Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung des Landes
Die Digitalisierung von Arbeitsprozessen stellt Unternehmen und Beschäftigte in Rheinland-Pfalz vor große Herausforderungen. Konkret bringt die Transformation der Arbeitswelt spezifische Weiterbildungsbedarfe in verschiedenen Branchen und Berufen mit sich - ganz abgesehen von der Corona-Pandemie, die diese Entwicklung zusätzlich beschleunigt hat. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat vor diesem Hintergrund das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung aufgelegt.
Rheinland-pfälzische Unternehmen werden mit dem Programm seit dem 1. Oktober 2020 bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt.
- Wer wird gefördert?
Zielgruppe sind Erwerbstätige in Unternehmen des Privatrechts. Die Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz haben.
- Was wird gefördert?
Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen mit maximal 120 Stunden werden gefördert. Die Weiterbildungen sollen - orientiert am Bedarf des jeweiligen Unternehmens - der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen. Sowohl Weiterbildungen bei Bildungsträgern als auch Inhouse-Schulungen sind förderfähig.
- Welche Kosten werden übernommen?
Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmer betragen. Die maximale Fördersumme je Teilnehmer beträgt 1.500 Euro, je Unternehmen ist die Förderung auf 30.000 Euro pro Jahr limitiert. Förderfähig sind u.a. Teilnahmeentgelte, Personalkosten, wenn die Weiterbildung außerhalb des Unternehmens stattfindet und Personalausgaben.
- Wo gibt es weitere Infos?
Die Weiterbildungsberater der IHK Pfalz geben gerne Auskunft.