Nr. 6169
Branchen Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitsvermittlung

Dienstleistung Arbeitsvermittlung

Mit dem Begriff Personal-Service-Agentur (PSA) werden die nach § 37c des dritten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB III) bei den Agenturen für Arbeit einzurichtende Stellen bezeichnet. Ihre Bezeichnung als Personal-Service-Agentur ist auf das "Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" zurückzuführen. Es ist Bestandteil der Agenda 2010 und des Hartz-Konzepts.

Branchen Arbeitnehmerüberlassung Zeitarbeit

Verbände, Arbeitsverwaltung, Bundesknappschaft

Ausbildung