Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Aufstiegsbonus II

Der Aufstiegsbonus II in Höhe von 2500 € wird anlässlich einer Existenzgründung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer bestimmten gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt.
Der Aufstiegsbonus II ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, ohne dass hier ein Rechtsanspruch besteht.

Wer ist antragsberechtigt?

Existenzgründer, die erstmalig Ihr Gewerbe angemeldet haben und in den vergangenen 10 Jahren einen Fortbildungsabschluss auf dem Niveau DQR 6  oder DQR 7 (Deutscher Qualifikationsrahmen)  bei einer IHK oder HWK bzw. einer vergleichbaren für landwirtschaftliche Fortbildungsberufe zuständigen Stelle erworben haben.
Die Gründung muss in Bezug zum Fortbildungsabschluss stehen.

Fristwahrung

Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach Existenzgründung erfolgen.
Sollten Sie sich zum Zeitpunkt der Existenzgründung
  • in einer Bildungsmaßnahme, die auf eine Meister-/Fortbildungsprüfung (nach DQR 6 oder DQR 7) vorbereitet, oder
  • in der Entwicklung einer Selbständigkeit mit einer Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung
befinden und die Prüfung nicht innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Existenzgründung ablegen können, so muss zwingend der "Antrag Aufstiegsbonus II zur Fristwahrung" gestellt werden.
Sobald die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, ist innerhalb von drei Monaten der "Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus II" zu stellen.

Welche Nachweise muss der Antragsteller erbringen?

  1. Vorlage der Gewerbemeldung, ggf. zusätzlich der Gesellschaftervertrag und bei Eintragung ins Handelsregister ein entsprechender Nachweis.
  2. Vorlage des entsprechenden Abschlusszeugnisses einer deutschen IHK oder HWK bzw. einer vergleichbaren für landwirtschaftliche Fortbildungsberufe zuständigen Stelle über einen Fortbildungsabschluss, der in den vergangenen 10 Jahren auf dem Niveau DQR 6 oder DQR 7 erworben wurde.
  3. Gründung muss in Bezug zum Fortbildungsabschluss stehen.
  4. Antragstellung muss spätestens 12 Monate nach der Gründung erfolgen.

Wie kann die Existenzgründung gestaltet sein?

  • die Gründung einer selbständigen Vollexistenz,
  • die Übernahme eines bestehenden Betriebes,
  • der Erwerb einer tätigen Beteiligung (mehr als 25%, Sperrminorität vorhanden),
  • die schrittweise Entwicklung einer Selbständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung (Nebenerwerbsgründung).     

Welche Abschlüsse sind für eine Beantragung zugelassen?

Bei der Fortbildungsprüfung handelt es sich um Abschlüsse auf dem Niveau DQR 6 oder DQR 7 (Qualifikationssuche), die von einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer oder einer Landwirtschaftskammern verliehen wurden. Diese Abschlüsse enthalten in der Regel eine der folgenden Bezeichnungen:
  • Meister/in
  • Fachkaufmann/-frau (Geprüfte/r)
  • Fachwirt/in (Geprüfte/r)
  • Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin (Geprüfte/r)
  • Operative/r Professional (IT) (Geprüfte/r)
  • Sonstige, berufliche Fortbildungsqualifikationen nach BBIG/HwO (Niveau 6)
  • Berufliche Fortbildungsqualifikationen nach § 54 BBIG (Niveau 6)
  • Betriebswirt/in nach dem Berufsbildungsgesetz (Geprüfte/r)
  • Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung (Geprüfte/r)
  • Technische/r Betriebswirt/in (Geprüfte/r)
  • Strategische/r Professional (IT) (Geprüfte/r)
  • Berufspädagoge/-pädagogin (Geprüfte/r)

Was ist noch zu beachten

24 Monate nach der Gründung muss der Zuwendungsempfänger nachweisen, dass die Selbständigkeit noch besteht. Sollte das Gewerbe aufgegeben oder in Rheinland-Pfalz abgemeldet worden sein, ist der Aufstiegsbonus II zurückzuzahlen.
Der Aufstiegsbonus II ist eine steuerpflichtige Einnahme. Zur steuerlichen Behandlung der Zuwendung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Bitte beachten Sie die ausführliche Verwaltungsvorschrift vom 3. Februar 2020 auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft , Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Die Antragsunterlagen können Sie über die Mailadresse existenzgruendung@pfalz.ihk24.de anfordern.
Detaillierte Informationen zum Aufstiegsbonus II finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz.
Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.