Die IHK Pfalz in Ludwigshafen zieht vom 8. bis 12. Juni um. In der Umzugsphase sind die Mitarbeitenden nur eingeschränkt persönlich erreichbar.
Telefonisch und per E-Mail ist der Kontakt jederzeit möglich. Wer persönlich kommen möchte, sollte vorher einen konkreten Besuchstermin vereinbaren. Alle wichtigen Informationen zum Umzug jederzeit hier.
Nr. 2972010
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Lohn und Gehalt

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Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) in Kraft getreten.

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Mehr Transparenz beim Gehalt kommt – und zwar bald: Deutschland muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis Juni 2026 umsetzen. Da die Gesetzesentwürfe voraussichtlich erst später vorliegen, bleibt Unternehmen nur begrenzt Zeit zur Vorbereitung. Was Arbeitgeber jetzt wissen und vorbereiten sollten.

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Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sind auch Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit für Arbeitgeber festgelegt worden. Daneben sind Verordnungen des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz bzw. Bundesministeriums der Finanzen in Kraft getreten, die hier für Erleichterungen sorgen sollen.

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer können grundsätzlich die Höhe der Arbeitsvergütung frei vereinbaren, sofern nicht eine Tarifbindung oder Lohnwucher vorliegt. Darüber hinaus sind der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau und der gesetzliche Mindestlohn zu beachten.

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Wann kann der Arbeitgeber Mehrarbeit oder Überstunden anordnen? Welche Vergütungsregeln gelten?

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Vorübergehende Arbeitsverhinderung, Krankheitsfall und Feiertage - wann genau besteht eine Vergütungspflicht?

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Neben Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften erteilt auch das Tarifregister beim rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Auskünfte zu geltenden Tarifverträgen.

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Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt 9,19 € brutto pro Stunde seit dem 01.01.2019. Zum 1. Januar 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,35 € brutto pro Stunde.