienstleistungen

Gem. § 35a Einkommensteuergesetz können unter bestimmten Voraussetzungen Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, sowie Handwerksleistungen, steuerlich geltend gemacht werden.

Dienstleistungen

Fenster putzen, Rasen mähen, Wohnung putzen oder Bügeln. Sozialabgaben für Angestellte und Umsatzsteuer machen die Leistungen der regulären Anbieter teurer als auf dem Schattenmarkt der nicht gemeldeten Anbieter. Der Gesetzgeber hat daher eine Regelung geschaffen, wonach Kosten für die Inanspruchnahme sogenannter haushaltsnaher Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden können.